Steuerklasse 3 und 5, ein Arbeitnehmer ein Renter

  • Hallo, ich habe da mal eine Frage....


    Mein Mann, Arbeitnehmer, Steuerklasse 3, ich Erwerbsminderungsrentnerin Steuerklasse 5. Wir müssen durch diese Konstellation jedes Jahr die Steuererklärung machen und zahlen auch jedes Jahr Steuern nach, da ich auf die Rente ja keine Steuern zahle und beide Einkommen dann jährlich zusammen gerechnet werden und so logischer Weise zu wenig Steuern gezahlt wurden.


    Jetzt lese ich immer wieder davon, dass die Kombination 3/5 in den Steuerklassen abgeschafft werden soll und in das sogenannte Faktorverfahren übergehen soll. Ändert sich dadurch für uns etwas?


    Vielen Dank für viele interessante Antworten...

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo katrin57271,


    zunächst willkommen hier im Forum!


    Ja, es gibt Vorschläge, die Steuerklassen 3/5 ab 2030 abzuschaffen. Aber zum Einen ist das noch nicht beschlossen und zum Anderen ist bis 2030 noch viel Zeit. Also kein Grund, Dich damit verrückt zu machen!


    Generell sollte Dir klar sein, dass die Steuerklassen keinen Einfluss auf die letztlich zu zahlende Steuer haben. Die Steuerklassen haben immer nur Einfluss auf die monatlichen Lohnsteuerzahlungen bei Deinem Ehemann.


    Ihr könntet auch jetzt schon auf Steuerklasse 4/4 mit Faktor wechseln. Dann würde Dein Mann monatlich etwas weniger Geld ausgezahlt werden, dafür wäre die Nachzahlung deutlich geringer oder weg. Die Summe der Steuern nach Steuerbescheid ändert das nicht.

  • Mein Mann, Arbeitnehmer, Steuerklasse 3, ich Erwerbsminderungsrentnerin Steuerklasse 5. Wir müssen durch diese Konstellation jedes Jahr die Steuererklärung machen und zahlen auch jedes Jahr Steuern nach ...

    Darüber solltet Ihr Euch freuen. Jedes Jahr gibt Euch das Finanzamt einen unverzinsten Kredit.

    ... und zahlen auch jedes Jahr Steuern nach, da ich auf die Rente ja keine Steuern zahle und beide Einkommen dann jährlich zusammengerechnet werden und so logischerweise zu wenig Steuern gezahlt wurden.

    Der Grund ist ein anderer.


    Durch die Umstellung auf die sog. "nachgelagerte Besteuerung" kommen immer mehr Rentner in die Steuerpflicht. Das sind meistenteils Leute, für die in ihrem Berufsleben der Arbeitgeber die Steuer abgeführt haben, die ihre Steuer also nicht selbst überwiesen haben. Das wird nun anders: Als Rentner müssen sie eine Steuererklärung abgeben und die Steuer selbst bezahlen. Die Bundesregierung überlegt, wie sie das ändern kann (ähnlich wie bei den Krankenkassenbeiträgen, die die meisten Rentner ja auch nicht selber überweisen, sondern die gleich von der Rente einbehalten werden).


    Eine Steuerklasse spielt nur für Leute eine Rolle, denen der Arbeitgeber Steuer einbehält. Das ist bei Dir als Rentnerin nicht der Fall, also ist Deine Steuerklasse für Dich egal.


    Dein Mann zahlt unterjährig mit Steuerklasse 3 entscheidend weniger Steuer als mit jeder anderen Steuerklasse. In vielen Ehen wird dieser Effekt teilweise durch eine absurd hohe Steuer der berufstätigen Ehefrau kompensiert, die die Steuerklasse 5 hat. Bei Euch spielt das aber keine Rolle, weil Du keinen laufenden Steuerabzug hast.


    Auf die letztlich zu zahlende Steuer hat die Steuerklasse keinen Einfluß. Die meisten Eheleute lassen sich gemeinsam veranlagen, das heißt: Ihre Einkünfte werden zusammengerechnet und dann so versteuert, als ob beide je die Hälfte verdient hätten. Das ist eigentlich immer ein Vorteil: Eheleute zahlen so weniger Steuer, als wenn jeder einzeln versteuert würde.


    Mit dem Faktorverfahren wird sich auch für Euch etwas ändern: Dein Mann wird dann unterjährig mehr Steuer zahlen (sofern er dann überhaupt noch arbeitet!). Bei Dir ändert sich erstmal nichts, denn Du zahlst ja als Rentnerin nicht laufend Steuer.


    Bei der jährlichen Steuererklärung ändert sich die zu zahlende Steuer nicht, aber da Dein Mann dann unterjährig mehr Steuer zahlt, werdet ihr weniger nachzuzahlen haben.


    Streng genommen: Kleiner Liquiditätsnachteil für Euch, in Zukunft weniger Kredit vom Finanzamt.