"Rechte und Pflichten" als Mieter

  • Wartungsrückstand und Mieterhöhung haben keinen direkten Zusammenhang.
    Mieterhöhung im Marktkontext. Wo wohnst Du München oder im Bayrischen Wald?

    Was für Rückstau meinst Du? Instandhaltungen sind durch Deine Miete abgedeckt.

  • Guten Morgen,


    Anfragen kannst Du es sicher. Wahrscheinlich bekommst Du dann die Auskunft, dass Du Dich bitte an Deinen Vermieter wenden musst.


    Außerdem kommt meiner Meinung nach erst die Modernisierung und dann eine Mieterhöhung.


    Falls Du wissen willst, welche Maßnahmen demnächst anstehen, solltest Du Dich ebenfalls bei Deinem Vermieter als Kontaktperson melden.

  • Alles, was RNowotny sagt. Wobei ich nicht glaube, dass sie ehrliche Auskunft geben werden/müssen ;)
    Bei Wartungsrückstau, der dich persönlich betrifft, würde ich zusätzlich Mietminderung prüfen.

  • Wenn mich ein Mieter ungeduldig nach der nächsten Mieterhöhung fragen würde, würde ich ihm den Gefallen tun. :whistling:

  • Wartungsrückstand und Mieterhöhung haben keinen direkten Zusammenhang.
    Mieterhöhung im Marktkontext. Wo wohnst Du München oder im Bayrischen Wald?

    Was für Rückstau meinst Du? Instandhaltungen sind durch Deine Miete abgedeckt.

    Mering. Ist zwar im weiteren Sinne eher Augsburg zugehörig, aber viele Münchner Kennzeichen.


    Wärmedämmung solle demnächst kommen. Schon bei einer Parkplatzerneuerung wurde 2 Tage vorher nur einmal kurz erwähnt.


    Die eigene Mietwohung ist eine eigene Geschichte, war 8 Jahre leer gestanden, wo zuvor Wasserschaden und Stromabschaltung wegen offener Rechnung war (dementsprechend auch die Wohnung)


    Was Rückstau angeht ... da bin ich recht unerfahren, was das angeht.Bei Starkregen Eingangstüre in das Gebäude undicht, sodass durch Treppenhaus in Keller Wasser läuft. die ersten 1,5 Meter an Eingangsfliesen sind voll mit Kratern (als wären durchc Salz aufgefressen; oder Kieselsteine durch Eingangstüre in die Fliese geschruppt. Fehlende Dunstabzugsaußenventile könnten durch Stoßlüften ersetzt werden. Im Winter sind einzelne Fenster von innen Beschlagen (unteres fünftel von Fensterhöhen). Mit diesem ganzen Geschrei in den Medien, was dieses Gebäudeenergieengesetz angeht, ist das recht unklar, ob sich da was bilden wird an Kostenaufschlag. Kann ich als Mieter bei Hausverwaltung Auskunft erhalten, wenn angefragt wird?


    Wegen mir werden wohl keine 3-Glasigen-Hochdämmungsfenster als Ersatz für Holzfensterrahmen eingebaut werden.


    keine Ahnung

  • Ein entscheidendes Moment bei jeder Kommunikation ist die Klarheit. Das Gegenüber sollte erkennen können, was Du überhaupt willst.

    Wärmedämmung solle demnächst kommen. Schon bei einer Parkplatzerneuerung wurde 2 Tage vorher nur einmal kurz erwähnt.


    Die eigene Mietwohnung ist eine eigene Geschichte, war 8 Jahre leer gestanden, wo zuvor Wasserschaden und Stromabschaltung wegen offener Rechnung war (dementsprechend auch die Wohnung).

    Was willst Du uns damit mitteilen?

    Was Rückstau angeht ... da bin ich recht unerfahren, was das angeht. Bei Starkregen Eingangstüre in das Gebäude undicht, sodass durch Treppenhaus in Keller Wasser läuft. Die ersten 1,5 Meter an Eingangsfliesen sind voll mit Kratern (als wären [sie] durch Salz aufgefressen oder Kieselsteine durch Eingangstüre in die Fliese geschruppt. Fehlende Dunstabzugsaußenventile könnten durch Stoßlüften ersetzt werden. Im Winter sind einzelne Fenster von innen beschlagen. Mit diesem ganzen Geschrei in den Medien, was dieses Gebäudeenergieengesetz angeht, ist das recht unklar, ob sich da was bilden wird an Kostenaufschlag. Kann ich als Mieter bei Hausverwaltung Auskunft erhalten, wenn angefragt wird?

    Auch das ist unklar.


