Entscheidungshilfe bAV Pensionskasse

  • Ich brauche mal eure Meinungen und gerne auch eine Entscheidungshilfe.


    Bei der Inventur meiner zum Glück sehr geringen „Altlasten“ bin ich bei meinem bAV Vertrag angekommen. Ich möchte aktuell nur herausfinden, ob es Handlungsbedarf gibt oder ob ich die „Leiche einfach weiter im Keller liegen lasse“.


    Es handelt sich um eine bAV Pensionskasse, seinerzeit abgeschlossen über den Arbeitgeber bei der Pro bAV Pensionskasse (ehemals AXA, jetzt Frankfurter Leben Run-Off Gesellschaft).

    Vertragsbeginn Ende 2002, Einzahlungen erfolgten bis 2014 per Entgeltumwandlung, seitdem wird der Vertrag privat fortgeführt und steht seit 2014 beitragsfrei. Restlaufzeit bis zur Auszahlung noch ca. 7-8 Jahre.


    Aktueller Wert etwa das Doppelte wie die Summe der Einzahlungen. Davon stecken etwa 37% im Garantiekapital welches mit 3,25% verzinst wird. Die restlichen 63% sind Fondsanteile, vollständig im AXA Chance Invest A DE0009789453. Es handelt sich dabei um einen Dachfonds mit aktuell 70% Aktien. Fondskosten 2,3% p.a. Hinzu kommen noch Verwaltungskosten der Pensionskasse.

    Es wird ein aktueller, nicht garantierter Rentenfaktor mit Treuhänderklausel von 47 bei Auszahlung mit 65 angegeben.

    Der Vertrag sieht ein sog. Ablaufmanagement vor, welches die Fondsanteile in den letzten 5 Jahren schrittweise vollständig in Rentenpapiere umschichtet. Diesem Ablaufmanagement kann ich bis vor dessen Beginn widersprechen.

    Bis zu diesem Zeitpunkt kann ich die Fondsanteile jederzeit ohne Gebühren und Ausgabeaufschläge in einen anderen Fonds wechseln, es gibt jedoch nur eine begrenzte Auswahl allesamt aktiver Fonds.


    Zur steuerlichen Situation: Es handelt sich zwar um einen Altvertrag vor 2005, die Einzahlungen erfolgten jedoch steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EstG per Entgeltumwandlung, wurden also nicht pauschalversteuert. Wie ich bereits in einem anderen Thread zu diesem Vertrag gelernt habe, muss ich diese also bei Auszahlung zum persönlichen Steuersatz versteuern. Was aber ok ist. Während der Zeit der Einzahlungen habe ich sehr gut verdient, also auch entsprechende Steuer- und evtl. Sozialversicherungsvergünstigungen erhalten. Ich war und bin die ganze Zeit privat krankenversichert.


    Die Rendite der Vergangenheit ist für die weitere Entscheidung unerheblich, die kann ich eh nicht mehr ändern. In der gesamten Vermögensallokation ist diese bAV als Teil der Altersvorsorge eingeplant. Entweder als Leibrente oder als Einmalauszahlung zum Rentenbeginn. Im zweiten Fall wäre sie Teil des Cashpuffers im Rahmen der Depotentnahmen.


    Nun sehe ich folgende Optionen (vielleicht gibt es aber auch weitere):


    1. Augen zu und durch:

    Also das was ich seit 10 Jahren mache, einfach nix. Die Rendite ist erträglich, der Garantiezins ebenfalls. Die Gebühren nehme ich eben wie sie sind, warte bis zum frühestmöglichen Auszahlungsbeginn und beziehe dann entweder die Einmalzahlung oder die Leibrente. Je nachdem was zu dem Zeitpunkt mit Blick auf Steuern, Rentenfaktor und Lebenssituation etc. am sinnvollsten erscheint. Das ist vielleicht sogar die beste Option.


