Frage zu Verwaltungsgebühren bei ruhender Riester-Rente

  • Liebe Finanztip-Community,

    ich spiele gerade mit den Gedanken meine Riester-Rente beitragsfrei zu stellen. Jetzt klingt das ja alles gut und schön, aber der Umgang mit den weiterführenden Verwaltungsgebühren ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Kosten dann immer vom eingezahlten Guthaben bezahlt, aber wenn die Zinserträge kleiner sind als die Verwaltungskosten, ist doch iwann das Guthaben aufgebracht. Dann kann ich auch gleich kündigen. So zumindest mein Gedankengang.

    Jetzt habe ich diese Passage bei Finanztip.de zu dem Thema gefunden, aber habe Schwierigkeiten es zu verstehen:

    Zitat

    Selbst wenn Du Deinen Vertrag also 20 Jahre oder länger beitragsfrei weiterführst und der Anbieter jedes Jahr Kosten für die Verwaltung aus Deinem Guthaben entnimmt, muss er die Differenz zum Ende der Ansparphase wieder aus eigener Tasche ausgleichen.

    Vielleicht habe ich hier einen Knoten im Kopf, aber kann mir das jemand an einem Beispiel erklären?

    Danke euch!

  • Xenia 9. September 2024 um 09:52

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bei Riester gibt er eine Beitragsgarantie: Die Beträge die man eingezahlt hat werden bei Verrentung garantiert.

    Beispiel: Du hast 2 Jahre lang 2000Euro inklusive Förderung eingezahlt. Kosten Pro Jahr sind 100 Euro und der Vertrag läuft 20 Jahre bis zur Verrentung: Guthaben bei Renteneintritt wären 2x2000-20*100=2000. Dies ist weniger als die eingezahlten 4000Euro. Der Anbieter muss bei Renteneintritt auf 4000Euro auffüllen.

    Hilft das?