Fondsgebundene Rente + BU als Beamter: Kündigen?

  • Hallo, ich bin Beamter (28) und habe mir 2016 ein „Kombi-Paket“ bei der Debeka verkaufen lassen: Eine Rentenversicherung (fondsgebunden) + BU + Unfallversicherung.


    Bevor ich jetzt weiterschreibe, worum geht es mir in dem Beitrag? Ich möchte wissen, ob ich in meinen Annahmen richtig liege oder irgendwo einen Denkfehler drin habe. Das Problem ist, dass ich meine Vertragsdetails nicht wirklich verstehe. Ich versuche sie euch zu nennen, bitte euch aber sie mal gegenzuchecken (wesentliche Seiten im Anhang) nicht dass ich etwas übersehen/missverstanden habe, wodurch sich der ganze Vertrag und die ganze Einschätzung ändert. So verstehe ich das:


    Ich habe eine Rentenversicherung mit Zusatzversicherung BU + Unfallversicherung. Von solchen Kombiprodukten wird ja oft abgeraten, weil die Vertragsleistungen schwerer zu vergleichen sind, ein Anbieter nicht zwingend in allen Verträgen der beste Anbieter ist, etc. Nach Rücksprache mit der Debeka (und laut anderen Forenbeiträgen) kann man Verträge teilweise einzeln kündigen bzw. herauslösen.


    Rente:

    Die Rente möchte ich kündigen, weil solche fondsgebundenen Renten bei Anbietern wie der Debeka oft hohe laufende Kosten haben und sich nicht lohnen. Stattdessen will ich das Geld in meinen ETF (A2PKXG) investieren. Der Rückkaufswert liegt laut Debeka bei ca. 3000 Euro. In den Anfangsjahren zahlt man ja immer die Makler- und Vertriebskosten ab. Dass das Geld „verloren“ ist ist mir bewusst. Aber lieber steige ich jetzt aus als nie.


    BU:

    Über den Sinn einer BU als Beamter lässt sich ja streiten, wobei ich sie tatsächlich befürworte. Ich bin zwar schon mehr als 5 Jahre Beamter, wodurch mir bei einer Berufsunfähigkeit ein Ruhegehalt zusteht, nur wäre das bisher sehr gering. Die BU kann diese „Versorgungslücke“ schließen.


    Unfallversicherung:

    Die kann ich gar nicht einschätzen. Braucht man so etwas?


    Die Vertragsdetails verstehe ich so:


    Monatsbeiträge (aktuell):

    Rente: 65,57 Euro

    BU: 52,17 Euro

    Unfall: 2,38 Euro

    Summe: 120,12 Euro (wegen verrechneten Überschussanteilen aktuell 107,70 Euro)


    Dynamik: „Erhöhung der Versicherungsleistungen und des Beitrags alle 2 Jahre. Versicherte Rente erhöht sich um 10 % der ursprünglich versicherten Rente. Die versicherte BU erhöht sich um 5% der ursrpünglich versicherten Rente.“


    Die Rente investiert in den iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF


    Leistung Rentenbeginn: 78 Euro monatlich oder 29.000 Euro einmalig

    Leistung BU (Dienstunfähigkeit eingeschlossen): 735 Euro

    Leistung Unfallversicherung: Bei Tod ca. 30.000 Euro (Unfalltod 60.000 Euro).


    Über die Kosten des Rentenfods konnte ich leider nichts finden.


