Auszahlung Jahresgratifikation

  • Liebes Forum,


    ein Angestellter arbeitet 25h pro Woche in einem sozialversichrungspflichten Angestelltenverhältnis.

    Im Arbeitsvertrag ist die Zahlung von einmal jährlich 500€ als Bonus, Gratifikation vereinbart.

    Es ist nicht festgelegt wann dieses Geld vom Arbeitgeber zu zahlen ist oder ob beim ausscheiden nur anteilig bezahlt wird.
    Bisher wurde es im November oder Dezember mit dem Gehalt bezahlt.

    Der Angestellte wird nun zum 30. September 2024 kündigen.


    Wie verhält es sich nun mit dem Bonus ?

    Hat der Angestellte Anspruch auf den vollen Betrag oder nicht ?


    Vielen Dank und einen guten Abend

    ikopi :)

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  • Klare Antwort wie in allen Rechtsdingen: Es kommt darauf an.

    Der Betrag ist jedenfalls nicht von einer Größenordnung, daß sich das Streiten darum lohnte.


    PS. Ich nehme an, daß Du diese Antwort bereits kanntest und nur vorsichtshalber mal im Forum fragtest. Kostet ja nichts!

    • Hilfreichste Antwort

    Ich kenne es sogar von mehreren DAX-Unternehmen so, dass es so formuliert ist, dass ein Bonus nur gezahlt wird, wenn man sich in einem ungkündigten Arbeitsverhältnis befindet.

    D. h. z. B. wenn man im Juni zum nächsten April kündigt, würde man schon im Dezember keinen Bonus mehr erhalten, da das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist.

    Also mal auf die genaue Formulierung der Auszahlungsbedingungen schauen, wie wann wieviel auf Basis von was gezahlt wird. Wenn es zu ungenau formuliert ist, gibt es da wohl eine Regelungslücke und man muss nachfragen.

  • ikopi

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  • Wenn es zu ungenau formuliert ist, gibt es da wohl eine Regelungslücke und man muss nachfragen.

    Mann kann fragen. Wenn man selbst aber aufgrund der Regelungslücke anderer Ansicht ist, kann man um die 500 € streiten.

    Ich stimme Achim Weiss nicht zu, dass es sich nicht lohnen würde. Für einen (normalen) Arbeitgeber sind 500 € ein weitaus lächerlicherer Betrag als für einen normalen Arbeitnehmer. Also könnte man umgekehrt argumentieren - der AG soll die 500 € ohne Diskussionen überweisen.

  • In den meisten Fällen steht so etwas sogar im Arbeitsvertrag, bei mir stand zum Beispiel, Bonuszahlungen und Weihnachtsgeld werden nur gezahlt, wenn der Arbeitsvertrag nicht vor dem 31.3. des Folgejahres endet. Diese Regelung wurde bei Renteneintritt allerdings nicht angewendet.