    2. Wechsel des Fonds:

    Dazu habe ich eine Auswahl von ca. 20 verschiedenen anderen aktiven Fonds, natürlich keine ETFs. Also alle hohe laufende Gebühren. Da ist aber nicht viel Rares dabei. In Frage käme bspw. der DWS Vermögensbildungsfonds DE0008476524, der sieht im Vergleich zu passiven Welt-ETFs gar nicht so schlecht aus, wäre dann eben vollständig in Aktien. Alternativ genau die umgekehrte Richtung, Wechsel in einen reinen Rentenfonds mit kurzlaufenden (Staats)anleihen sofern vorhanden. Bspw. DWS Eurozone Bonds Flexible LD DE0008474032 steht zur Wahl. Damit würde ich die bAV in so ne Art Festgeld umwandeln und wüsste recht sicher was am Ende rauskommen wird. Und parallel dazu erhöhe ich die Aktienquote im ETF-Depot. Beide obige Fonds sehen in den Gebühren etwas besser aus. Ich weiß aber nicht ob so ein Fondswechsel jetzt noch viel bringt.


    3. Kündigung:

    Also eine sofortige „förderschädliche“ Kündigung und private Anlage des ausgezahlten Kapitals welches dann eben bereits jetzt besteuert wird. Bei dieser Variante habe ich bislang eine Blackbox, da ich nicht weiß, wie hoch die tatsächliche Steuer- und ggf. Sozialversicherungsbelastung wäre. Denn ich weiß leider nicht einmal was an tatsächlichen Steuer- und Sozialversicherungsvergünstigungen in dem Vertrag drinsteckt. Die Pensionskasse ist nicht gewillt mir darüber Auskunft zu geben. Wie wird denn eine solche Kündigung überhaupt steuerlich behandelt?


    Freue mich auf eure Anregungen!

  • Ich brauche mal eure Meinungen und gerne auch eine Entscheidungshilfe.


    Bei der Inventur meiner zum Glück sehr geringen „Altlasten“ bin ich bei meinem bAV Vertrag angekommen. Ich möchte aktuell nur herausfinden, ob es Handlungsbedarf gibt oder ob ich die „Leiche einfach weiter im Keller liegen lasse“.

    Wer keine Anlageleiche im Keller hat, möge flotte Sprüche klopfen. :)

    Es handelt sich um eine bAV Pensionskasse, seinerzeit abgeschlossen über den Arbeitgeber bei der Pro bAV Pensionskasse (ehemals AXA, jetzt Frankfurter Leben Run-Off Gesellschaft).


    Vertragsbeginn Ende 2002, Einzahlungen erfolgten bis 2014 per Entgeltumwandlung, seitdem wird der Vertrag privat fortgeführt und steht seit 2014 beitragsfrei. Restlaufzeit bis zur Auszahlung noch ca. 7-8 Jahre.

    Wenn Du Dich nicht vertippt hast, hast Du selbst kein Geld hineingesteckt. 2014 übernommen, gleich beitragsfrei gestellt.

    Aktueller Wert etwa das Doppelte wie die Summe der Einzahlungen. Davon stecken etwa 37% im Garantiekapital, welches mit 3,25% verzinst wird. Die restlichen 63% sind Fondsanteile, vollständig im AXA Chance Invest A DE0009789453. Es handelt sich dabei um einen Dachfonds mit aktuell 70% Aktien. Fondskosten 2,3% p.a. Hinzu kommen noch Verwaltungskosten der Pensionskasse.

    Ich halte halt nichts von der Zwangsverheiratung eines Sparvertrags mit einer Rentenversicherung.


    Für mich sollte Sparen eins sein - und Verzehr des Kapitals etwas anderes, davon separates.

    Es wird ein aktueller, nicht garantierter Rentenfaktor mit Treuhänderklausel von 47 bei Auszahlung mit 65 angegeben.

    Der Vertrag sieht ein sog. Ablaufmanagement vor, welches die Fondsanteile in den letzten 5 Jahren schrittweise vollständig in Rentenpapiere umschichtet. Diesem Ablaufmanagement kann ich bis vor dessen Beginn widersprechen.

    Bis zu diesem Zeitpunkt kann ich die Fondsanteile jederzeit ohne Gebühren und Ausgabeaufschläge in einen anderen Fonds wechseln, es gibt jedoch nur eine begrenzte Auswahl allesamt aktiver Fonds.