    Jetzt meine Fragen:

    1. Dynamik BU: Alle 2 Jahre erhöht sich die Leistung UND der Beitrag um 5%. Angefangen hatte ich mit 700 Euro, jetzt bin ich bei 735 Euro (+5%). Macht das Sinn? Mit zunehmenden Dienstjahren schließt sich ja meine Versorgungslücke immer mehr. Wodurch ich eigentlich weniger Versicherungsleistung bräuchte
    2. Dynamik Rente: Alle 2 Jahre 10% Erhöhung von Leistung UND Beitrag. Das wird ja mit der Zeit richtig teuer?
    3. Unfall: 2,38 Euro Monatsbeitrag dafür, dass ich (oder meine Angehörigen) 30k oder 60k herausbekommen könnte. Wo ist da der Haken? Ist das nur so „günstig“, weil die Wahrscheinlichkeit für den Versicherungseintritt so gering ist?
    4. Wird nur mein Beitrag für die Rente angelegt oder auch für die BU? Normal ist eine BU ja eine reine Risikoversicherung?


    Meine Tendenz:

    • BU behalten, weil in jungen Jahren abgeschlossen. Neue BU mit 28 wahrscheinlich sehr teuer. Gesundheitsfragen wären kein Problem. Jetzt zudem dienstliche Tätigkeit mit „hohem Risiko“ und privat wird noch ein „Risikosport“ betrieben. Dynamik in Kauf nehmen …
    • Rente + Unfall kündigen, das Geld ist woanders besser investiert


    Übersehe ich etwas wichtiges und wie ist eure Einschätzung? Ist das vielleicht doch ein super Vertrag? Die Rente + Unfall zu kündigen würde mir leicht fallen, mit der BU sieht das anders aus.


    Vielen Dank euch schon einmal.

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  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Dynamik BU: Alle 2 Jahre erhöht sich die Leistung UND der Beitrag um 5%. Angefangen hatte ich mit 700 Euro, jetzt bin ich bei 735 Euro (+5%). Macht das Sinn? Mit zunehmenden Dienstjahren schließt sich ja meine Versorgungslücke immer mehr. Wodurch ich eigentlich weniger Versicherungsleistung bräuchte

    Du kannst einige Erhöhungen aussetzen, falls dir die BU/DU-Rente zu stark steigt! Wie viel du brauchst, solltest du einmal genau berechnen/überlegen. Auch vor dem Hintergrund, dass du ggf. weiter privat auch für das Alter vorsorgen solltest...

    Dynamik Rente: Alle 2 Jahre 10% Erhöhung von Leistung UND Beitrag. Das wird ja mit der Zeit richtig teuer?

    Jo, insb. die Rentenversicherung steigt damit ziemlich stark an. Die BU/DU-Erhöhungen sind m.E. wichtiger, da sie den Kaufkraftverlust der BU/DU-Rente ausgleichen.

    Unfall: 2,38 Euro Monatsbeitrag dafür, dass ich (oder meine Angehörigen) 30k oder 60k herausbekommen könnte. Wo ist da der Haken? Ist das nur so „günstig“, weil die Wahrscheinlichkeit für den Versicherungseintritt so gering ist?

    Genau, Unfalltod ist statistisch gesehen sehr unwahrscheinlich und die Absicherung an der Stelle m.E. sinnlos: Falls ihr ein Haus finanziert habt, würde ich eine Risikolebensversicherung mit höheren Summen in Betracht ziehen. Falls nein, macht so ein Betrag auch trotz der gering wirkenden Monatsbeiträge in meinen Augen nicht viel Sinn.


    Irgendwie hängt die Zitierfunktion gerade, ich schreib mal in einem weiteren Post weiter...

    • Hilfreichste Antwort

    Wird nur mein Beitrag für die Rente angelegt oder auch für die BU? Normal ist eine BU ja eine reine Risikoversicherung?

    Nur für die Rente, also in dem Sinne, dass du da absehbar was rausbekommst. Bei BU/DU gibt es eben nur Leistungen im BU/DU-Fall und ansonsten nichts.


