Dekeka RV aus 2008 kündigen?

  • Liebe Finanztip-Community,


    ich bin spät aufgewacht (geb. 1984), aber fange jetzt an mit Finanztip meine Finanzen selber zu regeln.


    Ich habe eine so spezifische Frage, dass ich darauf jetzt leider keine Antwort im Forum finden konnte und hoffe es ist ok wenn ich hier frage.


    Mein ehemaliger Arbeitgeber hat 2008 eine Debeka RV (Tarif A1 01/07) für mich abgeschlossen. Seit ich den Arbeitgeber nach der Elternzeit gewechselt habe muss ich die selbst bezahlen (sie wurde auch auf meinen Namen umgeschrieben).


    Ich habe in diesem Jahr der Dynamik widersprochen und zahle 198,39€ jeden Monat ein.


    Ich habe jetzt gemerkt, dass das ein richtig schlecht verzinstes Finanzprodukt ist, mein Arbeitgeber hat es gut gemeint, aber richtig gewinnen tut natürlich nur die Debeka. Von dem ursprünglichen versprochenen Überschuss ist natürlich längst keine Rede mehr.


    Wie von Finanztip empfohlen habe ich versucht mir ein Kaufangebot von der Winninger machen zu lassen, leider haben diese abgelehnt:


    Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Police müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass es uns zur Zeit auf Grund der aktuellen Bedingungen am Zinsmarkt nicht möglich ist ein attraktives Kaufangebot zu unterbreiten.



    Alternativ empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Beleihung Ihrer Police als Alternative für Sie in Frage kommt.


    Unter nachfolgendem Link können Sie sich über die Möglichkeiten bei unserem Kooperationspartner unverbindlich informieren:



    LP | Winninger - LV-Kredit.de



    Hier die Daten der RV:


    Der Rückkaufwert 2025 liegt bei 24.917,00€.


    Einmalige Kapitalabfindung zum 01.01.2052: 118.830,00€


    Monatliche Rente: 417,85€


    Wenn ich in den Finanztip Sparplanrechner die knapp 25.000€ als Startkapital eingebe und eine monatliche Rate von 200€, dann kommt bis 2052 eine Verzinsung von 1,5% raus… Das ist richtig schlecht wenn ich es mit der durchschnittlichen Rendite des MSCI-World der letzten 10 Jahre vergleiche, oder selbst mit 3% Festgeld.


    Langer Text – kurze Frage:


    Macht es Sinn die RV zu kündigen (dann sollte ich doch den Rückkaufswert erhalten, oder?), die 25.000€ in einen ETF anzulegen und diesen monatlich zu besparen?


    Oder sollte ich die RV beitragsfrei stellen und die 200€ monatlich in einen ETF-Sparplan einzahlen? (Aber dann verzichte ich doch auf die Möglichkeit mittels ETF bessere Rendite auf die 25.000€ zu bekommen, oder? Übersehe ich hier etwas?)


    Herzlichen Dank!!!


    Claudia

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Claudia,

    Du hast Dich ja schon mal mit Deiner Versicherung beschäftigt!

    Und ja, das Lehrgeld haben viele von uns gezahlt, die irgendwann in Ihrem Leben unvorteilhafte Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen haben.


    Die beiden Optionen hast Du ja schon mal für Dich abgewogen (Kündigung, Beitragsfreistellung). Und sogar einen Aufkäufer angefragt.

    Zunächst muss Dir klar sein, dass es sich bei der Versicherung und bei einem ETF auf einen MSCI World um 2 Finanzprodukte mit völlig unterschiedlichen Risikoklassen handelt.

    Und eine Rückschau auf die letzten 10 Jahre ist bei einem MSCI World wenig hilfreich, da die Aktienmärkte in den letzten 15 Jahren eigentlich nur eine Richtung kannten. Dass sah von 2000-2009 dann ganz anders aus. In diesen 10 Jahren erzielte ein MSCI World ETF eine Rendite von -3,7% p.a.

    Nur wenige Jahre später war das Ergebnis dann aber wieder positiv.

    Diese Schwankungen gilt es aber auszuhalten bzw. auszusitzen.


    Wichtig ist, dass bisher niemand langfristig mit einem marktbreiten Aktieninvestment Geld verloren hat. Wobei langfristig eben in der Vergangenheit auch mal 15 Jahre bedeuten konnte.

    Und diese 15 Jahre beziehen sich auf jeden EURO, den Du investieren willst. Du solltest also nur Geld in den ETF investieren auf das Du guten Gewissens auch mindestens 15 Jahre lang verzichten könntest.

    Also eigentlich ideale Voraussetzungen für eine Altersvorsorgelösung, die einen Anlagehorizont bis zu Deinem Lebensende hat. ;)


    Auch bieten solche Versicherungen immer einen Bestandsschutz bei Insolvenz oder bei einem (zeitweisen) Bezug von Sozialleistungen. Das eigene ETF-Depot bietet keinen solchen Schutz. Im Falles des Falles muss das Vermögen aus dem ETF-Depot erstmal bis zur Schongrenze verbraucht werden.

    Das sollte man zumindest auch wissen!

    Nachdem ich meinen grundsätzlichen Senf dazu gegeben habe nun zu Deiner Frage.


    Langer Text – kurze Frage:


    Macht es Sinn die RV zu kündigen (dann sollte ich doch den Rückkaufswert erhalten, oder?), die 25.000€ in einen ETF anzulegen und diesen monatlich zu besparen?

    Ja, aus meiner Sicht macht es Sinn die Versicherung zu kündigen und das Geld eigenverantwortlich zu investieren!

