Negatives zu versteuerndes Einkommen

  • Hallo zusammen,
    kann mir jemand erklären, weshalb ein festgestellter Verlustvortrag vom FA aus dem letzten Jahr vom Bruttolohn abgezogen wird und nicht von der Differenz aus Bruttolohn und Steuerfreigrenze? Macht doch wenig Sinn den Verlust mit Lohn zu verrechnen, auf das ich sowieso keine Steuern zahlen muss. Aber verhält sich wahrscheinlich gleich wie bei denWerbungskosten, die ja auch vom Bruttolohn abgezogen werden.

    Im Steuerbescheid steht jetzt ein negatives zu versteuerndes Einkommen nachdem Werbungskosten, Sonderausgaben, Verlustvortrag etc. vom Bruttolohn abgezogen wurden. Was sagt mir die negative Zahl jetzt genau? Wie muss ich die verstehen? Wird die für nächstes Jahr irgendwie berücksichtigt?

    Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man einen Verlustvortrag auch nur für negative Einkommen beantragen/festsetzen. Nicht aber für den Gesamtbetrag Z, wenn Werbungskosten und Sonderausgaben bereits abgezogen wurden.

    Danke im Voraus! :)

  • Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags ist, zahlst Du keine Steuern.


    Entsprechend ist es egal, ob Dein zvE 10.000€, 5.000€ oder nur 1.000€ beträgt, in allen Fällen zahlst Du keine Steuer.


    Das bedeutet aber auch, dass es keinen Unterschied macht, wenn Du jetzt noch einen Verlustvortrag über 1.000€ hast (oder weitere Werbungskosten, Spenden, Sonderausgaben), Deine Steuer bleibt bei 0€. Also verpuffen diese "steuersparenden" Werte ersatzlos.

  • Hornie Danke für die Antwort. Im Prinzip ist es also so, dass eben die Verluste mit dem gesamten Einkommen aus dem Jahr verrechnet werden und nicht nur der Teil, der überhalb der Freigrenze versteuert wird. Unisono zu den Werbungskosten. Die werden ja auch vom Gesamtbetrag X abgezogen um das restliche zvE zu berechnen.

    Ist es denn auch so, dass ich im nächsten Jahr den festgestellten Verlust vom FA in der Steuererklärung angeben muss und dieser solange verrechnet wird, bis er vollständig aufgebraucht ist. Oder könnte ich theoretisch ein Jahr überspringen und den festgestellten Verlust später angeben, wenn es sich rechnerisch mehr lohnen würde? Um eben zu vermeiden, dass der Verlust, ohne große Auswirkungen in einem Jahr, ersatzlos verpufft.