    Du berichtest hier von Mängeln in dem Haus, in dem Du wohnst. Teilweise betreffen diese Mängel das (vermutlich von mehreren Parteien genutzte) Treppenhaus, teilweise Deine eigene Wohnung.


    Wenn Du in Deiner eigenen Wohnung Mängel feststellst, bist Du verpflichtet, diese zu melden, damit der Eigentümer (oder die beauftragte Hausverwaltung) sie rechtzeitig abstellen kann und sie nicht größer werden.


    Es kann kein Schaden sein, daß Du vorher Deine Gedanken sortierst, wenn Du Dich an die Hausverwaltung wenden möchtest.

  • Bei Starkregen Eingangstüre in das Gebäude undicht, sodass durch Treppenhaus in Keller Wasser läuft.

    Haustüren sind nicht dazu gedacht, wasserdicht zu sein. Spezialmodelle für Hochwassergebiete mal ausgenommen. Das Wasser wird durch ein Gefälle vom Haus weggeleitet, sowie eventuell durch ein Eingangspodest oder eine Stufe Raum geschaffen. Definitiv kein Wartungsstau, sondern ein Planungs- bzw. Ausführungsfehler


    die ersten 1,5 Meter an Eingangsfliesen sind voll mit Kratern (als wären durchc Salz aufgefressen; oder Kieselsteine durch Eingangstüre in die Fliese geschruppt.

    Kommt nach vielen Jahren. Fliesen halten nicht ewig und wenn jeder durch die Türe läuft, ohne sich die Schuhe abzutreten...

    Ist aber eine ganz normale Instandhaltung und sollte durch die Miete abgedeckt sein



    Im Winter sind einzelne Fenster von innen Beschlagen (unteres fünftel von Fensterhöhen)

    Für Altbauten relativ normal. Die Fenster sind die schwächste Stelle und unterschreiten den Taupunkt zuerst, sprich es kondensiert Luftfeuchte. Dagegen hilft ordentlich Heizen und Lüften, um den Taupunkt zu verschieben. Kondensat fällt nicht nur an den Fenstern an, sondern auch an den Wänden. Das gibt dann die berühmten Schimmelecken. Auf keinen Fall aus falsch verstandener Sparsamkeit die Wohnung auf kalten 18 Grad lassen.

    Das Problem löst sich aber mit einer Fassadendämmung und neuen Fenstern. Die energetische Sanierung lässt sich auch auf den Mieter umlegen. Hierzu gibt es aber gewisse Fristen und Begrenzungen. Siehe auch https://www.finanztip.de/mietwohnung-modernisierung/

  • :( :( ... jetzt ist .... Verunsicherung. Die Wohnung war, bevor ich einzog, 8 Jahre leer gestanden ... sprich, auch keine Beheizung, Auskühlung.

    Warum ziehst du in solch eine Wohnung, ein Haus, das offensichtlich so viele Mängel hat?

    Da hilft jetzt nur, diese der Hausverwaltung anzuzeigen und beheben zu lassen.

    Wie schon geschrieben, ist zwischen Mangelbeseitigung und Modernisierung zu unterscheiden.

    Die Frage nach einer Mieterhöhung würde ich nun als allerletztes, das heißt keinesfalls stellen.

    In den 13 Jahren, die ich zur Miete wohne, gab es noch nie eine Mieterhöhung, obwohl z.B. eine Horizontalsperre im Kellerbereich durchgeführt und das Dach wegen Undichtheit neu gedeckt wurde.

  • Sofern die Wohnung beim Einzug nicht geschimmelt hat, sollte das keine größeren Probleme haben. Gefährlich sind eher bewohnte Wohnungen. Schrank an der Außenwand, Wäsche im Schlafzimmer trocknen, Geld sparen durch wenig Heizen und damit die Wärme drin bleibt, natürlich auch wenig Lüften...perfekter könnte es sich der Schimmel kaum wünschen.

  • Warum ziehst du in solch eine Wohnung, ein Haus, das offensichtlich so viele Mängel hat?

    Da hilft jetzt nur, diese der Hausverwaltung anzuzeigen und beheben zu lassen.

    Wie schon geschrieben, ist zwischen Mangelbeseitigung und Modernisierung zu unterscheiden.

    Die Frage nach einer Mieterhöhung würde ich nun als allerletztes, das heißt keinesfalls stellen.

    In den 13 Jahren, die ich zur Miete wohne, gab es noch nie eine Mieterhöhung, obwohl z.B. eine Horizontalsperre im Kellerbereich durchgeführt und das Dach wegen Undichtheit neu gedeckt wurde.

    altes Mietverhältnis wurde gekündigt, von Vermieter.