    Zur steuerlichen Situation: Es handelt sich zwar um einen Altvertrag vor 2005, die Einzahlungen erfolgten jedoch steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EstG per Entgeltumwandlung, wurden also nicht pauschalversteuert. Wie ich bereits in einem anderen Thread zu diesem Vertrag gelernt habe, muss ich diese also bei Auszahlung zum persönlichen Steuersatz versteuern. Was aber ok ist. Während der Zeit der Einzahlungen habe ich sehr gut verdient, also auch entsprechende Steuer- und evtl. Sozialversicherungsvergünstigungen erhalten. Ich war und bin die ganze Zeit privat krankenversichert.

    Also volle Steuer, aber wenigstens keine GKV-Beiträge.

    In der gesamten Vermögensallokation ist diese bAV als Teil der Altersvorsorge eingeplant. Entweder als Leibrente oder als Einmalauszahlung zum Rentenbeginn. Im zweiten Fall wäre sie Teil des Cashpuffers im Rahmen der Depotentnahmen.

    Offensichtlich ist immerhin eine Kapitalabfindung möglich. Das wäre vermutlich meine Option, denn kommerzielle Rentenversicherungen sind teuer (sprich: Es wird sehr viel Geld für die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos zurückgehalten).

    Nun sehe ich folgende Optionen (vielleicht gibt es aber auch weitere):


    1. Augen zu und durch:

    2. Wechsel des Fonds:

    3. Kündigung:

    Ich bin erstaunt über Deine Frage, dachte ich doch, all das könnest Du selber entscheiden. Aber egal.


    Ich würde vermutlich einen anderen Fonds wählen (so nah an Aktien wie möglich, statt des Dachfonds mindestens einen Einzelfonds). Die Umlagerung auf Rentenfonds würde ich abwählen. Welche "Förderungen" hast Du denn bisher erhalten? Läßt sich das noch eruieren?


    Mir fehlte für meine Entscheidung noch ein wesentliches Faktum, nämlich der Betrag, um den es hier geht, sinnvollerweise im Umfeld Deines sonstigen Vermögens. Der Entscheider muß das kennen, ich halte Dich aber für Manns genug, daß Du das selbst entscheiden kannst. Wenn es nur um wenige Prozente Deines Vermögens geht, würde ich mir über das oben Gesagte hinaus keinen weiteren Kopf machen.

  • 3. Kündigung:

    Diese Option dürfte ausscheiden, da eine bAV eigentlich nicht gekündigt werden kann!

    Ausnahme geht nur, wenn die spätere Rente unter der Bagatellgrenze liegt (ca. 30€/Monat)


    Ich warte auch auf den Ablauf meiner (stillgelegten) bAV. 2037 sehe ich dann mein Geld wieder. <X

    Bis dahin 'freue' ich mich über eine Verzinsung von 'fetten' 1,6% p.a. nach Kosten. Also nicht mal Inflationsausgleich.

  • Diese Option dürfte ausscheiden, da eine bAV eigentlich nicht gekündigt werden kann!

    Ausnahme geht nur, wenn die spätere Rente unter der Bagatellgrenze liegt (ca. 30€/Monat)


    Ich warte auch auf den Ablauf meiner (stillgelegten) bAV. 2037 sehe ich dann mein Geld wieder. <X

    Bis dahin 'freue' ich mich über eine Verzinsung von 'fetten' 1,6% p.a. nach Kosten. Also nicht mal Inflationsausgleich.

    :/ die jährliche Standmitteilung weist zumindest eine entsprechende "Leistung, falls Sie die Versicherung kündigen" aus, und zwar in Form einer einmaligen Kapitalzahlung die auch entsprechend beziffert ist. Das würde ich sofort machen, wenn ich denn wüsste wie sich die Besteuerung im Vergleich zu der bei einer normalen Einmalzahlung zum Rentenbeginn verhält.

  • wenn Du Dich nicht vertippt hast, hast Du selbst kein Geld hineingesteckt. 2014 übernommen, gleich beitragsfrei gestellt.

    Welche "Förderungen" hast Du denn bisher erhalten? Läßt sich das noch eruieren?

