Verlustbescheinigung

  • Guten Tag,


    ich habe folgendes Problem:


    Bei einer deutschen Bank hatte ich bis vor zwei Jahren ein Depot und ein Konto.

    Das ist alles aufgelöst, ich habe aber aus dieser Bankverbindung noch einen unausgeglichenen Verlusttopf (Sonstiges).

    Auf Nachfrage teilte mir die Bank mit, dass die mir keine Verlustbescheinigung ausstellen können, weil keine aktive Kontobeziehung mehr besteht. Ich würde aber zu gegebener Zeit eine Jahressteuerbescheinigung erhalten.

    Die reicht doch aber nicht aus, um den Verlust bei der nächsten Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen zu lassen, oder ?


    Vielen Dank und viele Grüße


    Gerald Ebers

  • Franziska_FT

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Also hier steht:

    Zitat

    Wird nur die Depotbeziehung beendet, nicht aber die Kontoverbindung, findet ein Übertrag nur auf Antrag des Kunden statt. Nur wenn die Geschäftsbeziehung vollständig beendet wird, werden vorhandene Verlusttöpfe geschlossen und - auch ohne Antrag - automatisch eine Verlust­bescheinigung zum Jahresende erstellt.

  • Bei einer deutschen Bank hatte ich bis vor zwei Jahren ein Depot und ein Konto.

    Das ist alles aufgelöst, ich habe aber aus dieser Bankverbindung noch einen unausgeglichenen Verlusttopf (Sonstiges).

    Diesen Verlust hättest Du Dir sinnvollerweise mit der Auflösung der Geschäftsbeziehung bescheinigen lassen.

    Auf Nachfrage teilte mir die Bank mit, dass die mir keine Verlustbescheinigung ausstellen können, weil keine aktive Kontobeziehung mehr besteht. Ich würde aber zu gegebener Zeit eine Jahressteuerbescheinigung erhalten.

    Die reicht doch aber nicht aus, um den Verlust bei der nächsten Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen zu lassen, oder?

    Das hat Dir natürlich nicht "die Bank" mitgeteilt, sondern irgendein Hotliner. Eine Jahressteuerbescheinigung wirst Du nicht bekommen, und wenn doch, bringt sie Dir nichts. Ich kenne die Aufbewahrungsfristen für den konkreten Fall nicht, Kontounterlagen müssen aber sicherlich zehn Jahre aufbewahrt werden, wenn nicht dreißig. Zwei Jahre sollten da kein Problem darstellen.


    Da wirst Du wohl nochmal nachhaken müssen.


    Geht es um viel Geld?