Kosten für Depotführung, Ver/Kauf und laufende Kosten für ETF absetzbar?

  • Abend zusammen,


    können Kosten für die Depotführung, den Kauf oder Verkauf eines ETFs oder die laufenden Kosten für einen ETF in der Einkommenssteuererklärung steuermindernd eingesetzt werden? Falls ja, wo (Anlage KAP?) können diese Kosten eingetragen werden?

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  • Abend zusammen,


    können Kosten für die Depotführung, den Kauf oder Verkauf eines ETFs oder die laufenden Kosten für einen ETF in der Einkommenssteuererklärung steuermindernd eingesetzt werden? Falls ja, wo (Anlage KAP?) können diese Kosten eingetragen werden?

    Nein

  • Nein

    Sei doch nicht so lieblos mit deiner Antwort.

    Außerdem gibt es evtl. doch noch eine Möglichkeit. Wenn der Threadersteller ein Unternehmen im Finanzsektor gründet, welches sich auf den Handel mit Aktien etc. konzentriert, könnten die Transaktionskosten zu den Betriebskosten gehören. Damit sind die dann absetzbar.

    Über das Verhältnis von Aufwand und Nutzen können wir dann gerne sprechen, nachdem sich der Threadersteller den Aufwand gemacht hat ;)

  • Sei doch nicht so lieblos mit deiner Antwort.

    Außerdem gibt es evtl. doch noch eine Möglichkeit. Wenn der Threadersteller ein Unternehmen im Finanzsektor gründet, welches sich auf den Handel mit Aktien etc. konzentriert, könnten die Transaktionskosten zu den Betriebskosten gehören. Damit sind die dann absetzbar.

    Über das Verhältnis von Aufwand und Nutzen können wir dann gerne sprechen, nachdem sich der Threadersteller den Aufwand gemacht hat ;)

    Ich weiß doch nicht wieviel Zeit zum lesen ist 8o

    • Hilfreichste Antwort

    Das war ja eine der Begründungen, warum die Abgeltungssteuer eingeführt wurde.

    Der Steuersatz ist niedrig, dafür können keine Werbungskosten (Depotkosten) mehr berücksichtigt werden.

    Die Abgeltungssteuer ist abgeltend, dass heißt, im Normalfall brauchst Du die Anlage KAP gar nicht mehr.


    Die Produktkosten, Kauf- und Verkaufskosten sind ja schon automatisch von der Bank berücksichtigt worden.

  • Die Kosten für Kauf und Verkauf werden in die Anschaffungs- und Veräußerungsbeträge miteingerechnet, d.h. sie erhöhen Aufwand für Anschaffung und vermindern den Erlös bei Veräußerung. Damit senken sie den Gewinn und sorgen damit automatisch für eine Berücksichtigung bei der Berechnung der Steuer.


    Die laufenden Kosten für Kapitalerträge sind seit Einführung der Abgeltungssteuer bereits mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten und können (als Privatperson) darüber hinaus nicht weiter angesetzt werden. Innerhalb einer Firma ist das anders.

  • NiWe28

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