    An der Stelle ist die Datenlage etwas dünn ;)

    In den Vertrag sind nur während der Zeit im Angestelltenverhältnis über Entgeltumwandlung Einzahlungen erfolgt. Allerdings gibt es ein paar Irrungen und Wirrungen während einer Zeit im Ausland die ich nicht mehr nachvollziehen kann. Dafür habe ich Beträge nachgezahlt, diese waren vermutlich nicht steuerbegünstigt. Seit 2014 erfolgten keine Einzahlungen mehr.

    Ich bin erstaunt über Deine Frage, dachte ich doch, all das könnest Du selber entscheiden.

    Das stimmt, sollte ich eigentlich auch. Ich hatte zeitlebens immer eine instinktive Abneigung gegen alles was irgendwie mit Kapital)lebens- oder Rentenversicherungen zu tun hatte. Bis auf dieses Teil hier. Bin damals etwas blind der Herde der Kollegen gefolgt :rolleyes:

    Jedenfalls habe ich immer einen großen Bogen um solche völlig intransparente Versicherungsverträge gemacht. Und bin daher auch unsicher wie ich damit verfahren soll.

  • Mir fehlte für meine Entscheidung noch ein wesentliches Faktum, nämlich der Betrag, um den es hier geht, sinnvollerweise im Umfeld Deines sonstigen Vermögens.

    Wir reden über einen aktuellen Gesamtwert von ca. 60 TEUR. Das ist einerseits zwar eine hübsche Summe, diese muss aber trotzdem nur einen sehr überschaubaren Teil unserer Altersvorsorge bestreiten.

  • :/ die jährliche Standmitteilung weist zumindest eine entsprechende "Leistung, falls Sie die Versicherung kündigen" aus, und zwar in Form einer einmaligen Kapitalzahlung die auch entsprechend beziffert ist.

    Ist wohl häufiger so, dass da die 'Standardvorlage' für Standmeldung einer Lebensversicherung verwendet werden. X/

    Einfach mal bei der Versicherung wegen einer Kündigung anfragen, dann weißt Du es genau.

    Würde mich aber sehr wundern, wenn eine Kündigung möglich wäre.

    Sie u.a. hier: https://www.transparent-berate…altersvorsorge/kuendigen/


    PS: Ich werde bei Auszahlung (Kapitalabfindung) meiner bAV 2037 dann hoffentlich bereits Rentner sein, so dass sich die Steuern auch in Grenzen halten düften. KV und PV kommen oberhalb der Freigrenze bei mir dann auch noch dazu.

    Verrentung ist für mich keine Option!

  • Mir fehlte für meine Entscheidung noch ein wesentliches Faktum, nämlich der Betrag, um den es hier geht, sinnvollerweise im Umfeld Deines sonstigen Vermögens.

    Wir reden über einen aktuellen Gesamtwert von ca. 60 TEUR. Das ist einerseits zwar eine hübsche Summe, diese muss aber trotzdem nur einen sehr überschaubaren Teil unserer Altersvorsorge bestreiten.

    Wie schon geschrieben: Der Entscheider muß das wissen, aber gerade bei Dir würde ich annehmen, daß Du Dein eigener Entscheider bist. Ich habe neulich mal eine Depotleiche mit Verlust verkauft, damit ich mich über das Ding nicht mehr ärgern muß. Der Spread war himmelhoch, aber ich bin froh, daß das Ding weg ist.


    Ich habe meinen Vorschlag gemacht: Fonds umstellen, Lebenszeitmodell abschalten, danach ignorieren, bis Du in Rente bist und dann liquidieren. So würde ich das für mich vermutlich machen, und nach dem, was oben steht, könnte das auch für Dich passen.


    Ich glaube aber nicht, daß ich einem Regular wie Dir auf die Sprünge helfen muß!

  • Ja, guter Punkt. Der Rentenfaktor in meiner bAV von 47 ist so ein Grenzfall bei dem man zumindest über die Verrentung nachdenken kann. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werde ich später trotzdem die Einmalzahlung nehmen.

    Mein Rentenfaktor liegt bei knapp 45.

    Nur was ist der tollste RF, wenn sich die Rente während der Laufzeit nicht an die Inflation anpasst?

