Grundrentenzuschlag - zu versteuerndes Einkommens unterhalb des Grundfreibetrags

  • Hallo zusammen,


    ich wollte mal auf einen für die Höhe der Altersrente interessanten Umstand hinweisen.


    Vom Grundrentenzuschlag wird das anzurechnende Einkommen abgezogen. Eine Komponente des anzurechnenden Einkommens ist der steuerfreie Anteil der Rente, der andere das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, beides basierend auf den Daten von vor 2 Jahren.


    Ich versuche immer die Steuererklärung meiner Mutter so effizient wie möglich zu erstellen, mit dem Ziel, keine Steuern zu zahlen. Dazu genügt es, ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags nachzuweisen.


    Weil aber das zu versteuernde Einkommen 2 Jahre später den Grundrentenzuschlag beeinflusst, sollte man darauf achten, es so weit wie möglich zu minimieren, auch wenn es schon unterhalb des Grundfreibetrags liegt und sich dieses Vorgehen steuerlich nicht weiter auswirkt.


    Das hätte ich mal vor 2 Jahren wissen müssen, dass die Höhe des Einkommens unterhalb des Grundfreibetrags eine Rolle spielen kann.

  • Hm, Grundfreibetrag 2022: 863 EUR, Freibetrag für Grundrentenzuschlag: 1.375 EUR (beides monatlich).


    In welcher Konstellation macht es da Sinn, das zu versteuernde Einkommen 2022 noch weiter gedrückt zu haben?

  • Na wenn das zu versteuernde Einkommen 2022 z.B. 10.000€ war, machte es für die Steuer 2022 keinen Unterschied, wenn noch eine Spendenbescheinigung über 1.000€ vorliegt. In beiden Fällen beträgt die Steuer 0€.


    Für die Rente 2024 kann es wohl aber einen Unterschied machen.

  • Die Frage "In welcher Konstellation...?" beantwortest Du mit "Wird schon eine geben!"?


    Wir reden hier über 500 Euro monatlich (d. h. 6K im Jahr) an "Luft" zwischen Grundfreibetrag und Beginn der Anrechnung.

  • Die Frage "In welcher Konstellation...?" beantwortest Du mit "Wird schon eine geben!"?

    Ich wollte nicht Deine Frage beantworten. Mit Deinem Fachwissen kann ich nicht ansatzweise mithalten.


    Ich hatte nur das Gefühl, dass ein Missverständnis zwischen Dir und dem Fragesteller vorliegt (steuerlicher Grundfreibetrag 2022 versus

    Grundfreibetrag 2022: 863 EUR

    ).


    Wie sich jetzt der Grundrentenzuschlag tatsächlich berechnet, habe ich noch nicht verstanden.