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Enkel

  • zimmerfriedel
  • 29. August 2024
  • Erledigt
  • zimmerfriedel
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    • 29. August 2024
    • #1

    Ich habe kaum Ahnung von Geldangelegenheiten, aber:

    Ich möchte für meine 6 Enkel je einen ETF-Fonds anlegen und diesen mit einem Anfangskapital ausstatten. Die Enkel sollen dann selbstständig weiter sparen mit unregelmäßigen Beträgen, beispielsweise Geldgeschenken oder auch beginnenden Verdiensten je nach Möglichkeiten. Ich bin schon ziemlich alt und das soll unabhängig von mir weiterlaufen. Eventuell mit einer befristeten Abhebungssperre, damit sie das nicht vorzeitig irgendwie für Pipifax verfuttern. Der Sinn soll sein, dass sie nach einigen Jahren, wenn sie vielleicht ein Projekt vorhaben, eine wirksame Starthilfe haben

    Geht das so?

    Wie geht das?

    Danke

    Gefällt mir 1
  • Janina_finanztip 29. August 2024

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Tapir
    Sparfuchs
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    • 29. August 2024
    • #2

    Eine Sperre der Freizügigkeit geschenkten Eigentums?
    Dürfte in Deutschland sehr schwer bis unmöglich werden.
    Außerdem kann in Abhängigkeit der Höhe der Einlagen und möglicher Auschüttungen aus der sog. aufgezwungenen Bereicherung eine Gefahr für die Familienversicherungsmitgliedschaft der Enkel entstehen.

    .

    Lege die Fonds besser auf deinen Namen an.

    Im Testament kannst du die 6 Enkel dann mit den Fonds bedenken.

  • Online
    monstermania
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    • 29. August 2024
    • #3
    Zitat von zimmerfriedel

    Ich bin schon ziemlich alt und das soll unabhängig von mir weiterlaufen. Eventuell mit einer befristeten Abhebungssperre, damit sie das nicht vorzeitig irgendwie für Pipifax verfuttern. Der Sinn soll sein, dass sie nach einigen Jahren, wenn sie vielleicht ein Projekt vorhaben, eine wirksame Starthilfe haben

    Geht das so?

    Wie geht das?

    Grundsätzlich finde ich es immer etwas übergrifflich, wenn man jemandem etwas schenken will, dann aber irgendwie die Hand drauf halten möchte! :/

    Was für Dich 'Pipifax' sein mag, kann ggf. für einen Deiner Enkel ein lebensprägendes Erlebnis sein (z.B. Auslandsaufenthalt).

    JustMy2Cent dazu.


    Grundsätzlich lässt sich so etwas im Rahmen einer Versicherungslösung umsetzten (ETF-Nettopolice). Du hättest dann zu Lebzeiten die Kontrolle und könntest z.B. auch bestimmen, dass die Enkel auch nach Deinem Tod erst mit einem Mindestalter an das Geld bzw. das Depot heran kommen.

    Dafür braucht es allerdings eine entsprechende Beratung bei der Vertragsgestaltung und auch die Kosten werden generell höher sein als bei einer 08/15 Depotlösung mit einem ETF für jeden Enkel.


    In diesen beiden Podcasts kannst Du mehr darüber erfahren:

    Wissen Schafft Geld - Aktien und Geldanlage. Wie Aktienmärkte und Finanzen wirklich funktionieren.: #793 - Policenmantel, Schenken und Kontrolle Behalten
    Mit dem Einsatz moderne und kostengünstiger Policenmäntel lassen sich Vermögenswerte steuerlich optimieren, verschenken oder vererben. Die Bezugsrechte können…
    wissen-schafft-geld.libsyn.com

    Wissen Schafft Geld - Aktien und Geldanlage. Wie Aktienmärkte und Finanzen wirklich funktionieren.: #809 - Schenkung an Enkelkind mit Auflage
    Heute möchte ich mit dir einen praktischen Fall durchgehen, weil dieser oder ähnliche Fälle immer mal wieder in der  Beratungspraxis vorkommen und…
    wissen-schafft-geld.libsyn.com


    Achtung: Ich kenne den Ersteller des Podcast nicht und stehe auch in keinerlei persönlicher oder geschäftlicher Beziehung zu Ihm!

  • Pumphut
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    • 29. August 2024
    • #4

    Hallo zimmerfriedel,

    Zitat von zimmerfriedel

    Ich möchte für meine 6 Enkel je einen ETF-Fonds anlegen und diesen mit einem Anfangskapital ausstatten. Die Enkel sollen dann selbstständig weiter sparen mit unregelmäßigen Beträgen, beispielsweise Geldgeschenken oder auch beginnenden Verdiensten je nach Möglichkeiten.

    Diese Grundkonstruktion noch verbunden mit einer Verwertungssperre geht nach deutschem Recht nicht.


    Sie haben zwei Varianten:


    Sie schenken den Enkeln Geld, regelmäßig oder auch unregelmäßig. Solange die Enkel minderjährig sind, entscheiden deren Eltern, wie das Geld angelegt wird; nach Eintritt der Volljährigkeit die Enkel selbst. Da haben Sie maximal ein moralisches Mitspracherecht, solange Sie noch leben.


