Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Bei einer deutschen Bank hatte ich bis vor zwei Jahren ein Depot und ein Konto.
Das ist alles aufgelöst, ich habe aber aus dieser Bankverbindung noch einen unausgeglichenen Verlusttopf (Sonstiges).
Auf Nachfrage teilte mir die Bank mit, dass die mir keine Verlustbescheinigung ausstellen können, weil keine aktive Kontobeziehung mehr besteht. Ich würde aber zu gegebener Zeit eine Jahressteuerbescheinigung erhalten.
Die reicht doch aber nicht aus, um den Verlust bei der nächsten Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen zu lassen, oder ?
Vielen Dank und viele Grüße
Gerald Ebers