Pflegekosten

  • Hallo in die Runde,


    bei den Pflegekosten werden bekanntermaßen pro Partner (Ehepaar) 10.000 € als Schonvermögen anerkannt.

    Wie verhält es sich mit Rücklagen, die diesen Betrag übersteigen, und der monatlichen Rentenaufstockung dienen, da ohne diese Rentenaufstockung aus Rücklagen (Altersvorsorge) die Rente nicht reichen würde?

    Danke.

    Hanis

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
    • Hilfreichste Antwort

    Ohne Beratung wird da im Zweifelsfall nichts laufen.

    Auf die Schnelle habe ich dieses PDF gefunden:

    https://www.eva-stuttgart.de/fileadmin/Redaktion/2_unsere_angebote/im_alter/alzheimer_beratung/Was_bleibt_finanziell_bei_Heimaufenthalt_des_Partners.pdf


    Da heißt es sinngemäß, dass es einen Mindestbetrag gibt, der dem zuhause lebenden Partner bleiben muss analog der aktuellen Regelbedarfsstufe 1 (563 Euro) plus Zuschlag von 20 % dieser Stufe (113 Euro) plus aktuelle Warmmiete. Zu finden auf Seite 7 vom PDF. Ob das alles so stimmt, weiß ich nicht.

  • Wie verhält es sich mit Rücklagen, die diesen Betrag übersteigen, und der monatlichen Rentenaufstockung dienen, da ohne diese Rentenaufstockung aus Rücklagen (Altersvorsorge) die Rente nicht reichen würde?

    Grundsätzlich gibt es einen Unterschied, wie Vermögen bewertet wird.

    Vermögen das in Form einer Immobilie oder z.B. einer privaten Rentenversicherung vorliegt wird anders bewertet wie Vermögen, dass als Guthaben auf einem Konto oder in einem Aktiendepot vorliegt!

    Das mag man gut oder schlecht finden ist aber aktuelle Praxis.

  • Hanis

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Ohne Beratung wird da im Zweifelsfall nichts laufen.

    Auf die Schnelle habe ich dieses PDF gefunden:

    https://www.eva-stuttgart.de/f…fenthalt_des_Partners.pdf


    Da heißt es sinngemäß, dass es einen Mindestbetrag gibt, der dem zuhause lebenden Partner bleiben muss analog der aktuellen Regelbedarfsstufe 1 (563 Euro) plus Zuschlag von 20 % dieser Stufe (113 Euro) plus aktuelle Warmmiete. Zu finden auf Seite 7 vom PDF. Ob das alles so stimmt, weiß ich nicht.

    Vielen lieben Dank, Depotfee! Mir scheint, ich sollte vielleicht einen Pflegestützpunkt aufsuchen und mich persönlich und individuell beraten lassen, um die angerissenen Infos aus Ihrem PDF zu konkretisieren.

  • Grundsätzlich gibt es einen Unterschied, wie Vermögen bewertet wird.

    Vermögen das in Form einer Immobilie oder z.B. einer privaten Rentenversicherung vorliegt wird anders bewertet wie Vermögen, dass als Guthaben auf einem Konto oder in einem Aktiendepot vorliegt!

    Das mag man gut oder schlecht finden ist aber aktuelle Praxis.

    Vielen Dank, Monstermania!
    Wie ich es finde, ist eher sekundär. Für mich macht es nur keinen Sinn, dass ich durch den Einsatz meiner Altersvorsorge (aufgrund der Anlageform) für die Pflege zum Sozialfall würde.