    Meine Tendenz:

    BU behalten, weil in jungen Jahren abgeschlossen. Neue BU mit 28 wahrscheinlich sehr teuer. Gesundheitsfragen wären kein Problem. Jetzt zudem dienstliche Tätigkeit mit „hohem Risiko“ und privat wird noch ein „Risikosport“ betrieben. Dynamik in Kauf nehmen …

    Dann also beides behalten? Kannst du machen, die Rente wird dann halt relativ teuer und bringt nicht viel. Was du versuchen könntest: Rauslösen der BU/DU-Versicherung aus dem Vertrag (ist laut den Debeka-Bedingungen möglich!). Dabei musst du nur höllisch aufpassen und darauf bestehen, dass das ganze nicht wie ein Neuabschluss gehandhabt wird, du also wirklich den bisherigen Vertragsbestandteil behältst und nicht neu mit höherem Alter und erneuter Abschlussgebühr eingestuft wirst...


    Rente + Unfall kündigen, das Geld ist woanders besser investiert

    "Kündigen" unter Beibehaltung der BU/DU dürfte eher schwierig werden, da ja alles in einem Vertrag drin hängt. Ich habe mich bei einem ähnlichen Vertrag mit der Debeka drauf geeinigt, dass wir den alten Vertrag stillegen. Ich da in den Kombinationsvertrag also keine weiteren Beträge mehr einzahle und dass meine BU-Versicherung eigenständig ohne erneute Risikoprüfung fortgeführt wird. Der Rententeil der Versicherung läuft dann beitragsfrei weiter und wird im Alter ausbezahlt. Ggf. ist eine Kündigung vorab möglich, dass müsstest du für deinen Vertrag aber klären.


    Bei mir war es ein totaler Krampf das durchzusetzen, auch da mit am Telefon und teilweise auch per Mail etliche Leute der Debeka (entgegen der klaren Regelungen in den Versicherungsbedingungen) behauptet haben, dass dies so nicht gehen würde. Letztlich ging es, aber ich wurde vom Alter her fast 10 Jahre älter eingestuft, was bitter war in Hinblick auf die Beiträge, sich aber insgesamt trotzdem für mich gelohnt hat.


    Was ich besonders problematisch fand, war, dass größere Erhöhungen der BU-Summe nur zusammen mit größeren Erhöhungen der Rentenversicherungssumme möglich waren. Allein schon um hier "Beinfreiheit" zu gewinnen, habe ich die BU-Police letztlich rausgelöst...


    Wie so oft: Wie ist denn deine finanzielle Gesamtsituation?

    Wer als Beamter ohne Kinder im abbezahlten Eigenheim mit zusätzlichen Mietwohnungen/Mieteinkünften lebt, braucht eine BU/DU-Versicherung weniger als ein Alleinverdiener, der zur Miete wohnt mit Kindern/Familie. Vermögen/Erbe bzw. zusätzliche Altersvorsorge vorhanden oder wäre die Beamtenversorgung im BU/DU-Fall im Alter die einzige Einkommensquellle?


    PS: Allein schon, weil solche Verträge bei versehentlich falschen Angaben bei den Gesundheitsfragen nach 10 Jahren nicht mehr angefochten werden können, würde ich an deiner Stelle keine Schnellschüsse starten. In zwei Jahren ist der Vertrag also wirklich sicher, das würde ich so schnell nicht über Board werfen, zumal andere BU/DU-Policen auch altersbedingt teurer sein dürften...

  • Hallo.


    Wen (bzw. wieviele) willst Du absichern?

    Wie ist die Frage zu verstehen? Ich wollte damals mich absichern und hatte mit 700€ BU gestartet. Jetzt läuft alle 2 Jahre eine 5% Dynamik und aktuell bin ich bei 735€. Ich frage mich ob die Dynamik Sinn macht, weil ich damit ja „nur“ meine Versorgungslücke schließen will. Also die Lücke, falls ich in den jungen Beamtenjahren dienstunfähig werde und die Lücke zwischen meinem Verdienstausfall und dem was mit der Staat gibt ausgleichen will. Die Lücke wird mit den Jahren jetzt immer kleiner, gleichzeitig steigt aber die BU-Summe. Entweder habe ich einen Denkfehler drin oder das macht tatsächlich keinen Sinn. Dann müsste ich ja jetzt allen Dynamiken widersprechen?

