Liebes Forum,
ich nehme Bezug auf den aktuellen newsletter und die politischen Anliegen, dem Fachkräftemangel durch Anreize, über das gesetzliche Rentenalter hinaus zu arbeiten, zu begegnen.
Anspruch auf den Grundrentenzuschlag gibt es, wenn man mindestens 33 Beitragsjahre erreicht hat. Der Zuschlag (bis maximal 470.-- € monatlich) ist einkommensabhängig, aber ohne Vermögensüberprüfung zu gewähren. Kann ein Arbeitnehmer, dem bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalter noch 18 Monate Beitragszeit fehlen, diese über einen späteren Renteneintritt noch erwirken? Wenn nicht, müssten wir das politisch dringend anregen.
Viele Grüße, Anne Kallen