BU + Rente: Unterbrechung der Rente ein Problem?

  • Hallo, ich habe vor ein paar Jahren bei der Debeka eine „Kombi-Versicherung“ abgeschlossen. Eine fondsgebundene Rentenversicherung mit den beiden Zusatzversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Unfallversicherung. Das Ganze ist als 1 Vertrag anzusehen. Einteilig zahle ich für die BU ca. 50€, für die Rente ca. 60€ und für die Unfallversicherung ca. 3€.


    Mittlerweile bin ich schlauer und weiß, dass so ein Kombi-Produkt nicht optimal ist. Mit der BU bin ich „zufrieden“, aber die Rente lohnt sich nicht und das Geld kann ich anders besser investieren (ETF). Man kann jetzt anstatt den ganzen Vertrag zu kündigen auch nur Teile davon kündigen, also z. B. nur die Rente. Das Kündigen wäre der „harte“ Weg. Das Kündigen will ich erstmal umgehen, weil die Debeka evtl. einen neuen Vertrag aufsetzen wird und das (für mich) kompliziert sein kann und gut überlegt sein muss. Anstatt zu kündigen gibt es laut Debeka gibt es aber auch einen „soften“ Weg:


    a) Beitragsfreistellung der Rente

    - ich muss für die Rente nicht mehr bezahlen

    - wenn der Vertrag wieder „aktiviert“ wird muss ich evtl. neue Gesundheitsfragen beantworten!


    b) Unterbrechung der Rente

    - keine Beitragszahlung mehr

    - keine Gesundheitsfragen nach „Aktivierung“

    - Zeitraum frei festlegbar

    - in der Unterbrechungszeit kann jederzeit „gekündigt“ werden


    Ich bevorzuge die folgenlosere Variante, also die Unterbrechung (b). Die Debeka hat mir jetzt eine dazugehörige Vereinbarung (s. Anhang) zugeschickt. Ich tue mich aber teilweise schwer diese zu verstehen. Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.


    1.1 = ok

    1.2 = Was ist mit der Anwartschaft gemeint? Außerdem ist mir ist wichtig, dass die Unterbrechung der Rente keine Auswirkungen auf meine BU hat (kann ja schnell passieren, weil alles 1 Vertrag ist). Außerdem steht da, dass für die BU Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Rente bzw. beitragsfreien Versicherungssumme besteht, wenn die in den allg. Versicherungsbedingungen der entsprechenden Zusatzvereinbarung festgelegten beitragsfreie jährliche Mindestrente bzw. beitragsfreie Mindestversicherungssumme erreicht wird. Diesen Satz verstehe ich gar nicht. Was meinen sie damit?

    1.3 = ok

    2.1 - 2.2 = ok

    2.3 = Wenn man die Rente vor Ende der vereinbarten Unterbrechungszeit fortführen will erfolgt eine Risikoprüfung. Nagut, meine Unterbrechung soll erstmal 6 Monate gehen. Vorher sollte ich sie also nicht fortführen.

    2.4 = ok

    2.5 = Wenn eine BU im Vertrag mit eingeschlossen ist (so wie bei mir), dann können Ansprüche im Umfang des wiederhergestellten Versicherungsschutzes nicht auf eine Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit gestützt werden, die in der Unterbrechungszeit begonnen hat. Was meinen die mit dem „wiederhergestellten Versicherungsschutz“. Oder ist gemeint, dass die BU nicht aktiv ist, solange der Vertrag unterbrochen ist? Das will ich ja unbedingt vermeiden …

    2.6 = ok


    Ihr merkt, ich bin etwas überfordert. Hoffentlich könnt ihr mir etwas weiterhelfen …

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
    • Hilfreichste Antwort

    1.2 = Was ist mit der Anwartschaft gemeint? Außerdem ist mir ist wichtig, dass die Unterbrechung der Rente keine Auswirkungen auf meine BU hat (kann ja schnell passieren, weil alles 1 Vertrag ist). Außerdem steht da, dass für die BU Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Rente bzw. beitragsfreien Versicherungssumme besteht, wenn die in den allg. Versicherungsbedingungen der entsprechenden Zusatzvereinbarung festgelegten beitragsfreie jährliche Mindestrente bzw. beitragsfreie Mindestversicherungssumme erreicht wird. Diesen Satz verstehe ich gar nicht. Was meinen sie damit?