  • Die Lücke wird mit den Jahren jetzt immer kleiner, gleichzeitig steigt aber die BU-Summe. Entweder habe ich einen Denkfehler drin oder das macht tatsächlich keinen Sinn. Dann müsste ich ja jetzt allen Dynamiken widersprechen?

    Tendenziell ja. Aber mal die Differenz im BU/DU-Fall zum aktuellen Netto überschlagen? Und die Tatsache berücksichtigt, dass du auch im Alter (anteilig) die PKV neben steuern zu zahlen ist? Und von der BU/DU-Summe ggf. die zusätzliche Alterversorgung aufzubauen wäre, die man bräuchte, um den Lebensstandard zu halten? Und berücksichtigt, dass bei den Debeka-Verträgen die Leistungsdynamik fehlt, mit etwas Pech die Kaufkraft der BU/DU-Rente also über Jahre fällt und sich bei normaler Inflation nach gut 20 Jahren halbiert hat? :/


    700€ ist in meinen Augen für deine Situation nur geeignet, um die Lücke etwas, aber sicher nicht komplett zu schließen. Von zusätzlichen Rücklagen für das Alter ganz zu schweigen… Da würde ich auch bei Beamten je nach Einkommen eher 1.500-2.500€ pro Monat sehen, falls man den Lebensstandard halten möchte…

  • Ich bin mir nicht sicher, ob es eine Berufsunfähigkeitsversicherung über 700 € überhaupt bringt. Bei Dir als Beamter kommt ja auch noch der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsungterschied zum Tragen. Ich würde mal einen Fachmann drüberschauen lassen.

  • Wie ist die Frage zu verstehen? Ich wollte damals mich absichern und hatte mit 700€ BU gestartet. Jetzt läuft alle 2 Jahre eine 5% Dynamik und aktuell bin ich bei 735€. Ich frage mich ob die Dynamik Sinn macht, weil ich damit ja „nur“ meine Versorgungslücke schließen will. Also die Lücke, falls ich in den jungen Beamtenjahren dienstunfähig werde und die Lücke zwischen meinem Verdienstausfall und dem was mit der Staat gibt ausgleichen will. Die Lücke wird mit den Jahren jetzt immer kleiner, gleichzeitig steigt aber die BU-Summe. Entweder habe ich einen Denkfehler drin oder das macht tatsächlich keinen Sinn. Dann müsste ich ja jetzt allen Dynamiken widersprechen?

    Es geht eben um die Frage, ob Du nur Dich (und Dein Einkommen) oder einen ganzen Haushalt (inklusive unterhaltsberechtigter Personen) absichern willst.


    Meine Frau hat seit Verbeamtung eine DU-Versicherung, ich habe meine BU-Versicherung erst abgeschlossen als die Kinder kamen. Die Absicherungsziele ändern sich ggf. über die Jahre. Je nach Ausmass des Lottogewinns wird die Versicherung ggf. vorzeitig beendet. ;)

  • Hoqqa

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  • Jo, insb. die Rentenversicherung steigt damit ziemlich stark an. Die BU/DU-Erhöhungen sind m.E. wichtiger, da sie den Kaufkraftverlust der BU/DU-Rente ausgleichen.

    Genau, Unfalltod ist statistisch gesehen sehr unwahrscheinlich und die Absicherung an der Stelle m.E. sinnlos: Falls ihr ein Haus finanziert habt, würde ich eine Risikolebensversicherung mit höheren Summen in Betracht ziehen. Falls nein, macht so ein Betrag auch trotz der gering wirkenden Monatsbeiträge in meinen Augen nicht viel Sinn.


    Erstmal herzlichen Dank erstmal für die vielen guten Antworten/Infos von dir, das hat wirklich sehr geholfen.


