Ehepartner Mitinhaber von Depot Fragen

  • Hallo zusammen,


    meine Eltern - verheiratet - haben ein Gemeinschaftsgirokonto und Gemeinschafts Deka Depot bei der Sparkasse (beide sind zusammen Depotinhaber).


    Sie haben sich jetzt jeweils ein Trade Rebublic Konto eröffnet und das Deka Depot soll aufgelöst werden. Jetzt kamen einige Fragen auf.


    1. Haben meine Eltern jetzt einen steuerlichen Nachteil, wenn sie nicht mehr zusammen Deka Depotinhaber sind, sondern jeder ein eigenes Depot bei TR haben? Ein Gemeinschaftsdepot gibt es nicht bei TR.


    2. Gehört meinen Eltern das Deka Depot zu je 50 % oder wie ist da die Aufteilung bei einem Gemeinschafts Depot? Kann es da zu Ärger kommen mit dem Finanzamt, wenn eine Partei sich alles auszahlen lässt?


    Hintergrund: Im Grunde hat mein Vater das ganze Geld in das Deka Depot eingezahlt, aber er will, dass auch meine Mutter abgesichert ist, deshalb haben sich beide als Depotinhaber eintragen lassen. Auch wenn er alles eingezahlt hat, wäre es für ihn ok, wenn jeder 50% vom Depot besitzt. (Älteres Ehepaar, lange verheiratet)


    3. Ich frage mich gerade, wie das Finanzamt hier eigentlich Schenkungen zwischen Ehepartnern erkennen will? Zwei Ehepartner sind eingetragen, einer zahlt alles ein, trotzdem gehört es beiden zu gleichen teilen? :/

  • Vorab: keine (steuerliche) Beratung, sondern eine Laienmeinung aufgrund meiner Kenntnisse. Kann gerne von anderen ergänzt werden - für mich sind da auch noch ein paar nicht ganz klare Punkte dabei, die vielleicht Jemand bestätigen oder korrigieren kann. Eventuell solltet ihr einen Steuerberater fragen, gerade wenn es hier um größere Beträge/Depotwerte geht.


    Man findet auch die ein oder andere Info, die in die Richtung geht, zum Beispiel bei Finanztip (Depot oder Konto dürfte erstmal keine Rolle spielen):


    Gemeinschaftskonto: Ein gemeinsames Konto eröffnen
    Das Gemeinschaftskonto läuft auf zwei Kontoinhaber. Beide haben Zugriff auf das Guthaben und können es zum Beispiel als Haushaltskonto nutzen.
    www.finanztip.de


    1. Haben meine Eltern jetzt einen steuerlichen Nachteil, wenn sie nicht mehr zusammen Deka Depotinhaber sind, sondern jeder ein eigenes Depot bei TR haben? Ein Gemeinschaftsdepot gibt es nicht bei TR.

    Einen steuerlichen Nachteil gibt es nicht. Sie haben zusammen 2.000 Euro Sparerpauschbetrag und damit Freistellungsauftrag, den sie zwischen ihren Banken aufteilen können wie sie wollen, solange sie zusammen veranlagt sind.

    2. Gehört meinen Eltern das Deka Depot zu je 50 % oder wie ist da die Aufteilung bei einem Gemeinschafts Depot? Kann es da zu Ärger kommen mit dem Finanzamt, wenn eine Partei sich alles auszahlen lässt?

    Das Depot gehört den Personen, die namentlich als Depotinhaber festgelegt wurden zu gleichen Teilen, solange nichts anderes vereinbart wurde (wenn das überhaupt geht). Jedes Mal wenn etwas von einem Gemeinschaftsdepot oder -Konto auf ein „Single“-Depot oder -Konto geht, findet soweit ich weiß streng genommen eine Schenkung statt - und zwar von 50% des jeweiligen Werts. Solange sich das innerhalb des Freibetrags von 500.000 alle zehn Jahre für jeden Ehepartner bewegt, ist das kein Problem. Wenn es darüber hinausgeht oder innerhalb der zehn Jahre eben noch so viel hinzukommt, dass diese Grenze überschritten wird, dann müsste soweit ich weiß alles über dieser Grenze mit der Schenkungssteuer versteuert werden.


    Allerdings gehe ich davon aus, sollte das an dieser Stelle von dir so gemeint sein, dass ein temporärer Transfers von einem Gemeinschaftsdepot auf ein Single-Konto und eine zeitnahe Wiederaufteilung vom Finanzamt nicht als Schenkung interpretiert wird. Eventuell kann man, sollte eine Nachfrage kommen, den Fall auch so darlegen, denke ich. Sicher kann ich das aber nicht sagen.


