Ertrag aus ETF-Vermögen von gegen benötigte BU-Rente aufrechnen

  • Mich würde interessieren, wie ihr in eurem Fall bei der Festlegung der Höhe der BU-Rente euer ETF-Vermögen oder andere Kapitalanlagen berücksichtigt habt. Wenn man 100.000, 500.000 oder gar eine Million Euro in ETFs hat, könnte man aus diesen ja jährlich vermutlich so 3-4% entnehmen und und so unter Umständen eine geringere BU-Rente versichern. Das Ganze geht natürlich nur für Vermögen, das nicht gebraucht wird, um die Rentenlücke zu stopfen, die dadurch entsteht, dass man nicht weiter in die GRV einzahlt.

  • Hallo.


    Damals hatte ich nicht ganz viel an Vermögen, was ich hätte einrechnen können, daher habe ich es gelassen.


    Wer mit sechsstellig in der Hinterhand ins Berufsleben startet, der könnte ggf. den Absicherungsbedarf runterrechnen, aber das scheint mir eher ein Nischenthema zu sein und kein Massenphänomen.

  • Ich hatte meine BU tatsächlich 5 Jahre vor Ablauf gekündigt. Dies hatte 2 Gründe:


    1. Der Beitrag ist bis zum Schluss unverändert, die Versicherungsleistung sinkt aber Jahr für Jahr. Wer kurz Ablauf berufsunfähig wird, bekommt eben nur für wenige Monate eine Rente.


    2. Mein Vermögen war inzwischen hoch genug, dass ich die Zeit bis Rentenbeginn hätte überbrücken können ohne meine Altersvorsorge zu zerstören.


    Natürlich ist auch zu beachten, dass die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit mit dem Alter steigt.


    Beim Abschluss im jungen Alter würde ich das Vermögen eher nicht berücksichtigen. Selbst bei 30.000€ Entnahme pro Jahr (vor Steuer, ohne Inflationsschutz!) kannst Du nicht 50 Jahre auskömmlich leben.