    Ich sehe es auch so, dass die BU/DU in dem Fall wichtiger ist. Meine Entscheidung ist jetzt, dass ich die Rente + Unfallversicherung „loswerden“ will. Dass das aber so komplex werden kann wie du beschrieben hast hatte ich unterschätzt. Aber macht ja Sinn, die Debeka versucht wieder am besten wegzukommen.


    Du hast geschrieben, dass du dich in deinem Kombinationsvertrag mit der Debeka geeinigt hast. Musstest du die Rentenversicherung weiterlaufen lassen oder wolltest du das? Ich würde das darin enthaltete Geld nämlich am liebsten auszahlen lassen, weil es so wenig ist, dass es mir für die Rente faktisch nichts bringt. Aber das ist wahrscheinlich Verhandlungssache.


    Bzgl. meiner Gesamtsituation. Ja tatsächlich bin ich ohne „Verpflichtungen“, also müsste mich quasi nur um „mich“ sorgen. Die Beamtenversorgung wäre im Alter tatsächlich meine einzige Altersvorsorge. Ich bespare zwar einen ETF, aber ich möchte diesen nicht „erst“ zu Rentenbeginn auszahlen, sondern in meinen „mittleren Lebensjahren“ - nicht falsch verstehen ;)


    Bzgl. Schnellschüsse: Ja das stimmt, da habe ich laut Debeka erstmal 2 Möglichkeiten für die Rente (nicht BU/DU):


    a) Vertrag beitragsfrei stellen

    • keine Beitragszahlung mehr
    • wenn der Vertrag wieder „aktiviert“ wird muss ich evtl. neue Gesundheitsfragen beantworten


    b) Vertrag unterbrechen

    • keine Beitragszahlung mehr
    • keine Gesundheitsfragen nach „Aktivierung“
    • Zeitraum frei festlegbar
    • in der Unterbrechungszeit kann jederzeit „gekündigt“ werden


    Mir wurde also gesagt, dass die Vertragsunterbrechung quasi folgenlos ist (außer dass halt nichts weiter eingezahlt wird). Klingt aus meiner Sicht gut, um die „Bedenkzeit“ zu überbrücken und nicht weiter Geld zu verlieren. Oder wie siehst du das?

  • Ich sehe es auch so, dass die BU/DU in dem Fall wichtiger ist. Meine Entscheidung ist jetzt, dass ich die Rente + Unfallversicherung „loswerden“ will. Dass das aber so komplex werden kann wie du beschrieben hast hatte ich unterschätzt. Aber macht ja Sinn, die Debeka versucht wieder am besten wegzukommen.

    Jo, zu verschenken hat bei Banken und Versicherungen in der Regel niemand etwas. ;) Was du jetzt zwangsläufig machen musst: Mit deinem zuständigen Debeka-Vetreter in den Ring steigen und deine Ziele durchsetzen! Kleiner Tipp: Bei Bedarf kannst du um einen Wechsel der Filialbetreuung bitten und in einer anderen Filiale/Hauptfiliale von anderen Leuten betreut werden. Je nach Verhalten des Vertreters macht das Sinn, also falls er z.B. auch behauptet, dass ein Herauslösen der BU-Versicherung nicht möglich sei, obwohl es in den Versicherungbedingungen ganz klar als Recht bzw. mögliche Option der Versicherungsnehmer drinsteht... Ansonsten werden dir Makler nicht helfen, da diese keine Debeka-Versicherungen verkaufen/betreuuen. Was im Grenzfall sinnvoll sein kann, ist nochmal einen entsprechend spezialisierten Fachanwalt zu befragen. Das muss aber nicht sein, fall die Umstellungsangebote der Debeka dem entsprechen, was du möchtest.


