Na ja, vermuten kann ich selber.
Ok, einverstanden. Dann müssen wir halt mal nachlesen, was der Gesetzgeber dazu geschrieben hatte.
In dieser Bundestagsdrucksache steht auf Seite 99:
ZitatDieser Basiszinssatz lässt allerdings als pauschale Berechnungsgrundlage unberücksichtigt, dass der Anleger im Ergebnis die Fondserträge abzüglich der Verwaltungskosten des Fonds erhält. Aus diesem Grund wird zur Berechnung der Vorabpauschale der Basiszins um den durchschnittlichen Kostenanteil von 30 Prozent auf den Gesamtertrag gemindert. Mithin erfolgt der Ansatz von 70 Prozent des Basiszinssatzes.
Jetzt bitte nicht fragen, wie die den durchschnittlichen Kostenanteil von 30 Prozent ermittelt haben .
Ich halte die Vorabpauschale für eine typisch deutsche Überbürokratisierung.
Da sind wir uns einig. Vermutlich wirst Du kaum Widerspruch dafür bekommen.