    2.3 = Wenn man die Rente vor Ende der vereinbarten Unterbrechungszeit fortführen will erfolgt eine Risikoprüfung. Nagut, meine Unterbrechung soll erstmal 6 Monate gehen. Vorher sollte ich sie also nicht fortführen.


    2.5 = Wenn eine BU im Vertrag mit eingeschlossen ist (so wie bei mir), dann können Ansprüche im Umfang des wiederhergestellten Versicherungsschutzes nicht auf eine Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit gestützt werden, die in der Unterbrechungszeit begonnen hat. Was meinen die mit dem „wiederhergestellten Versicherungsschutz“. Oder ist gemeint, dass die BU nicht aktiv ist, solange der Vertrag unterbrochen ist? Das will ich ja unbedingt vermeiden …


    Ich kenne Deinen Vertrag nicht, aber aus 1.2, 2.3 und 2.5 ergibt sich relativ klar, dass die Unterbrechung der Hauptversicherung sehr große Auswirkungen auf die eingeschlossene BU-Zusatzversicherung hat, die Du - wenn ich Dich richtig verstehe - gerne vermeiden möchtest:


    1.2.:
    Während der Unterbrechung reduziert sich Dein Rentenanspruch in beiden Versicherungen (Haupt- und Zusatzversicherung) auf den beitragsfreien Teil. Wie hoch die Kürzung ist, müsste sich aus Deinem letzten Versicherungsschein bzw. dem Unterbrechungsangebot ergeben. Je nachdem, wie lange die Versicherung schon besteht, ist die bereits erworbene beitragsfreie Rente unterschiedlich hoch (am Anfang sehr niedrig oder sogar Null).


    Die Anwartschaft bedeutet, dass Du nach Ende der Unterbrechung die Rente wieder auf das ursprünglich versicherte Niveau erhöhen kannst, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung notwendig wird, sofern Du auch den Beitrag wieder zahlst.


    Eine Gesundheitsprüfung wird NUR für die BU-Zusatzversicherung (und ggf. die Unfall-Zusatzversicherung) benötigt, nicht für die Hauptversicherung, denn nur bei der Zusatzversicherung stellen Krankheiten ein Risiko für die Versicherung dar.


    2.3.

    Stellt klar, dass in jedem Falle eine neue Risikoprüfung für die BUZ notwendig würde, wenn Du die Unterbrechung vorzeitig beenden möchtest (Grund: für die Versicherung steigt das BU-Risiko, weil sie wieder die volle BU-Rente zahlen müsste).


    2.5.

    Selbst wenn Du nach Ende der Unterbrechung die BUZ-Rente auch ohne Gesundheitsprüfung wieder auf das ursprünglich versicherte Niveau erhöhen kannst, bleiben alle Ansprüche auf BU-Rente für die Zukunft ausgeschlossen, die auf eine BU zurückzuführen sind, die während der Unterbrechung begonnen hat.


    Der ursprüngliche Versicherungsschutz wird also nur mit dieser Lücke wiederhergestellt. Die Lücke bleibt, auch wenn die BU vielleicht erst längere Zeit nach der Wiederherstellung "entdeckt" wird (zB bei einer schleichenden oder psychischen Krankheit oder einem Unfall mit bleibenden Folgen).


    Bevor Du kündigst oder unterbrichst, solltest Du Dich auf jeden Fall beraten lassen (zB in einer Verbraucherzentrale), damit Du nicht versehentlich Deinen BU-Schutz ungewollt einbüßt.

  • Deswegen machst Du auch zum grundsätzlich gleichen Thema einen zweiten Thread auf.


    Meistens ist es besser, man bleibt mit einem Thema beim gleichen Thread.

    Hallo Achim Weiss. Ich habe bewusst einen 2. Thread eröffnet. Im 1. Thread ging es mir darum, ob die BU + Rente + Unfall überhaupt sinnig sind. Hier soll es rein um die Unterbrechung gehen. Ich wollte es sauber trennen um es übersichtlicher zu halten. Aber ja, ich kann deine Sichtweise auch verstehen beim gleichen Thread zu bleiben.

  • Vielen Dank für deinen Beitrag, das war wirklich sehr hilfreich. Die Auswirkungen einer doch so „harmlosen“ Unterbrechung sind größer als ich gedacht habe. Ich werde mich tatsächlich neu und unabhängig dazu beraten lassen.

  • Hoqqa

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Hoqqa

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.