    Du hast geschrieben, dass du dich in deinem Kombinationsvertrag mit der Debeka geeinigt hast. Musstest du die Rentenversicherung weiterlaufen lassen oder wolltest du das? Ich würde das darin enthaltete Geld nämlich am liebsten auszahlen lassen, weil es so wenig ist, dass es mir für die Rente faktisch nichts bringt. Aber das ist wahrscheinlich Verhandlungssache.

    Bei mir ging es nicht anders bzw. ich wollte es letztlich so: An der ursprünglich abgeschlossenen Kombinationsversicherung hing ein Teil der BU-Versicherung (ca. 300€), den ich weiter erhalten wollte. Daher habe ich den Altvertrag dann beitragsfrei gestellt, der angesparte Teil der Rentenversicherung blieb so erhalten, genau wie dieser kleine Teil der BU ohne dass ich dafür weiter Beiträge zahlen muss. Über den "freien" Restbetrag der BU haben wir dann eine eigenständige BU-Versicherung abgeschlossen.


    Diese eigenständige BU-Versicherung hat dann die regulären Erhöhungsmöglichkeiten einer eigenständigen BU (also logischerweise auch unabhängig von Erhöhungszwängen der Rentenversicherung). Bei mir wurde bei der Gelegenheit aber leider zwangsläufig das höhere Eintrittsalter zu Grunde gelegt und meinem Verständnis nach erneut eine Abschlussgebühr verrechnet, auch wenn keine Risikoprüfung inkl. Gesundheitsfragen mehr verlangt wurde. Das war mir wichtig, da die 10 Jahre für mögliche Anfechtungen rum sind, man also eine erhöhte Sicherheit im Vertragsverhältnis hat.


    Technisch war die Umstellung ein völliger Murks, da im neuen Versicherungsantrag aus technischen Gründen alle Gesundheitsfragen mit "nein" angegeben werden mussten, da die IT der Debeka den Antrag sonst laut Aussage des Vertriebs nicht hätte verarbeiten können. Parallel wurde mir aber zugesichert, dass keine erneute Risikoprüfung stattfindet. Im Antrag habe ich auf ein beiliegendes Schriftstück verwiesen, indem ich ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die Gesundheitsfragen nur aus technischen Gründen mit "nein" beantwortet werden mussten und die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen. Direkt nach dem Antrag habe ich nochmal das Recht genutzt, Informationen zu ergänzen um auch nochmal schriftlich auf diesen Punkt hinzuweisen. Nach Abschluss habe ich mir von der Zentrale schriftlich geben lassen, dass bei der Umstellung keine erneute Gesundheitsprüfung bzw. Risikoprüfung auf Grund dieser "falschen" Angaben im Antrag gemacht wurde und dass die Gesundheitsprüfung bzw. Risikoprüfung des Ursprungsvertrag maßgeblich ist.


    Ein spezialisierter Fachanwalt für Versicherungsrecht hat mich sehr davor gewarnt, bei so einer Vertragsumstellung nochmal Gesundheitsfragen zu beantworten (eben weil man sich angreifbar macht bzw. einen Grund für Anfechtungen schaffen kann)! Er meinte aber nach dem Ablauf und durch das entsprechende Bestätigungsschreiben der Debeka wäre ich auf der sicheren Seite...


    Falls bei dir die Herauslösung der DU-Versicherung (am besten ohne neue Einstufung des Alters und natürlich ohne (!) erneute Risikoprüfung) möglich ist, dann würde ich darauf bestehen. Eigentlich sollte das klappen, da es in den Versicherungsbedingungen so vorgesehen ist und sich im Gegensatz zu meinem Fall die BU/DU-Versicherung von den Leistungen her in der Sache nicht oder fast nicht ändert.