    Sie legen für jeden Enkel ein Depot auf Ihren Namen an und bestimmen im Testament, welches Depot welcher Enkel erben soll. Hier können Sie auch Testamentsvollstreckung anordnen und dem Testamentsvollstrecker Vorgaben machen. Z.B. der Fond darf erst mit dem 25. Lebensjahr aufgelöst werden o.ä. Das lohnt sich aber erst bei etwas größeren Summen. Falls Sie über so eine Variante nachdenken, sollten Sie sich unbedingt bei der Abfassung Ihres Testaments von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.


    Gruß Pumphut

    Danke 1 Gefällt mir 1
  • Zeitungsbote
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    • 29. August 2024
    • #5

    Ich weiß noch wie mir das ganze Geld zu Geburtstag, Kommunion, Flohmarkt immer abgenommen wurde um es beim Sparbuch einzuzahlen. Das solle später für den Führerschein sein, hieß es meist. Darum habe ich als Kind und Jugendlicher Geld regelrecht gehaßt und habe diese negative Einstellung dazu eigentlich immer noch. Etwas das wenn man es hat, abgenommen wird.


    Am ende hab ich als ich über das Sparbuch verfügen konnte und sicher war das die Eltern es nicht mitbekommen, damit einen der ersten CD Brenner gekauft die super teuer waren.


    So Kleinkram den die Großeltern mir beim Jahrmarkt kauften oder Urlaubsmitbringel mir mitbrachten, andenken bei gemeinsamen Ausflügen, hab ich auch heute noch, darum würde ich dazu raten, darauf den Fokus zu setzen, statt irgendwelche Konten.

  • Ozymandias
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    • 29. August 2024
    • #6

    Ich würde eine ETF-Rentenversicherung als Nettotarif vorschlagen.


    Abschlusskosten einmalig 149 Euro bei einem der billigsten Anbieter. Andere wollen teilweise 800-2000 Euro.

    Monatsbeitrag 35 Euro mindestens.

    Einmalzahlung ab 500 Euro.

    Die Eltern sollten das abschließen für ihre Kinder und die Großeltern die Einmalzahlung leisten.

    Nimmt man pro Enkel rund 3000 Euro in die Hand, ist im besten Fall jedes Enkelchen mit 40 Millionär. Das Geld kann aber auch jederzeit als Teilentnahme entnommen werden.

    Hier kann man die Existenz des Vertrags einfach solange verheimlichen, bis die notwendige Reife vorliegt. Wenn man nicht gerade auf Bafög oder in anderen staatlichen Leistungen landet.


    Ähnlich geht die Konstruktion auch mit Neobrokern (kostenlose Sparpläne bei Scalable oder Trade Republic) und Regelung per Vermächtnis. Dann kann das Geld aber einfach verfuttert werden.

  • Achim Weiss
    Finanzgenie (Ehrenmitglied)
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    • 29. August 2024
    • #7
    Zitat von zimmerfriedel

    Ich möchte für meine 6 Enkel je einen ETF-Fonds anlegen und diesen mit einem Anfangskapital ausstatten. Die Enkel sollen dann selbstständig weiter sparen mit unregelmäßigen Beträgen, beispielsweise Geldgeschenken oder auch beginnenden Verdiensten je nach Möglichkeiten. Ich bin schon ziemlich alt und das soll unabhängig von mir weiterlaufen. Eventuell mit einer befristeten Abhebungssperre, damit sie das nicht vorzeitig irgendwie für Pipifax verfuttern.

    Ich lese gerade bei Nikolaus Braun von einem 67jährigen, der versucht, den Testamentsvollstrecker loszuwerden. Sein mißtrauischer Vater traute dem jungen Mann nicht zu, verantwortlich mit Geld umzugehen, daher hat er testamentarisch bestimmt, daß er 5 Jahre nach dem Todesfall nicht ans Geld herankommt.


    Geschenkt ist geschenkt.


    Wenn Du nicht willst, daß die Enkel Dein Geld für Pipifax verfrühstücken, mußt Du das Geld behalten und Dein Testament entsprechend abfassen.

  • Pumphut
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    • 29. August 2024
    • #8

    Hallo,

    Zitat von Achim Weiss

    Ich lese gerade bei Nikolaus Braun von einem 67jährigen, der versucht, den Testamentsvollstrecker loszuwerden. Sein mißtrauischer Vater traute dem jungen Mann nicht zu, verantwortlich mit Geld umzugehen, daher hat er testamentarisch bestimmt, daß er 5 Jahre nach dem Todesfall nicht ans Geld herankommt.

    Die Rechtsprechung hat der „Willkür“ des Erblassers und des Testamentsvollstreckers durchaus Grenzen gesetzt. Falls man als Erblasser über so eine Variante nachdenkt, ist professionelle Unterstützung dringend angeraten.


    Gruß Pumphut

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