Mieterhöhung

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute eine Mieterhöhung im Briefkasten gehabt. Nach einer ersten Durchsicht und dem Vergleich mit dem Mietspiegel bzw. nach Prüfung der aufgestellen Rechnungen, habe sich an zwei Punkten Unstimmigkeiten bzw. Fragen ergeben. Ich hoffe hier kann mir jemand dazu einen Rat bzw. Hilfstellung geben.


    1. Bei der Information zur Spanne wurde der Unterwert falsch ausgerechnet. Die aufgeführte Rechnung meines Vermieters sieht so aus 0,83 * 7,53 Euro/m2 = 6,33 Euro/m2. Richtig wäre ein Ergebnis von 6,25 Euro/m2 gewesen. Hier stellt sich mir nun die Frage, ob sich diese Abweichung positiv oder negativ auf die Mieterhöhung auswirken würden, wenn ich dies beanstande?
    2. Des Weiteren gibt mein Vermieter aufgrund der Spannenbewertung einen Zuschlag von 0,68 Euro/m2 an. Hier stellt sich mir die Frage, wie er diesen Wert festlegt? Ausserdem wurde als wohnwerterhöhend ein wandhängendes WC angegeben, ist das wirklich werterhöhend?
    3. Bei der Berechnung der ortüblichen Vergleichsmiete kommt mein Vermieter auf 723,30 EUR. Auf der Seite, wo die neue Grundmiete angegeben wird, taucht diese Summe nicht auf. Die neue Grundmiete soll laut dieser Auflistung 687,18 EUR betragen und liegt somit deutlich unter der ausgerechneten ortüblichen Vergleichsmiete. Kann das richtig sein, weil mein Vermieter nicht die volle Summe an mich weitergibt die er eigentlich verlagen könnte oder hat er sich schlichtweg vertan?

    Aufgrund der aufgeführten Punkte, bin ich mir unsicher, ob ich an meinen Vermieter herantreten soll, da ich nicht einschätzen kann, ob sich eine Anpassung der Mitteilung positiv oder negativ auswirkln würde. Ich freue mich auf euer Feedback.


    VG

  • Die Chance steht 50:50. Die 8 Cent kosten dich im Monat vermutlich keine 8 Euro. Für 8 Euro Ersparnis würde ich nicht mit dem Vermieter streiten, zumal er ja wohl laut 3. nicht den vollen Mietrahmen ausschöpft.


    Wenn der Mietmarkt bei euch natürlich gut aussieht und du nichts gegen einen Umzug hast, dann Feuer frei.

  • Ich habe heute eine Mieterhöhung im Briefkasten gehabt. Nach einer ersten Durchsicht und dem Vergleich mit dem Mietspiegel bzw. nach Prüfung der aufgestellen Rechnungen, habe sich an zwei Punkten Unstimmigkeiten ergeben.

    1. Bei der Information zur Spanne wurde der Unterwert falsch ausgerechnet. Die aufgeführte Rechnung meines Vermieters sieht so aus 0,83 * 7,53 Euro/m2 = 6,33 Euro/m2.
    2. Mein Vermieter aufgrund der Spannenbewertung einen Zuschlag von 0,68 Euro/m2 an. Hier stellt sich mir die Frage, wie er diesen Wert festlegt? Ausserdem wurde als wohnwerterhöhend ein wandhängendes WC angegeben, ist das wirklich werterhöhend?
    3. Bei der Berechnung der ortüblichen Vergleichsmiete kommt mein Vermieter auf 723,30 EUR. ... Die neue Grundmiete soll laut dieser Auflistung 687,18 EUR betragen und liegt somit deutlich unter der ausgerechneten ortsüblichen Vergleichsmiete. Kann das richtig sein, weil mein Vermieter nicht die volle Summe an mich weitergibt, die er eigentlich verlangen könnte, oder hat er sich schlichtweg vertan?

    Aufgrund der aufgeführten Punkte, bin ich mir unsicher, ob ich an meinen Vermieter herantreten soll, da ich nicht einschätzen kann, ob sich eine Anpassung der Mitteilung positiv oder negativ auswirken würde.

    1. Rechenfehler. Für die Mieterhöhung unbedeutend.


    2. Keine Ahnung, woher der Zuschlag kommt. Was steht dazu im Mietspiegel?

    Was steht zum wandhängenden WC im Mietspiegel? Typischerweise sind im Mietspiegel bauliche Merkmale angegeben, die zur Einstufung der Wohnung dienen. Hier in der Stadt steht in dieser Liste etwa "Wasserleitungen unter Putz" und "Badezimmer gefliest". Ein wandhängendes WC ist dort nicht als Merkmal angegeben.


    Das spielt in Deinem Fall aber vermutlich keine Rolle.


    3. Ein Vermieter darf die Miete (unabhängig vom Mietspiegel) nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen (z.B. 15 oder 20% binnen 3 Jahren, ist lokal unterschiedlich). Wenn die bisherige Miete weit unter dem Mietspiegel lag, kann der Vermieter den Mietspiegel möglicherweise nicht in einem Schritt erreichen. Prüfe die Erhöhung mal. Mich würde wundern, wenn der Vermieter nicht das lokal mögliche Maximum ausgereizt hätte.


    Du kannst selbstverständlich gern an Deinen Vermieter herantreten und ihm anbieten, daß Du die ortsübliche Vergleichsmiete zahlen möchtest. Du kannst der Mieterhöhung vermutlich nicht ausweichen, und eine Mieterhöhung mag wohl kein Mieter gern. Ich an Deiner Stelle würde mich freuen, daß auch die neue Miete noch unter der Vergleichsmiete liegt.


    Ein Forum hat keine Augen. Wenn Du Genaueres wissen willst, könntest Du das Mieterhöhungsschreiben scannen und hochladen. Ich glaube allerdings nicht, daß das viel mehr Erleuchtung bringt. Wenn Du das aber trotzdem tust, kannst Du persönliche Daten natürlich schwärzen. Allerdings solltest Du die Stadt leserlich lassen, weil die maximal erlaubte Mieterhöhung unterschiedlich sein kann. Meistens sind es 20%, in einzelnen Städten sind es aber nur 15%.