PKV über Öffnungsaktion: Vergleich zwischen Barmenia und Debeka

  • Ich nehme an, daß die PKV trotz 30% Aufschlag als Beihilfetarif immer noch billiger ist als ein GKV-Beitrag.

    Kann man so pauschal nicht sagen, dazu müsste man das Einkommen des TE kennen. Vermutlich aber ja.


    Im vorliegenden Fall geht es um das Bundesland Niedersachsen. Dort gibt es für Beamte die Möglichkeit, für die sog. pauschale Beihilfe zu optieren, das bedeutet cum grano salis: Arbeitgeberzuschuß zur GKV-Versicherung.

    Würde ich in diesem Fall tatsächlich als Option sehen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Innerhalb der EU sind "Ortsübliche Preise" nichts schlechtes, schlechter wäre es wenn die Formulierung lauten würde "Preise so wie diese in Deutschland/Inland entstanden wären, so wie wenn man außerhalb der EU befindet.


    Wenn man tatsächlich in ein anderes Land zieht ist die Situation dann in der Regel so, dass man schon jeweils eine prozentuale eine Erstattung erhält von der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe entsprechend den jeweiligen Regularien.


    Den verbliebenden Restbetrag kann man entweder selbst stemmen oder man schließt, nach einem laienhaften Gedanken von mir, zusätzlich eine nationale oder internationale Kranken-Sachkostenversicherung mit fest definierten Erstattungsgrenzen pro Jahr ab. Diese sind außerhalb Deutschland in der Regel üblich (z.B. EUKV oder ähnliches) die ohne Altersrückstellungen kalkuliert werden und eben dann die "verbliebenden Kosten" dann auffängt die nach PKV und Beihilfe "übrig verbleiben".


    Klar ist das mit dem Ergänzungstarif der Barmenia ein "Traumzustand" wenn man tatsächlich vorhat länger ins Nicht-EU-Ausland zu gehen, aber - auch wenn ich den Drang nach einer absoluten Absicherung in Gesundheitsthemen gut verstehen kann - ist der Ausgangszustand bereits schon gut genug und darüber hinausgehende Lösungen gibt es immer.

  • Klar ist das mit dem Ergänzungstarif der Barmenia ein "Traumzustand" wenn man tatsächlich vorhat länger ins Nicht-EU-Ausland zu gehen, aber - auch wenn ich den Drang nach einer absoluten Absicherung in Gesundheitsthemen gut verstehen kann - ist der Ausgangszustand bereits schon gut genug und darüber hinausgehende Lösungen gibt es immer.

    Danke für Deine Antwort! Ist der Barmenia-Tarif mit Beihilfeergänzungstarif denn dann wirklich (auch unabhängig von der PCD-Klausel) so eine "Traumlösung" mit gezielter Behandlung auch im Ausland? Könnte ich mich, wenn ich Lust dazu habe, z. B. konsequent nur in der Schweiz behandeln lassen, wenn ich an der Grenze wohne oder für 10 Mio. Euro in New York operieren lassen, um mal zwei fiktive Beispiele zu nennen?

  • Zur Realität kann ich nichts sagen, auch nichts zur gezielten Heilbehandlung. Die Versicherungsbedingungen lesen für mich als Laien so bzw. wie es hier ja bereits verisierte Nutzer*innen geäußert haben.


    Es gibt jedoch neben der Barmenia auch andere Versicherer die auch "gezielte Heilbehandlungen" zulassen, die haben nur dann andere Bedingungen wie beispielsweise, dass die gezielte Heilbehandlung zulässig ist wenn diese vorher genehmigt wird und dazu verpflichtet sich der Versicherer wenn die Heilbehandlung in Deutschland nachweislich "nicht" oder nur "teilweise" durchführbar gewesen wäre. Da muss man die Tarifbedingungen durchsuchen oder einen versierten Fachmenschen damit beauftragen.


    Auch mit dem Barmenia Tarif wäre vermutlich eine "Lust-und-Laune-Heilbehandlung zu 10 Millionen Euros" nicht zulässig. Der oberste Leitsatz bleibt ja immer noch "medizinisch notwendig", um eine Heilbehandlung an sich zur Erstattungsfähigkeit zu bringen und die weitere Einschränkung ist das "medizinisch notwendige Maß", auf das der Versicherer dann übersteigende Leistungen begrenzen kann bzw. ablehnen kann wenn es in einem auffälligen Missverhältnis steht.


    Bei allen Versicherern ist es meiner laienhaften Ansicht nach "in der Regel"(!) gang und gäbe, dass "innerhalb der EU/Europas" oft "einschließlich der Schweiz" alles normal erstattet wird, soweit die Tarifbedingungen es hergeben.


    Es ist bei der Barmenia nur, soweit ich es vernehme als Laie, halt offener formuliert, dass man halt auch mit der gleichen Versicherung seinen Lebensabend in New York verbringen kann und es vermutlich weniger Diskussionen gibt. Meine Vermutung als Laie.


    Hier hat jemand, der beruflich mit Versicherungen zu tun hat, etwas dazu geschrieben:


  • Für welchen Tarif hast du dich dann letztendlich entschieden? Wäre sehr dankbar für eine Antwort. Komme auch nur über die Öffnungsaktion rein.

  • Ok. Danke.


    Hast du dich nochmal unabhängig beraten lassen? Weißt du wie das dann läuft da man ja keinen Beihilfeergänzungstarif mehr bekommt? Was muss man dann selbst zahlen? Sorry für die vielen Fragen.

  • Man muss alles selbst zahlen, was auch die Beihilfe nicht abdeckt. ;)

    Habe bislang nichts eingereicht, da alles noch ganz frisch. Somit fehlen praktische Erfahrungen.

    Wirklich unabhängig war die Beratung nicht, denn eigentlich wäre Provision geflossen, was aufgrund der Öffnungsaktion nun aber nicht der Fall ist. Hatten uns die Tarife aber dennoch gemeinsam angesehen. Eine Honorarberatung hat das aber sicher nicht ersetzt. Habe dann selbst die Versicherungsbedingungen studiert, ergänzt mit Onlinerecherchen.