Hallo zusammen,
ich wollte mal auf einen für die Höhe der Altersrente interessanten Umstand hinweisen.
Vom Grundrentenzuschlag wird das anzurechnende Einkommen abgezogen. Eine Komponente des anzurechnenden Einkommens ist der steuerfreie Anteil der Rente, der andere das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, beides basierend auf den Daten von vor 2 Jahren.
Ich versuche immer die Steuererklärung meiner Mutter so effizient wie möglich zu erstellen, mit dem Ziel, keine Steuern zu zahlen. Dazu genügt es, ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags nachzuweisen.
Weil aber das zu versteuernde Einkommen 2 Jahre später den Grundrentenzuschlag beeinflusst, sollte man darauf achten, es so weit wie möglich zu minimieren, auch wenn es schon unterhalb des Grundfreibetrags liegt und sich dieses Vorgehen steuerlich nicht weiter auswirkt.
Das hätte ich mal vor 2 Jahren wissen müssen, dass die Höhe des Einkommens unterhalb des Grundfreibetrags eine Rolle spielen kann.