    Übrigens bedeutet der gemeinsame Besitz des Kontos/Depots es meines Wissens nach nicht, dass jeweils einer der Partner nur über die Hälfte verfügen darf. Jeder hat die gleichen Rechte und Pflichten und darf sich wenn er/sie will jederzeit auch alles auf ein eigenes Konto übertragen.


    Hintergrund: Im Grunde hat mein Vater das ganze Geld in das Deka Depot eingezahlt, aber er will, dass auch meine Mutter abgesichert ist, deshalb haben sich beide als Depotinhaber eintragen lassen. Auch wenn er alles eingezahlt hat, wäre es für ihn ok, wenn jeder 50% vom Depot besitzt. (Älteres Ehepaar, lange verheiratet)

    Eine Ehe ist ja eine Zugewinngemeinschaft. Im Fall einer Trennung würden alle Zugewinne innerhalb der Ehezeit 50/50 aufgeteilt, zumindest wenn es keinen Ehevertrag gibt. Ansonsten ist es meines Wissens nach erstmal so, dass das Geld und die Werte dem oder denen gehören, die eben Konto bzw. Depot besitzen. Wenn dein Vater von seinem Gehalt eingezahlt hat all die Jahre lang, so fand vermutlich implizit eine Schenkung statt jedes Mal. Ähnlich ist es übrigens auch soweit ich weiß wenn Gehälter direkt auf Gemeinschaftskonten gehen.


    3. Ich frage mich gerade, wie das Finanzamt hier eigentlich Schenkungen zwischen Ehepartnern erkennen will? Zwei Ehepartner sind eingetragen, einer zahlt alles ein, trotzdem gehört es beiden zu gleichen teilen? :/

    Bei größeren Finanztransaktionen muss es meine ich Meldungen an das Finanzamt seitens der Bank geben. Man ist auch selbst dazu verpflichtet Schenkungen entsprechend anzugeben und versteuern. Siehe beispielsweise hier:


    Schenkung oder Erbschaft dem Finanzamt melden
    Wer erbt oder beschenkt wird, muss das dem Finanzamt melden. Steuern werden aber nur fällig, wenn Freibeträge übertroffen werden.
    www.finanztip.de


    Wie gesagt: keinerlei Garantie, dass alle Angaben richtig sind. Ich hoffe trotzdem etwas helfen zu können!


    EDIT: Ach so zum Thema getrennte Depots bei Trade Republic: da hätte ich grundsätzlich keine Bauchschmerzen mit, wenn ich es wäre der das machen würde. Getrennt gilt in der Regel sogar als sauberer und problemfreier. Bei langjähriger Ehe, die wohl auch bis ans Lebensende halten wird, mag es vielleicht aber auch verkomplizieren. Ich nehme mal an, dass ihnen geholfen wird mit der Verwaltung.

  • Auch ich bin kein Steuerfachmann, nur Laienmeinung.


    Das von Impidimpi geschriebene entspricht im wesentlichen meinem Kenntnisstand.


    Also: Wenn der Vater über einen rollierenden Zeitraum von 10 Jahren niemals mehr als 1 Mio. EUR in das Depot eingezahlt hat, und es daneben keine anderen größeren Vermögensübertragungen gegeben hat, besteht nach meinem Wissen kein steuerlich relevanter Sachverhalt. (Bzgl. möglicher anderer Übertragungen: Das Überschreiben der gemeinsam selbst bewohnten Immobilie ist übrigens komplett steuerfrei und wird nicht mitgezählt).


    Wenn binnen 10 Jahren mehr als 1 Mio. eingezahlt oder anderweitig übertragen wurde, macht es Sinn, sich einmal kompetent beraten zu lassen.


    Wenn dein Vater von seinem Gehalt eingezahlt hat all die Jahre lang, so fand vermutlich implizit eine Schenkung statt jedes Mal. Ähnlich ist es übrigens auch soweit ich weiß wenn Gehälter direkt auf Gemeinschaftskonten gehen.

    Bzgl. Gemeinschaftskonto: Da ist es nach meiner Kenntnis erstmal so, dass Geld, das zur gemeinsamen Lebensführung genutzt wird, nicht steuerlich relevant ist. Das kann in wohlhabenden Kreisen bis zur Finanzierung eines kompletten Jet-Set-Lebens gehen. Ebenso ist Geld, das z.B. für den Erwerb oder die Tilgung der selbst bewohnten Immobilie genutzt wird, nicht steuerlich relevant, auch wenn diese Immobilie anteilig dem einkommenslosen Partner gehört.


