Zugewinngemeinschaft und Gemeinschaftskonto

  • Hallo.

    Meine Frau und ich leben in einer Zugewinngemeinschaft. Ich habe eine Eigentumswohnung in die Ehe eingebracht und jetzt verkauft. Wenn ich den Verkaufserlös jetzt auf unser Gemeinschaftskonto einzahle, gehört dann das Geld uns beiden?

  • Aus meiner Laiensicht (keine Rechtsberatung): ja.

    Geld auf dem Gemeinschaftskonto gehört immer beiden Inhabern zu gleichen Teilen.

    Insbesondere handelt es sich, wenn du x€ von deinem Konto auf das Gemeinschaftskonto überweist um eine Schenkung von x/2€ an deine Frau.

    Je nachdem um wieviel Geld es sich da handelt solltet ihr das dann auch dem Finanzamt melden...

  • Nächste Laiensicht:


    Du hast die Wohnung vor der Ehe schon besessen. Ich bin nicht der Meinung dass deren Erlös dann als Zugewinn gilt. Vielleicht der Gewinn aus dem Verkauf? Ganz ehrlich, da würde ich einen Fachmann fragen, bevor zu noch weitere Laienmeinungen einsammelst. Im Zweifel pack das Geld erst einmal auf ein extra Konto und dann klären wie es sich damit verhält.

  • Zugewinn ist nur die Wertsteigerung, welche bei der Wohnung während der Ehezeit eingetreten ist. Beispiel: war die Wohnung bei Eheschließung 200k wert und verkaufst du für 300 k, sind 100 k Zugewinn.


    Eine ganz andere Frage ist, wem das Guthaben auf Gemeinschaftskonten zusteht. Meines Erachtens gehört Euch das Guthaben nur dann je zur Hälfte, wenn Ihr untereinander nichts anderes vereinbart.


    Wichtig wäre zu wissen, wem es denn gehören soll; dann könnte man leichter einen Tipp geben, ob es eine gute Idee ist, das Geld auf ein Gemeinschaftskonto zu überweisen.

  • Danke für Eure Antworten. Es scheint also nicht so einfach zu sein mit der Rechtslage. Tatsächlich habe ich keine Probleme damit, wenn das Geld zur Hälfte meiner Frau gehört. Es kann daher ruhig auf unser Gemeinschaftskonto. Ich war einfach nur neugierig.

    Einen schönen Sonntag noch.

  • Danke für Eure Antworten. Es scheint also nicht so einfach zu sein mit der Rechtslage. Tatsächlich habe ich keine Probleme damit, wenn das Geld zur Hälfte meiner Frau gehört. Es kann daher ruhig auf unser Gemeinschaftskonto. Ich war einfach nur neugierig.

    Einen schönen Sonntag noch.

    Wenn, es doch einmal zu einer Trennung kommen sollte, (was wir natürlich nicht hoffen) wird es sehr wohl dann zu einen Thema werden. Da macht es schon Sinn, die Frage vielleicht schon vorher geklärt zu haben.