    Meine bAV ruht seit 2013. Seither hat sich die prognostizierte Rente nicht um einen Cent erhöht. Sprich die Versicherung hat keine Überschüsse erzielt.

    Wenn ich dagegen die Inflation seit 2013 betrachte ist da schon etwas passiert. Was soll ich mit so einer Rentenzahlung? :/

  • Ich habe meinen Vorschlag gemacht: Fonds umstellen, Lebenszeitmodell abschalten, danach ignorieren, bis Du in Rente bist und dann liquidieren. So würde ich das für mich vermutlich machen, und nach dem, was oben steht, könnte das auch für Dich passen.

    Danke, am besten gefällt mir der "ignorieren" Teil. Hab ich ja schon ein paar Jahre erfolgreich geschafft. Ich prüfe mal noch die Kündigungsoption, dann sehe ich weiter :thumbup:

    Ich glaube aber nicht, daß ich einem Regular wie Dir auf die Sprünge helfen muß!

    Nunja, sagen wir's mal so: die häufiger vorkommende Spezies hierzulande hat "viel KLV und wenig ETF". Denen erklärt man dann gerne die ETFs. Bei mir ist's eben umgekehrt, ich hab "viel ETF und wenig KLV" und freue mich daher über Nachhilfe an dieser Stelle :S

  • Mein Rentenfaktor liegt bei knapp 45.

    Nur was ist der tollste RF, wenn sich die Rente während der Laufzeit nicht an die Inflation anpasst?

    Meine bAV ruht seit 2013. Seither hat sich die prognostizierte Rente nicht um einen Cent erhöht. Sprich die Versicherung hat keine Überschüsse erzielt.

    Wenn ich dagegen die Inflation seit 2013 betrachte ist da schon etwas passiert. Was soll ich mit so einer Rentenzahlung? :/

    Yep das ist so. Und RF von 45-47 liegen ja schon am oberen Ende,

    siehe die Ergebnisliste der Umfrage von Prof. Walz

  • Wenn es um Rentenfaktoren geht, steht die gesetzliche Rente nicht schlecht da. Dazu hat sie das Alleinstellungsmerkmal der Inflationsanpassung, das man bei praktisch keiner privaten kapitalgedeckten Rentenversicherung findet. Dummerweise kann man in den meisten Fällen nicht freiwillig einzahlen. Noch relativ häufig kann man vorgeben, mit 63 in Rente gehen zu wollen. Daraufhin teilt einem die gesetzliche Rentenversicherung mit, wie viele Entgeltpunkte man kaufen darf, um die Rentenabschläge durch die frühere Inanspruchnahme zu kompensieren. Ob man dann mit 63 tatsächlich in Rente geht, steht auf einem anderen Blatt. Man kann, man muß aber nicht.


    Ich denke in diesem Zusammenhang immer mit Schmunzeln an unsere geschätzte Mitforistin, die immer mit so großer Hochachtung von ihrer berufsständischen Versorgung spricht. Wenn die Geld übrig hat und eine Rente mit hohem Rentenfaktor gestalten möchte, zahlt sie besser in die gesetzliche Rente ein als in ihre berufsständische Versorgungskasse - und sie darf das ja auch.


    Ein Haken für gesetzlich Krankenversicherte ist die Beitragspflicht der späteren Rente, die den Vorteil durch den niedrigeren Steuersatz im Ruhestand zum Gutteil aufzehrt (aktuell etwa 12% Beiträge). Das gilt für Dich privat Krankenversicherten aber nicht. Du würdest von der Rente nur die Steuer zahlen.


    Freiwillige Beiträge könntest Du in Maßen von der Steuer absetzen, so daß Du eine kleinere Kapitalauszahlung (oder einen Teil Deiner Kapitalauszahlung) auf diese Weise in die Rente schieben könnte. Zumindest für diesen Betrag wäre das erstmal steuerneutral.

  • Bei mir ist's eben umgekehrt, ich hab "viel ETF und wenig KLV" und freue mich daher über Nachhilfe an dieser Stelle :S

    Hab neben der bAV auch noch eine KLV. 8o

    Beides ermöglicht mir auch jetzt noch meine Aktienquote stetig weiter zu erhöhen. Entweder wird dann ab Rentenbeginn der zusätzliche Finanzbedarf aus dem Depot entnommen, oder bei Börsentalfahrt erstmal einige Jahre das Depot geschont und die KLV/bAV verlebt.