    Erst wenn etwas in das Vermögen des Partners (außerhalb der selbstbewohnten Immobilie) übergeht, wird es steuerlich relevant.

  • Nebenbemerkung: Was ist eigentlich der Sinn der Aktion, und war das die Idee Deiner Eltern, oder hast Du denen das aufgeschwätzt?


    Ich kenne ja einige Leute im Altersbereich 80-90, und keinem von denen würde ich so wirklich empfehlen, ihr Vermögen von der Sparkasse zu einem Neobroker umzuziehen…

  • Also: Wenn der Vater über einen rollierenden Zeitraum von 10 Jahren niemals mehr als 1 Mio. EUR in das Depot eingezahlt hat

    Guter Punkt, dass der Freibetrag zwar bei 0,5 Mio. liegt, aber die Hälfte in einer Zugewinngemeinschaft ohnehin dem Ehepartner zusteht. Wie genau hier gerechnet wird weiß ich nicht, aber es ergäbe schon Sinn, wenn dem so wäre.


    Erst wenn etwas in das Vermögen des Partners (außerhalb der selbstbewohnten Immobilie) übergeht, wird es steuerlich relevant.

    Also beispielsweise wenn etwas für den langfristigen Vermögensaufbau ("die Altersvorsorge") der einzelnen Person in ein Depot gelegt wird. Wichtiger Hinweis! :thumbup:


    Die Sache mit dem Gemeinschaftskonto wird mal so, mal so erzählt. Ich hab aber ehrlich gesagt auch noch nie gehört, dass Jemand vom Finanzamt wegen "Alltagsausgaben" belangt wurde. Würde auch wenig Sinn ergeben. Die interessiert die großen Summen. Solange sich das im gewöhnlichen Gehaltsrahmen befindet, wird es wohl kein Problem sein.


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    Da ich es selbst gerne besser verstehen würde: mal drei Szenarien, anhand denen es vielleicht mal Jemand erklären kann:


    Szanario 1: Wenn einer der Ehepartner (A) 15.000 Euro netto verdient (hat), davon 5.000 zum Leben für beide, 5.000 Euro für sich selbst und 5.000 Euro für den anderen Partner (B) zurückgelegt wird auf ein separates Konto oder Depot pro Partner zum langfristigen Vermögensaufbau - dann hat man in zehn Jahren 600.000 Euro, die Partner A Partner B überträgt. Partner B verdient nichts. Kann das nun in kompletter Summe als Schenkung ausgelegt werden, oder zählt hiervon nur die Hälfte, 300.000? Oder gar nichts, da 900.000 Partner B ohnehin zustehen in der Zugewinngemeinschaft?


    Szanario 2: verdoppeln wir mal alle Werte, womit wir ja selbst bei der Hälfte über dem Freibetrag wären. Also Partner B bekommt von A in den zehn Jahren 1.200.000 auf sein separates Depot. Insgesamt wurden in den zehn Jahren also 3.600.000 eingenommen. Was ändert sich?


    Szenario 3: gleiche Zahlen wie Szenario 2, allerdings nun alles mit Gemeinschaftskonten und Gemeinschaftsdepot, nichts mehr separat. Ändert sich etwas?

  • Szenario 1: Wenn die 5000 pro Monat auf ein Einzeldepot/Konto des Partners überwiesen werden, dann ist das zu 100% Schenkung. Wenn es auf ein Gemeinschaftsdepot/Konto überwiesen wird, dann ist es zu 50% Schenkung.


    Szenario 2 und 3 erklären sich dadurch. Entscheidend ist, dass die Schenkung nicht mehr als 500 k binnen 10 Jahren wird.

  • Nebenbemerkung: Was ist eigentlich der Sinn der Aktion, und war das die Idee Deiner Eltern, oder hast Du denen das aufgeschwätzt?


    Ich kenne ja einige Leute im Altersbereich 80-90, und keinem von denen würde ich so wirklich empfehlen, ihr Vermögen von der Sparkasse zu einem Neobroker umzuziehen…

    So sehr ich für mich persönlich ein Freund der Neobroker bin, würde ich das ähnlich kritisch sehen - auch wenn es natürlich Jeder selbst wissen muss. Und wenn von der Sparkasse/Volksbank weg, dann doch eher zu einer Direktbank, die dann eben auch Gemeinschaftskonten hat und sich zumindest online genauso wie eine Filialbank nutzen lässt. Bei 80-90 würde ich das auch nicht empfehlen, bei um die 70, wenn die Eltern wechselwillig sind, aber schon. Diese Fälle hab ich in meinem Umfeld schon häufiger gehabt und die haben dann auch funktioniert und können sich beim notwendigen Willen auch "lohnen". Wegen ein paar Euro Gebühr muss man das bei einem 80-Jährigen aber eher nicht mehr machen.