    Du hast noch deutlich mehr als 25 Jahre Anlagehorizont vor Dir. Und ich habe ja oben vom Depot bis zum Tod geschrieben. Auch als Rentnerin kann man das Depot mit den ETF ja behalten und die ETF können dann weiter Rendite für Dich erzielen. Dann können es auch locker 40-50 Jahre Anlagehorizont werden.

    Oder sollte ich die RV beitragsfrei stellen und die 200€ monatlich in einen ETF-Sparplan einzahlen? (Aber dann verzichte ich doch auf die Möglichkeit mittels ETF bessere Rendite auf die 25.000€ zu bekommen, oder? Übersehe ich hier etwas?)

    Würde ich in Anbetracht Deines Anlagehorizonts nicht empfehlen.

    Könnte man drüber nachdenken, wenn man nur noch wenige Jahre bis zum Ablauf der Police vor sich hat und die Zinsen gerade wieder auf NULL stehen.

  • Auch bieten solche Versicherungen immer einen Bestandsschutz bei Insolvenz oder bei einem (zeitweisen) Bezug von Sozialleistungen.

    Nein, das ist nicht der Fall. Immer sowieso nicht.


    Bei Sozialleistungen gibt es zwar einen gewissen Schutz, der aber an Bedingungen geknüpft ist. Unter anderem an die Bedingung, dass vor Inanspruchnahme der Leistung laufende Beiträge gezahlt wurden. Das ist bei einer Beitragsfreistellung aber gerade nicht der Fall.


    Bevor dieser Schutz überhaupt in Anspruch genommen werden müsste, stehen die allgemeinen Vermögensfreibeträge zur Verfügung, die je nach Sozialleistung unterschiedlich hoch sind und beispielsweise 40.000 € (Bürgergeld im ersten Jahr) oder 10.000 € (z.B. Hilfe zur Pflege) hoch sind.


    Bei Insolvenz sind die Regeln deutlich strenger.


    Das Argument Schutz in persönlicher Notlage vor Zugriff von außen hört sich gut an und kommt unserem Sicherheitsbedürfnis entgegen, hat aber praktisch fast keine Bedeutung und nutzt vor allem einem Finanzprodukteverkäufer als Gegenargument bei drohendem Verlust von Bestandsprovisionen.

  • Das kommt drauf an, wie Deine Bedürfnisse sind.


    Ich habe auch so ein altes Schätzchen. Leider eine KLV. War damals als sicherer Bestandteil der Vermögensstruktur gedacht. Läuft viel schlechter als prognostiziert. ABER: die Abschlusskosten sind schon weg. Aktuell verzinst sich das Kapital mit ca. 2,8% p.a. UND ich habe noch eine Risikoabsicherung drin, die ich sonst teuer kaufen müsste. Steuerfrei ist es auch. Da behalte ich sie.


    Bei Deiner Rentenversicherung wird es ähnlich aussehen. WENN Du Wert auf eine Langlebigkeitsabsicherung legst, ist der Rentenfaktor mit 35 OK. Die Zillmerung ist durch. Allerdings ist die Rendite in Deinem Fall mit 1,5% wirklich grottig. Und die Laufzeit noch sehr lang. Unter den Bedingungen würde ich vermutlich trotz passablem Rentenfaktor abstoßen. Und die LL anderweitig absichern, wenn gewünscht.

  • Ich habe auch so ein altes Schätzchen. Leider eine KLV. War damals als sicherer Bestandteil der Vermögensstruktur gedacht. Läuft viel schlechter als prognostiziert. ABER: die Abschlusskosten sind schon weg. Aktuell verzinst sich das Kapital mit ca. 2,8% p.a. UND ich habe noch eine Risikoabsicherung drin, die ich sonst teuer kaufen müsste. Steuerfrei ist es auch. Da behalte ich sie.

    Habe auch lange mit mir gehadert, aber schließlich meine KLV von 1990 behalten.

    Immerhin 2,8x % p.a. garantiert (steuerfrei).

    Ist aktuell auch der größte Teil meines 'sicheren' Vermögensteils. In knapp 7 Jahren ist dann Zahltag. Dann muss ich schauen, was ich mit dem Geld mache.

  • Man muss sie konsequent zum Festgeld rechnen. Verglichen mit anderen Anlagen sieht sie natürlich gruselig aus.


    Erinnerung an mich selbst: RK 1 reduzieren!

    Ich führe meine KLV in meiner Übersicht als 'Festgeldkonto'. ;)

    Zur Not könnte ich ja per Kündigung auch innerhalb einiger Monate an das Geld kommen.

    Und ja gruselig schon, aber 2022 war meine KLV die Anlage mit der zweitbesten Rendite in meinem Portfolio. Deutlich vor meinen Aktien-ETF!

    Und das Geld aus der KLV reicht mir als Rentner einige Jahre ohne dass ich überhaupt an das Depot heran muss.


    Aber ganz klar. Heute würde ich so ein Produkt nicht mehr abschließen!!!

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    ich habe den Vertrag gekündigt und jetzt beiliegendes Schreiben bekommen.


    Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?


    Vielen lieben Dank!

  • Ich habe den Vertrag gekündigt und jetzt beiliegendes Schreiben bekommen.

    Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?

    Ich würde mir von der Versicherung mitteilen lassen, welcher Anteil nach dem Betriebsrentengesetz geschützt ist und welcher nicht und mir dann den Anteil auszahlen lassen, über den ich selbst verfügen darf.

  • Ich würde mir von der Versicherung mitteilen lassen, welcher Anteil nach dem Betriebsrentengesetz geschützt ist und welcher nicht und mir dann den Anteil auszahlen lassen, über den ich selbst verfügen darf.

    Das klingt sehr sinnvoll.


    Vielen Dank!