Aufnahme einiger Beschäftigungen

  • Hallo zusammen, bei mir verändert sich beruflich gerade einiges und daher kommt die ein oder andere Frage auf die ich mir auch nach längerem recherchieren nicht beantworten kann und hoffe daher sehr auf eure Hilfe:)

    Folgende Situation:

    Und zwar werde ich zeitnah einen Teilzeitjob anfangen bei dem ich dann sozialversicherungspflichtig angestellt bin. Nebenberuflich werde ich dann als Freelancer bei einer Jugendsportschule tätig sein sowie bei einem Jugendveranstaltungsunternehmen. Außerdem ein paar Stunden im Monat als Übungsleiter. Und zusätzlich habe ich bereits ein Kleingewerbe angemeldet. Wie verhält sich das ganze in Kombination mit der Anmeldung beim Finanzamt? Wird alles separat betrachtet? Heißt meine Jobs als Freelancer und mein Kleingewerbe oder werden die Einkünfte addiert? Und darf ich dann trotzdem als Übungsleiteier noch 3000 Euro im Jahr steuerfrei dazuverdienen? Auch als Freelancer? Oder macht es sogar Sinn einen Job als Nebenjob und nicht als Freelancer zu machen? Bitte um eine ausführliche Antwort:)

    Vielen lieben Dank und liebe Grüße!

  • Xenia 10. September 2024 um 15:06

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • In vielen Gegenden ist es schwer, einen Steuerberater zu finden. Die Kombination aus eher kleinen Beträgen, eher komplizierter Sachlage und vielen Fragen seitens des Kunden macht es nicht leichter.

    Aber vielleicht ist es doch nicht so kompliziert: Du machst das Elster-Formular auf und trägst die Sachen ein. Für den angestellten Job ist es das eine Formular, das jeder so macht und dann gibt es bei Dir wie es scheint zweimal Gewerbe. Da machst Du für jedes einzeln eine Gewinnermittlung (einfach Einnahmen minus Ausgaben in dem Kalenderjahr), trägst die Gewinne dann in "G" ein. Aufpassen, dass Du nicht umsatzsteuerpflichtig wirst oder versehentlich ein Häkchen setzt.

    Zum Übungsleiter müsstest Du die genauen Verhältnisse erklären, siehe auch den Hinweis in #2.

  • ich werde zeitnah einen Teilzeitjob anfangen, bei dem ich dann sozialversicherungspflichtig angestellt bin.

    Nebenberuflich werde ich dann als Freelancer bei einer Jugendsportschule tätig sein sowie bei einem Jugendveranstaltungsunternehmen. Außerdem ein paar Stunden im Monat als Übungsleiter.

    Sind das ein, zwei oder drei Jobs? Wie werden diese ein, zwei oder drei Jobs abgerechnet? Sind das ein, zwei oder drei unterschiedliche Arbeitgeber oder Auftraggeber?

    Und zusätzlich habe ich bereits ein Kleingewerbe angemeldet.

    Kleingewerbe gibt es nicht. Gewerbe gibt es. Was ist denn der Zweck dieses Gewerbes? Willst Du die obengenannten Tätigkeiten über dieses Gewerbe abrechnen?

    Wie verhält sich das ganze in Kombination mit der Anmeldung beim Finanzamt?

    Wie immer in rechtlichen Dingen: Je nachdem.

    Wird alles separat betrachtet? Heißt meine Jobs als Freelancer und mein Kleingewerbe oder werden die Einkünfte addiert? Und darf ich dann trotzdem als Übungsleiter noch 3000 Euro im Jahr steuerfrei dazuverdienen? Auch als Freelancer? Oder macht es sogar Sinn, einen Job als Nebenjob und nicht als Freelancer zu machen?

    Bitte um eine ausführliche Antwort:)

    Gern! Bitte schick mir mal per E-Mail ein Putztuch für meine Kristallkugel, die ist heute nämlich trübe.

    Letztlich werden Deine Einkünfte zusammengerechnet, aber auch dafür gibt es unterschiedliche Methoden.

    Vermutlich ist es eine gute Idee, daß Du Dich mal selbst in die Materie einliest. Bei der Steuer kann man manches gestalten. Aber dafür muß man die Sachlage wirklich genau kennen - und wenn ich Deine Anfrage richtig interpretiere, kennst Du sie im Moment selber noch nicht genau (genug).