Grundbuchänderung ohne Erbschein aber mit Vollmacht über den Tod hinaus

Liebe Community,
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  • Liebe Community,


    ich habe eine Frage zur Erbschaft einer Immobilie.


    Ich bin Alleinerbin und habe eine Vollmacht über den Tod hinaus. Bisher habe ich noch keinen Erbschein beantragt. Ich habe mich nun entschieden die Immobilie zu verkaufen und weiß, dass ich mit einem Erbschein nicht selbst ins Grundbuch muss, sondern beim Verkauf direkt die neuen Eigentümer:innen eingetragen werden können. Bisher ging ich davon aus, dass dies (wie auch generell der Verkauf) nur mit einem Erbschein möglich ist. Ein Testament liegt nicht vor, bisher habe ich nur die Vollmacht.

    Ich habe nun aber gehört, dass eine solche Generalvollmacht über den Tod hinaus ausreichend ist, sodass ich mir die Wartezeit und die Kosten für den Erbschein sparen kann. Leider konnte ich online nichts konkretes finden, um es "schwarz auf weiß" vorlegen zu können. Wisst ihr da mehr und könnt mir helfen?

    Herzlichen Dank für die Tipps schon einmal im Voraus :)

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Hase123,


    haben Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht, die auch Immobiliengeschäfte mit einschließt? Ich habe gehört – d.h. Laienmeinung, keine Rechtsberatung – dass Sie mit so einer Vollmacht tatsächlich die Immobilie verkaufen könnten.


    Übrigens, was macht Sie so sicher, dass Sie Alleinerbe sind? Vielleicht liegt beim Nachlassgericht doch ein Testament?


    Gruß Pumphut

  • Es ging eine Zeit lang mit einer Vollmacht über den Tod hinaus, diese musste aber von der Behörde beglaubigt sein, damit war diese auf gleicher Ebene wie eine notarielle.

    Diese Lücke hat man aber mittlerweile geschlossen.


    Mit einer normalen Vollmacht, kann man keine Immobiliengeschäfte tätigen.

  • Vielen Dank für die Antworten! Der Todesfall ist schon eine Weile her und weder in den Unterlagen noch beim Nachlassgericht gibt es ein Testament. Es ist eine Generalvollmacht, sie ist notariell beglaubigt und beinhaltet auch das Recht Immobilien verkaufen zu können.


    Nochmals herzlichen Dank für die zügigen Antworten!


    Ob diese Vollmacht für das Auflösen/Kündigen und Auszahlen von Bausparverträgen ausreicht wisst ihr nicht zufällig? ;) Die Banken haben die Vollmacht sofort akzeptiert, die Bausparkasse weigert sich bisher (dazu konnte ich leider online auch nichts finden).

  • Hase123

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  • Hase123

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  • Ob diese Vollmacht für das Auflösen/Kündigen und Auszahlen von Bausparverträgen ausreicht wisst ihr nicht zufällig?

    Auch wenn ich Laie bin, würde ich hier mit einem klaren JA antworten. Ich würde hier stur bleiben und ggf. Schadensersatz androhen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort, habe mir auch schon überlegt es so zu machen :) Ich bin mal gespannt wie es sich weiter entwickelt.

    Nochmals herzlichen Dank!