Beitragsberchnung für Selbsständige

  • Hallo,

    ich habe heute meinen Beitragsbescheid von der TK für das Jahr 22 erhalten.

    Mein Steuerbescheid sagt ich habe ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (angenommen 25000€) und ein negatives Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit von angenommen 15000€. Mein zu versteuerndes Einkommen liegt also bei 5000€. Also eigentlich weit unter der Grenze und somit nur die Pflicht zum Mindestbeitrag. Berechnet hat die TK aber auf Grundlage der 25000€ und jetzt finde ich auf deren Seite folgenden Absatz:


    "Dabei ist zu berücksichtigen, dass positives Einkommen aus einer Einkommensart nicht mit negativem Einkommen aus einer anderen Einkommensart verrechnet werden darf. Das heißt, ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkommensarten ist nicht möglich."

    Aufsummieren ginge natürlich aber!!! Man ist ja schlau! :evil:

    Darf das war sein? Ist das rechtlich in Ordnung? Ist das bei jeder Krankenkasse so?

    Ich fühle mich total verarscht. :cursing:


    Danke für Eure Hilfe.

  • Hallo Taschemitloch,

    ein negatives Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit von angenommen 15000€

    Wie erzielt man aus nichtselbständiger Arbeit, d.h. als Arbeitnehmer, ein negatives Einkommen? Im worste case fällt mir Null ein, aber negativ und dann noch in dieser Höhe?

    Könnte es sein, hier fehlen ein paar entscheidende Fakten und mit denen hat die Krankenkasse vielleicht doch recht?


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,

    diese sind aus einer Ausbildung entstanden, bei der ich Schulgeld zahlen muss und kein Geld bekomme (Werbungskosten) plus die Entfernungspauschale.


    ... und ich war vorhin noch etwas aufgeregt über das Schreiben, haben sich ein paar Fehler eingeschlichen (Einkommen 20000-15000=5000 :rolleyes: )

  • daran erkennst du die Qualität dieses Forums: Keine Frischlingsmutter hat sich über diesen verständlichen Patzer

    ... und ich war vorhin noch etwas aufgeregt über das Schreiben, haben sich ein paar Fehler eingeschlichen (Einkommen 20000-15000=5000 :rolleyes:

    gleich darüber hergemacht, als gelte es, einen Zentner Trüffel auszugraben.


    Abgesehen davon kamen die berechtigten Nachfragen des Foristen Pumphut nicht von ungefähr.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Darf das war sein? Ist das rechtlich in Ordnung? Ist das bei jeder Krankenkasse so?

    Hallo.


    Um es kurz (aber dadurch wohl nicht weniger schmerzhaft) zu machen:


    Ja. Ja. Und ja.


    Krankenkassen verfahren nach gemeinsamen Richtlinien und insgesamt wollen die alle Geld haben, AOKen sind da nicht anders als BKKen.

  • Taschemitloch


    Aus meiner laienhaften Sicht (eigene Erfahrungen aus der fernen Vergangenheit, aktuelle aus meinem Umfeld sowie mit zwei Patenkindern, die selbständig tätig und dabei aktuell (im Sinne von noch) freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sind):


    Die gesetzlichen Krankenkassen wollen - bei diesem Status als sog. "freiwillig gesetzlich Krankenversicherter" - a) von allem Geld also jede Einnahme (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) für die GKV "verbeitragen" sprich von A wie Abfindungen und D wie Dividenden über M wie Mieteinnahmen bis Z wie Zinsen (so wird damit auch vom Ansatz her die Altersvorsorge des Selbständigen für die GKV verbeitragt), dazu kommt b) daß auch bei nachgewiesenen (via Ekst-Bescheid) keinen oder sehr geringen Einkünften, die Krankenkasse dennoch ein sog. "fiktives Mindesteinkommen" ansetzt bzw. unterstellt, von dem dann die KV-Beiträge errechnet werden (auch wenn das tatsächliche Einkommen nachweisbar darunter lag) und c) die Berechnung des Finanzamtes wohl nicht vollständig kongruent ist mit der Beitragsberechnung der Krankenkassen (da gibt es eine Art Vorgabe im Sinne eines standardisierten Verfahrens; "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" - oder so ähnlich jedenfalls). Dazu kenne ich mich aber (zu meinem Glück) noch weniger aus, als mit dem schon oben Gesagten.


    Dies hier

    "Dabei ist zu berücksichtigen, dass positives Einkommen aus einer Einkommensart nicht mit negativem Einkommen aus einer anderen Einkommensart verrechnet werden darf. Das heißt, ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkommensarten ist nicht möglich."

    Aufsummieren ginge natürlich aber!!! Man ist ja schlau! :evil:

    könnte in diese Richtung gehen. Aber wie schon gesagt, dazu weiß ich zu wenig, um da was zu schreiben zu können.


    Ohne etwas von Dir zu wissen (Branche, Alter, Gesundheitshistorie, Vermögensstatus etc.), wäre mein ganz persönlicher und genereller Ansatz entweder perspektivisch in die PKV zu wechseln oder das Einkommen als Selbständige(r) so steigern, daß man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (Höchstbeitrag zahlen, damit erledigt sich dann auch das bürokratische Procedere mit der regelmäßigen Vorlage des Ekst-Bescheids bei der Krankenkasse, der rückwirkenden Nachberechnung der Beiträge, mit ggf. Nachzahlung bzw. Erstattung, der Neuberechnung des aktuellen Beitrags, Schriftverkehr etc.; war jedenfalls bei mir so sprich mit Überweisung des Höchstbeitrages war damit sofort Schluß).


    Solltest Du aber in dem jetzigen Status bleiben (wollen oder müssen), dann würde ich persönlich Dir empfehlen (ohne Näheres von Dir zu wissen; siehe schon oben), den punktuell bis tendenziell eher mediokeren Versicherungsschutz der GKV mit privaten Zusatzversicherungen (so weit noch zu vertretbaren Preisen einkaufbar) zu ergänzen. Etwa für den stationären Bereich aber auch für den Pflegefall (die gesetzliche Pflegeversicherung beispielsweise bietet hier - meines Erachtens - max. nur eine Art "Teilkaskoschutz" und keinen adäquaten Versicherungsschutz für den Ernstfall).


    Ganz generell: Im Bereich der PKV (gilt auch für private Zusatzversicherungen wie für den stationären Bereich und den Pflegefall) befindest Du Dich im Bereich des Privatrechts und in vertraglich fest normierten Leistungsversprechen - im Bereich der GKV (gilt leider auch für die GRV (Gesetzliche Rentenversicherung)) bist Du integraler Bestandteil einer Art der "politischen Verteilungsmasse" sprich je nach Regierung, politischer Ausrichtung, Gewichtung usw. können (und werden da erfahrungsgemäß auch) immer Veränderungen vorgenommen. Das sollte man zumindest berücksichtigen und (möglichst aktiv) entscheiden, welcher Ansatz einem selbst näher liegt.


    Nur meine bescheidene persönliche Meinung noch dazu in dem Fall aus Laiensicht.


    Dir viel Erfolg, welche Wege Du auch immer einschlagen wirst !