    Immerhin schafft die KLV einen Inflationsausgleich und ist komplett steuerfrei.

  • Wenn es um Rentenfaktoren geht, steht die gesetzliche Rente nicht schlecht da. Dazu hat sie das Alleinstellungsmerkmal der Inflationsanpassung, das man bei praktisch keiner privaten kapitalgedeckten Rentenversicherung findet.

    Ja, ich hatte auch lange ein vielleicht zu negatives Bild der GRV, nachdem ich mich damit auseinandergesetzt hatte, hat sich das geändert.

    EDIT: ich vermute vielen geht es wie mir und denken jahrelang da kommt eh nix bei rum. Ich kann trotzdem nur jedem raten sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Kontenklärung, Beratungstermin, etc.

    Noch relativ häufig kann man vorgeben, mit 63 in Rente gehen zu wollen. Daraufhin teilt einem die gesetzliche Rentenversicherung mit, wie viele Entgeltpunkte man kaufen darf, um die Rentenabschläge durch die frühere Inanspruchnahme zu kompensieren.

    Die Karte habe ich vor zwei Jahren bereits gespielt, und zwar wie folgt: Ende 2022 als die Rentenpunkte gerade coronabedingt günstig zu haben waren, hab ich die "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" gestellt. Für die Einzahlung hatte ich dann drei Monate Zeit nach Erhalt der Auskunft. Und habe dann einen kleinen Teil im Dezember 2022 und einen grösseren Teil im Januar 2023 einbezahlt. So wie es steuerlich am besten war.

    Das funktioniert im Prinzip jedes Jahr denke ich, nur gabs damals die Rentenpunkte zusätzlich noch mit Rabatt.

  • [GRV-Entgeltpunkte zu kaufen ist unter Anlagegesichtspunkten durchaus attraktiv, speziell für privat Krankenversicherte. Leider können die meisten nur begrenzt Rentenpunkte kaufen (Warum wohl? Die GRV läßt jeden Riester weit hinter sich).]

    Ja, ich hatte auch lange ein vielleicht zu negatives Bild der GRV, nachdem ich mich damit auseinandergesetzt hatte, hat sich das geändert.


    EDIT: Ich vermute, vielen geht es wie mir. [Sie] denken jahrelang, da kommt eh nix bei rum. Ich kann trotzdem nur jedem raten, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Kontenklärung, Beratungstermin, etc.

    [Eine Chance ist vorzugeben, daß man mit 63 vorzeitig in Rente gehen möchte. Dann kann man eine begrenzte Zahl Punkte nachkaufen.]

    Die Karte habe ich vor zwei Jahren bereits gespielt, und zwar wie folgt: Ende 2022 als die Rentenpunkte gerade coronabedingt günstig zu haben waren, hab ich die "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" gestellt. Für die Einzahlung hatte ich dann drei Monate Zeit nach Erhalt der Auskunft. Und habe dann einen kleinen Teil im Dezember 2022 und einen grösseren Teil im Januar 2023 einbezahlt. So wie es steuerlich am besten war.


    Das funktioniert im Prinzip jedes Jahr denke ich, nur gabs damals die Rentenpunkte zusätzlich noch mit Rabatt.

    Ja. 2022 waren die Rentenpunkte besonders billig, weil die Gehälter in der Coronazeit eingebrochen waren. Ende 2022 war der optimale Zeitpunkt für einen Kauf. Wenn man die Genehmigung hatte, Rentenpunkte kaufen zu können, konnte man den Betrag flexibel steuergünstig auf 2022 und das erste Quartal 2023 aufteilen.


    Dieses Verfahren geht jedes Jahr (und es ist auch jedes Jahr vorteilhaft!), aber den günstigen Preis gab es halt nur dieses Mal. Es ist so, wie Du es geschrieben hast.


    Aber diese Karte hast Du nun bereits ausgespielt. :) Jeder bekommt sie nur einmal. Mit Deiner AV mußst Du Dir etwas anderes ausdenken!