Hallo in die Runde,
bei den Pflegekosten werden bekanntermaßen pro Partner (Ehepaar) 10.000 € als Schonvermögen anerkannt.
Wie verhält es sich mit Rücklagen, die diesen Betrag übersteigen, und der monatlichen Rentenaufstockung dienen, da ohne diese Rentenaufstockung aus Rücklagen (Altersvorsorge) die Rente nicht reichen würde?
Danke.
Hanis