Meine Lebensgefährtin bezieht bis April 2025 elterngeld. Im Mai würden wir heiraten nach dem Elterngeldbezug.
Meine Frage wäre nun ob wir mit einer Steuernachzahlung rechnen müssten wegen dem Elterngeldbezug, wenn beide Steuerklasse 4/4 hätten?
Meine Lebensgefährtin bezieht bis April 2025 elterngeld. Im Mai würden wir heiraten nach dem Elterngeldbezug.
Meine Frage wäre nun ob wir mit einer Steuernachzahlung rechnen müssten wegen dem Elterngeldbezug, wenn beide Steuerklasse 4/4 hätten?
Das kommt ganz drauf an, wie viel sonst noch abgesetzt wird. Möglich ist es.
Und es kommt darauf an, wieviel Einkommen jeder hat und wie dieses besteuert wurde.
Wenn deine Lebensgefährtin kein steuerpflichtiges Einkommen hat und du (evtl. deutlich) mehr Geld verdienst hast als ihr Elterngeld, könnte es sogar eine Rückerstattung geben. Im Zweifel einfach mal alle Daten in ein Steuerprogramm schmeißen und gucken, was dabei rum kommt.
Ich würde aber soweit gehen, dass aus steuerlicher Sicht noch in diesem Jahr ein Termin beim Standesamt Sinn macht. Aber auch das kann ein Steuerprogramm beantworten.
Falls bei der Zusammenveranlagung nach der Hochzeit ein schlechteres Ergebnis als bei Einzelveranlagung rauskommen sollte, könnt ihr euch auch einfach getrennt veranlagen.
Dann wär es egal, ob und wann geheiratet wurde.
Steuerlich gesehen ist die getrennte Veranlagung von Ehepartnern gleichzusetzen mit einem unverheirateten Paar, bei dem jeder seine eigene Steuererklärung abgibt.