Frage zur Gültigkeit von Konditionen einer Bank, wenn Authentifizierung erst später stattfindet

  • Hallo,

    ich habe vielleicht eine blöde Frage, aber würde mich trotzdem interessieren, ob es da allgemein gültige Regeln / Vorgaben gibt.

    Es geht konkret um folgendes:

    Ich habe ein Tagesgeldkonto bei der Wüstenrot Bank beantragt und wollte mich eigentlich per Postident identifizieren, habe aber feststellen müssen (Asche auf mein Haupt), dass mein Personalausweis nicht mehr gültig ist.

    Ich habe mich beim Bürgeramt gemeldet und die haben mir einen Termin für nächste Woche gegeben, um sowohl einen neuen Ausweis zu beantragen (bis der fertig ist würde ca. 7 Wochen dauern) als auch einen vorläufigen Ausweis zu bekommen.

    Das blöde ist allerdings, dass die aktuellen Konditionen des TG-Kontos bei der Bank nur noch bis zum 14.08. angeboten werden.

    Jetzt Frage ich mich, ob der Antrag für das Konto "lediglich" bis zum 14.08. gestellt worden sein muss, um sich die Konditionen zu sichern, die Legitimation aber später sein kann (der Postidentcoupon ist immerhin 3 Monte gültig) oder ob man sich tatsächlich bis (wie in diesem Scenario) zum 14ten identifiziert haben muss ... oder ob das jede Bank für sich selbst entscheiden kann.

    Danke vorab für Antworten.

  • Jetzt Frage ich mich, ob der Antrag für das Konto "lediglich" bis zum 14.08. gestellt worden sein muss, um sich die Konditionen zu sichern, die Legitimation aber später sein kann (der Postidentcoupon ist immerhin 3 Monte gültig) oder ob man sich tatsächlich bis (wie in diesem Scenario) zum 14ten identifiziert haben muss

    Auf der Website steht:

    Zitat
    Achtung: Die Jubiläumskondition ist nur noch bis zum 14.08.2024 abschließbar!
    Zitat
    [Button] Jetzt online abschließen!

    Ich würde das so interpretieren, dass der Antrag ausreicht, um sich die Konditionen zu sichern, das Konto also nicht eröffnet werden muss. Das ist aber lediglich eine Vermutung. Möglich wäre auch, dass ein "Abschluss" erst nach Identifikation erfolgt ist. Soweit nicht in den Bedingungen oder in einer noch nicht gefundenen Fußnote Genaueres steht, wird man diese Frage nicht in der Theorie beantworten können.

    Du könntest natürlich bei Wüstenrot anrufen. Oder es einfach sobald du deinen Personalausweis hast fortsetzen und schauen, ob du die 3,75% bekommst.

    oder ob das jede Bank für sich selbst entscheiden kann.

    Das kann ziemlich sicher jede Bank entscheiden. Mir ist hier keine Regulation bekannt.

  • Ich sehe das anders, wenn ich ein Tagesgeld-Konto eröffne und es gibt einen Zinssatz von x% bis zum x.x. dann zählt nur die Summe die an diesem Termin auch auf dem Konto liegt, alles was später drauf kommt ist dann zu dem an diesem Tag gültigen Zinssatz. Sicherlich müsste man die Bedingungen der Bank bzw. Bausparkasse genau lesen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

  • Ich sehe das anders, wenn ich ein Tagesgeld-Konto eröffne und es gibt einen Zinssatz von x% bis zum x.x. dann zählt nur die Summe die an diesem Termin auch auf dem Konto liegt, alles was später drauf kommt ist dann zu dem an diesem Tag gültigen Zinssatz. Sicherlich müsste man die Bedingungen der Bank bzw. Bausparkasse genau lesen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    Eventuell liegt hier ein Missverständnis vor? Wüstenrot garantiert für 12 Monate 3,75%, wenn man bis zum 14.08. das Tagesgeldkonto online abschließt. Am 14.08. wird nicht der Zinssatz gesenkt für bereits bestehende Konten und es gilt auch nicht nur für Geld, das bis zum 14.08. auf dem Konto ist. Man kann wie bei jedem Tagesgeldkonto beliebig innerhalb der 12 Monate Geld auf das Konto schieben oder es wieder herunternehmen und es zählt jeweils der Zinssatz von 3,75%. Danach dann der variable Zins. Man kann doch auch erstmal ein halbes Jahr gar nichts auf einem Tagesgeldkonto einzahlen - dadurch verliert man doch nicht die Zinsgarantie. Oder verstehe ich deinen Einwurf falsch?

