Hallo, ich habe vor ein paar Jahren bei der Debeka eine „Kombi-Versicherung“ abgeschlossen. Eine fondsgebundene Rentenversicherung mit den beiden Zusatzversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Unfallversicherung. Das Ganze ist als 1 Vertrag anzusehen. Einteilig zahle ich für die BU ca. 50€, für die Rente ca. 60€ und für die Unfallversicherung ca. 3€.
Mittlerweile bin ich schlauer und weiß, dass so ein Kombi-Produkt nicht optimal ist. Mit der BU bin ich „zufrieden“, aber die Rente lohnt sich nicht und das Geld kann ich anders besser investieren (ETF). Man kann jetzt anstatt den ganzen Vertrag zu kündigen auch nur Teile davon kündigen, also z. B. nur die Rente. Das Kündigen wäre der „harte“ Weg. Das Kündigen will ich erstmal umgehen, weil die Debeka evtl. einen neuen Vertrag aufsetzen wird und das (für mich) kompliziert sein kann und gut überlegt sein muss. Anstatt zu kündigen gibt es laut Debeka gibt es aber auch einen „soften“ Weg:
a) Beitragsfreistellung der Rente
- ich muss für die Rente nicht mehr bezahlen
- wenn der Vertrag wieder „aktiviert“ wird muss ich evtl. neue Gesundheitsfragen beantworten!
b) Unterbrechung der Rente
- keine Beitragszahlung mehr
- keine Gesundheitsfragen nach „Aktivierung“
- Zeitraum frei festlegbar
- in der Unterbrechungszeit kann jederzeit „gekündigt“ werden
Ich bevorzuge die folgenlosere Variante, also die Unterbrechung (b). Die Debeka hat mir jetzt eine dazugehörige Vereinbarung (s. Anhang) zugeschickt. Ich tue mich aber teilweise schwer diese zu verstehen. Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.
1.1 = ok
1.2 = Was ist mit der Anwartschaft gemeint? Außerdem ist mir ist wichtig, dass die Unterbrechung der Rente keine Auswirkungen auf meine BU hat (kann ja schnell passieren, weil alles 1 Vertrag ist). Außerdem steht da, dass für die BU Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Rente bzw. beitragsfreien Versicherungssumme besteht, wenn die in den allg. Versicherungsbedingungen der entsprechenden Zusatzvereinbarung festgelegten beitragsfreie jährliche Mindestrente bzw. beitragsfreie Mindestversicherungssumme erreicht wird. Diesen Satz verstehe ich gar nicht. Was meinen sie damit?
1.3 = ok
2.1 - 2.2 = ok
2.3 = Wenn man die Rente vor Ende der vereinbarten Unterbrechungszeit fortführen will erfolgt eine Risikoprüfung. Nagut, meine Unterbrechung soll erstmal 6 Monate gehen. Vorher sollte ich sie also nicht fortführen.
2.4 = ok
2.5 = Wenn eine BU im Vertrag mit eingeschlossen ist (so wie bei mir), dann können Ansprüche im Umfang des wiederhergestellten Versicherungsschutzes nicht auf eine Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit gestützt werden, die in der Unterbrechungszeit begonnen hat. Was meinen die mit dem „wiederhergestellten Versicherungsschutz“. Oder ist gemeint, dass die BU nicht aktiv ist, solange der Vertrag unterbrochen ist? Das will ich ja unbedingt vermeiden …
2.6 = ok
Ihr merkt, ich bin etwas überfordert. Hoffentlich könnt ihr mir etwas weiterhelfen …