    Aber einen App-basierten Neobroker würde ich wie gesagt selbst bei jüngeren Senioren nicht wählen, auch wenn meine Erfahrung in mehreren Fällen letztlich war, dass 60er und 70er, die vorher nie Onlinebanking gemacht haben, aber Smartphones bedienen können, mit Apps gar nicht so schlecht klarkommen. Ist sicher sehr individuell.

  • Szenario 1: Wenn die 5000 pro Monat auf ein Einzeldepot/Konto des Partners überwiesen werden, dann ist das zu 100% Schenkung. Wenn es auf ein Gemeinschaftsdepot/Konto überwiesen wird, dann ist es zu 50% Schenkung.


    Szenario 2 und 3 erklären sich dadurch. Entscheidend ist, dass die Schenkung nicht mehr als 500 k binnen 10 Jahren wird.

    Danke! Das klingt auch für mich plausibel. In jedem Fall muss man demnach aufpassen was den Freibetrag angeht - egal ob Gemeinschaftsdepot oder separates Depot.


    Ich möchte aber auch ein bisschen die Angst vor dem Finanzamt und der Steuer nehmen: Steuer zu zahlen ist nicht schlimm. Wer Steuer zahlt, der hat auch etwas verdient. Man muss kein begeisterter Steuerzahler sein, aber schlimm ist es eben nicht.

  • Bei 80-90 würde ich das auch nicht empfehlen, bei um die 70, wenn die Eltern wechselwillig sind, aber schon.

    Die 70-Jährigen von heute sind die 80-Jährigen von morgen 8o . Aber richtig, je früher man anfängt, desto eher geht es noch “in Fleisch und Blut” über. Trotzdem werden die meisten Menschen ab einem gewissen Alter weniger scharfsinnig und die Fehleranfälligkeit steigt, die Wahrscheinlichkeit auf Phishing und Enkeltrick hereinzufallen wird größer usw.

  • Die 70-Jährigen von heute sind die 80-Jährigen von morgen 8o . Aber richtig, je früher man anfängt, desto eher geht es noch “in Fleisch und Blut” über. Trotzdem werden die meisten Menschen ab einem gewissen Alter weniger scharfsinnig und die Fehleranfälligkeit steigt, die Wahrscheinlichkeit auf Phishing und Enkeltrick hereinzufallen wird größer usw.

    Absolut. Wird interessant wie sich das in Zukunft noch weiter entwickelt. Irgendwann werden auch die heute 30-Jährigen 80. Aber bis dahin wird sich die Welt vermutlich noch ein paar mal verändert haben. :D


    Ich würde sagen, dass es auf den individuellen Fall ankommt - und auf den eigenen Willen der Personen.

  • Der Begriff der Zugewinngemeinschaft wird oft falsch interpretiert. Bitte beachten:

    • Bei einer Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehepartner getrennt.
    • Eine Zugewinngemeinschaft ist eine Variante der Gütertrennung!
    • Erworbenes Vermögen während der Erbe wird nicht gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten.
    • Es gibt keine Haftung für die Schulden des Ehepartners.
    • Während der Ehe/Zugewinngemeinschaft findet kein Ausgleich o.ä. statt.
    • bei Beendigung der Ehe durch Scheidung kann ein Ausgleich des Zugewinns verlangt werden. Dazu ist der Zugewinn zu ermitteln.
    • Bei Beendigung der Ehe durch Tot enthält bei gesetzlicher Erbfolge der hinterbliebene Ehepartner einen pauschalen Ausgleich des Zugewinns (ein zusätzliches Viertel des Nachlasses). Das ist unabhängig davon, ob ein Zugewinn überhaupt entstanden ist, in welcher Höhe und bei wem.
    • Bei Beendigung der Ehe durch Tot und Vorliegen eines Testaments besteht unverändert ein Zugewinnausgleich. Dieser errechnet sich jedoch eher analog einer Scheidung!

