Ich brauche mal eure Meinungen und gerne auch eine Entscheidungshilfe.
Bei der Inventur meiner zum Glück sehr geringen „Altlasten“ bin ich bei meinem bAV Vertrag angekommen. Ich möchte aktuell nur herausfinden, ob es Handlungsbedarf gibt oder ob ich die „Leiche einfach weiter im Keller liegen lasse“.
Es handelt sich um eine bAV Pensionskasse, seinerzeit abgeschlossen über den Arbeitgeber bei der Pro bAV Pensionskasse (ehemals AXA, jetzt Frankfurter Leben Run-Off Gesellschaft).
Vertragsbeginn Ende 2002, Einzahlungen erfolgten bis 2014 per Entgeltumwandlung, seitdem wird der Vertrag privat fortgeführt und steht seit 2014 beitragsfrei. Restlaufzeit bis zur Auszahlung noch ca. 7-8 Jahre.
Aktueller Wert etwa das Doppelte wie die Summe der Einzahlungen. Davon stecken etwa 37% im Garantiekapital welches mit 3,25% verzinst wird. Die restlichen 63% sind Fondsanteile, vollständig im AXA Chance Invest A DE0009789453. Es handelt sich dabei um einen Dachfonds mit aktuell 70% Aktien. Fondskosten 2,3% p.a. Hinzu kommen noch Verwaltungskosten der Pensionskasse.
Es wird ein aktueller, nicht garantierter Rentenfaktor mit Treuhänderklausel von 47 bei Auszahlung mit 65 angegeben.
Der Vertrag sieht ein sog. Ablaufmanagement vor, welches die Fondsanteile in den letzten 5 Jahren schrittweise vollständig in Rentenpapiere umschichtet. Diesem Ablaufmanagement kann ich bis vor dessen Beginn widersprechen.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann ich die Fondsanteile jederzeit ohne Gebühren und Ausgabeaufschläge in einen anderen Fonds wechseln, es gibt jedoch nur eine begrenzte Auswahl allesamt aktiver Fonds.
Zur steuerlichen Situation: Es handelt sich zwar um einen Altvertrag vor 2005, die Einzahlungen erfolgten jedoch steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EstG per Entgeltumwandlung, wurden also nicht pauschalversteuert. Wie ich bereits in einem anderen Thread zu diesem Vertrag gelernt habe, muss ich diese also bei Auszahlung zum persönlichen Steuersatz versteuern. Was aber ok ist. Während der Zeit der Einzahlungen habe ich sehr gut verdient, also auch entsprechende Steuer- und evtl. Sozialversicherungsvergünstigungen erhalten. Ich war und bin die ganze Zeit privat krankenversichert.
Die Rendite der Vergangenheit ist für die weitere Entscheidung unerheblich, die kann ich eh nicht mehr ändern. In der gesamten Vermögensallokation ist diese bAV als Teil der Altersvorsorge eingeplant. Entweder als Leibrente oder als Einmalauszahlung zum Rentenbeginn. Im zweiten Fall wäre sie Teil des Cashpuffers im Rahmen der Depotentnahmen.
Nun sehe ich folgende Optionen (vielleicht gibt es aber auch weitere):
1. Augen zu und durch:
Also das was ich seit 10 Jahren mache, einfach nix. Die Rendite ist erträglich, der Garantiezins ebenfalls. Die Gebühren nehme ich eben wie sie sind, warte bis zum frühestmöglichen Auszahlungsbeginn und beziehe dann entweder die Einmalzahlung oder die Leibrente. Je nachdem was zu dem Zeitpunkt mit Blick auf Steuern, Rentenfaktor und Lebenssituation etc. am sinnvollsten erscheint. Das ist vielleicht sogar die beste Option.
2. Wechsel des Fonds:
Dazu habe ich eine Auswahl von ca. 20 verschiedenen anderen aktiven Fonds, natürlich keine ETFs. Also alle hohe laufende Gebühren. Da ist aber nicht viel Rares dabei. In Frage käme bspw. der DWS Vermögensbildungsfonds DE0008476524, der sieht im Vergleich zu passiven Welt-ETFs gar nicht so schlecht aus, wäre dann eben vollständig in Aktien. Alternativ genau die umgekehrte Richtung, Wechsel in einen reinen Rentenfonds mit kurzlaufenden (Staats)anleihen sofern vorhanden. Bspw. DWS Eurozone Bonds Flexible LD DE0008474032 steht zur Wahl. Damit würde ich die bAV in so ne Art Festgeld umwandeln und wüsste recht sicher was am Ende rauskommen wird. Und parallel dazu erhöhe ich die Aktienquote im ETF-Depot. Beide obige Fonds sehen in den Gebühren etwas besser aus. Ich weiß aber nicht ob so ein Fondswechsel jetzt noch viel bringt.
3. Kündigung:
Also eine sofortige „förderschädliche“ Kündigung und private Anlage des ausgezahlten Kapitals welches dann eben bereits jetzt besteuert wird. Bei dieser Variante habe ich bislang eine Blackbox, da ich nicht weiß, wie hoch die tatsächliche Steuer- und ggf. Sozialversicherungsbelastung wäre. Denn ich weiß leider nicht einmal was an tatsächlichen Steuer- und Sozialversicherungsvergünstigungen in dem Vertrag drinsteckt. Die Pensionskasse ist nicht gewillt mir darüber Auskunft zu geben. Wie wird denn eine solche Kündigung überhaupt steuerlich behandelt?
Freue mich auf eure Anregungen!