Hallo,
ich habe heute meinen Beitragsbescheid von der TK für das Jahr 22 erhalten.
Mein Steuerbescheid sagt ich habe ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (angenommen 25000€) und ein negatives Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit von angenommen 15000€. Mein zu versteuerndes Einkommen liegt also bei 5000€. Also eigentlich weit unter der Grenze und somit nur die Pflicht zum Mindestbeitrag. Berechnet hat die TK aber auf Grundlage der 25000€ und jetzt finde ich auf deren Seite folgenden Absatz:
"Dabei ist zu berücksichtigen, dass positives Einkommen aus einer Einkommensart nicht mit negativem Einkommen aus einer anderen Einkommensart verrechnet werden darf. Das heißt, ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkommensarten ist nicht möglich."
Aufsummieren ginge natürlich aber!!! Man ist ja schlau!
Darf das war sein? Ist das rechtlich in Ordnung? Ist das bei jeder Krankenkasse so?
Ich fühle mich total verarscht.
Danke für Eure Hilfe.