    Übrigens ist der Ausgleich des Zugewinns steuerfrei. Wenn ein großer Betrag innerhalb einer Ehe schenkungssteuerfrei übertragen werden soll, ist folgender Trick möglich: Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag. Wenn es vertraglich nicht ausgeschlossen ist, kann nun ein Ausgleich des Zugewinns gefordert werden.

  • Wenn die 5000 pro Monat auf ein Einzeldepot/Konto des Partners überwiesen werden, dann ist das zu 100% Schenkung.

    Schenkungen unter Ehegatten sind prinzipiell steuerpflichtig, aber es gibt ja einige Ausnahmen:

    • Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts. Angemessen ist eine Zuwendung, die den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entspricht.
    • übliche Gelegenheitsgeschenke
    • Schenkungen sind unentgeltlich. Im Rahmen der Familie können sie als Ausgleich für geleistete Dienste bewertet sein.

    Insofern möchte ich die Aussagen von FinanzPanda relativieren.

  • Sorry erstmal für die verspätete Rückmeldung und danke für die zahlreichen Antworten!


    1. Ja, dass sich meine Eltern bei TR anmelden war meine Idee. Der Inhalt aus dem Deka Depot soll zu 33% in ETFs angelegt werden, der Rest in Tagesgeld / Geldmarkt ETF.

    Meine Eltern sind gut versorgt, das Deka Depot wäre ohne mein zutun wahrscheinlich noch jahrelang weiter gelaufen. Jetzt gehen wir quasi von 100% (größtenteils) schlecht laufenden aktiv gemanagten teuren Deka Fonds zu 30% S&P500. Rest ist Tagesgeld ohne Risiko.

    Und selbst die 70% Tagesgeld werden sie höchstwahrscheinlich erst bei aufkommenden Pflegekosten anfassen, da keine teuren Hobbies und keine teuren Urlaube.


    2. Ich frage mich gerade, ob eine Schenkung ausgelöst wird, wenn das gemeinsame Deka Depot einfach zu 50% auf je Vater und Mutter ausgezahlt wird und diese das jeweils in ihre Depots bei TR in ETF, Tagesgeld und Geldmarkt ETF anlegen.

    Hintergrund: Mein Vater hat meiner Mutter eine Immobilie geschenkt (Teil davon) und 400k Freibetrag ausgenutzt. Das Deka Depot bewegt sich in einem gehobenen 6-stelligen Berreich.


    Steuerberaterbesuch ist glaube ich das sinnvollste.

  • 1. Ja, dass sich meine Eltern bei TR anmelden war meine Idee. Der Inhalt aus dem Deka Depot soll zu 33% in ETFs angelegt werden, der Rest in Tagesgeld / Geldmarkt ETF.

    Meine Eltern sind gut versorgt, das Deka Depot wäre ohne mein zutun wahrscheinlich noch jahrelang weiter gelaufen.

    Wenn deine Eltern einen Wechsel überhaupt wirklich wollen, warum dann nicht statt einem Neobroker zu einer Direktbank, die kostenlose Gemeinschaftsdepots und Tagesgeld anbietet? Dann würde das Thema „Schenkung zwischen Eheleuten“ komplett wegfallen.

  • Wenn deine Eltern einen Wechsel überhaupt wirklich wollen, warum dann nicht statt einem Neobroker zu einer Direktbank, die kostenlose Gemeinschaftsdepots und Tagesgeld anbietet? Dann würde das Thema „Schenkung zwischen Eheleuten“ komplett wegfallen.

    Wollten das die Eltern oder wollte das der Sohn?

  • Ganz verrückt: Man könnte sogar das Deka-Depot behalten und darin von den aktiven Fonds auf Deka-ETF umschichten. Die sind von den Kosten schlechter als die Marktführer, aber auch damit erreicht man 95% der möglichen Verbesserung vom Status Quo. Ist die Frage, ob sich in der Situation der Eltern das völlige Durchoptimieren wirklich lohnt.


    MSCI World:

    Deka MSCI World UCITS ETF Distribution | ETFL50 | DE000ETFL508
    Alle wichtigen Informationen und Vergleiche zum Deka MSCI World UCITS ETF Distribution (ETFL50 | DE000ETFL508) ➤ justETF – Das ETF Portal
    www.justetf.com


    Geldmarkt:

    Deka Deutsche Boerse EUROGOV Germany Money Market UCITS ETF | ETFL22 | DE000ETFL227
    Alle wichtigen Informationen und Vergleiche zum Deka Deutsche Boerse EUROGOV Germany Money Market UCITS ETF (ETFL22 | DE000ETFL227) ➤ justETF – Das ETF Portal
    www.justetf.com