    Die Frage ist nun, ab wann der Vertrag über das Tagesgeldkonto "hinreichend abgeschlossen" ist, sodass man die Zinsgarantie mitnehmen kann.

  • Ich habe ein Tagesgeldkonto bei der Wüstenrot Bank beantragt und wollte mich eigentlich per Postident identifizieren, habe aber feststellen müssen, dass mein Personalausweis nicht mehr gültig ist.

    [Bis ich einen neuen Ausweis habe, wird es ca. 7 Wochen dauern.]


    Das Blöde ist allerdings, dass die aktuellen Konditionen des TG-Kontos bei der Bank nur noch bis zum 14.08. angeboten werden.

    Jetzt frage ich mich, ob der Antrag für das Konto "lediglich" bis zum 14.08. gestellt worden sein muss, um sich die Konditionen zu sichern, die Legitimation aber später sein kann (der Postidentcoupon ist immerhin 3 Monte gültig) oder ob man sich tatsächlich bis (wie in diesem Scenario) zum 14. identifiziert haben muss ... oder ob das jede Bank für sich selbst entscheiden kann.

    Das kann Dir keiner hieb- und stichfest sagen.

    Es geht hier um Zivilrecht, und dort wird der Großteil der Streitfälle ohne Beteiligung offizieller Stellen geklärt.

    Das besonders attraktive Angebot der Bank war eine Werbeaktion. Bei einer solchen möchte der Anbieter einen guten Eindruck beim Kunden hinterlassen. Man könnte somit vermuten, daß die Bank Dir gegenüber, der Du wochenlang hinterherklappern wirst, Kulanz walten läßt, zumal es vermutlich nur um kleines Geld geht.

    Ob das tatsächlich der Fall ist, zeigt sich dann, wenn Du wieder handlungsfähig bist. Ob Du es realistisch durchsetzen könntest, daß die Bank Dir die Superkondition auch nach dem Termin einräumt, vermag ich nicht einzuschätzen.

    Eins allerdings ist klar: Auf einem Flughafen brauchst Du im Moment nicht aufzulaufen. Der Flieger nach Malle hebt wohl ohne Dich ab, solange Du kein gültiges Personaldokument hast.

  • Es geht hier um Zivilrecht, und dort wird der Großteil der Streitfälle ohne Beteiligung offizieller Stellen geklärt.

    ....von den Unmengen an Zivilsachen, die in unterschiedlichen gerichtlichen Instanzen anhängig sind, einmal abgesehen. ;)

    Das widerspricht meiner Darstellung nicht, sondern bestätigt sie.

    Unsere Gerichtsbarkeit ist überlastet mit vielen kleinen Prozessen, auch arbeitet sie notorisch ineffizient und erfreut sich daran sogar noch. Den in der Wirtschaft zentralen Punkt Zeit ist Geld blendet sie systematisch aus und ist irrig der Auffassung, daß sie Gerechtigkeit geschaffen hätte, wenn sie nach fünfzehn Jahren einen Schadenersatz aufs Cent genau zuspricht.

    Bis dahin ist ein Geschädigter oder Anspruchsteller längst insolvent: Prozeß gewonnen, aber pleite.

    Jeder in der Wirtschaft weiß, daß ein Prozeß auch für den Sieger teuer ist (nämlich durch Zeitverlust und eigenen Aufwand, der nicht vergütet wird), eine juristische Vorgehensweise daher nur im Notfall in Frage kommt. Ein kleiner Verlust, den man zu Unrecht hinnehmen muß, ist letztlich billiger als der Pyrrhus-Sieg vor Gericht in ferner Zukunft.