    Interessante Optionen, aber das ist doch gar nicht das, was du dann eigentlich willst, oder? Also wenn eine Herauslösung des BU/DU-Vertrags dein Ziel ist, was bringt dir dann so eine "Unterbrechung" bei Punkt b)? Und Punkt a) klingt für mich wie ein Beitragsfreistellen des gesamtvertrages inkl. der BU/DU, was du auf keinen Fall machen solltest! Dies, da du ja ohne Unterbrechung und ohne erneute Risikoprüfung auf jeden Fall die BU/DU-Versicherung erhalten möchtest - korrekt?


    Fragen dazu aus meiner Sicht:


    1. Bist du dir über das Ziel (alleinige Rauslösung der BU und Kündigung des Rests) sicher?


    2. Liegen dir die Versicherungsbedingungen überhaupt vor? Die werden ja gerne mal vergessen und sind Grundlage für die Verträge...


    3. Wie reagiert dein zuständiger Versicherungsvertreter auf die Bitte, ein Angebot für eine Herauslösung der BU/DU als eigenständiger Vertrag aus dem Kombinationsvertrag zu machen? Was sagt er insbesondere zu der Frage,


    a) ob eine erneute Risikoprüfung erfolgt (sollte auf keinen Fall erfolgen!)?


    b) ob beim eigenständigen Vertrag dein jetziges Alter oder das bei erstmaligem Vertragsabschluss vor 8 Jahren zu Grunde gelegt wird?


    c) was dich der eigenständige BU/DU-Vertrag dann pro Monat kostet und ob die bisherige BU/DU-Summe komplett erhalten werden kann?


    d) ob eine Kündigung (falls von dir gewünscht) des restlichen Vertrags möglich ist und wie hoch der Rückkaufswert für den restlichen Vertrag dann ist?


    Diese Punkte würde ich alle erstmal versuchen möglichst verbindlich (schriftlich) zu klären, um überhaupt eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Erst wenn die Umstellungsmodalitäten in deinem Konkreten Fall/Vertrag klar sind und dem entsprechen, was du möchstest, würde entscheiden, den Vertrag entsprechend anzupassen...


    Lieben Gruß

    FT_User

  • Ich merke, dass ich noch nicht ausreichend informiert bin um tatsächlich eine richtige Entscheidung zu treffen. Weil es bei mir aktuell ein bisschen turbulent ist und ich keine unüberlegte Entscheidung treffen will vertage ich das Herauslösen tatsächlich noch einmal. Weil auf deine Fragen habe ich tatsächlich noch keine Antwort.


    Ich würde aber gerne das Weiterbezahlen der Rente unterbinden wollen, damit ich kein Geld verliere. Die Unterbrechung hatte ich ja erwähnt. Ja genau, also mein Ziel ist eigentlich das Herauslösen, aber jetzt will ich erstmal Zeit gewinnen ohne Geld zu verlieren. Und da scheint mit die Unterbrechung das richtige zu sein.


    Ich hab mal die Unterlagen dafür angefordert. Ich bin bei der Unterbrechungsvereinbarung auf 2 Punkte gestoßen die ich nicht verstehe. Die Unterbrechung habe ich mal angehängt. Wichtig ist mir ja, dass ich mir mit der Unterbrechung nichts kaputt machen, also nicht irgendwelche neuen Gesundheitsfragen kommen oder meine BU beeinträchtigt wird.


    Punkt 1.2:

    - was heißt es, wenn während der Unterbrechungszeit eine „Anwartschaft“ auf eine Rente besteht?


    - „Aus einer eingeschlossenen BUZ … besteht Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Rente bzw. beitragsfreien Versicherungssumme, wenn die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der entsprechenden Zusatzversicherung festgelegte beitragsfreie jährliche Mindestrente bzw. beitragsfreie Mindestversicherungssumme erreicht wird.“ -> was heißt das bzw. was ist die beitragsfreie jährliche Mindestrente?


    Punkt 2.5:

    - „Ist eine BUZ … in die Versicherung eingeschlossen, können Ansprüche im Umfang des wiederhergestellten Versicherungsschutzes nicht auf eif eine BU gestützt werden, die in der Unterbrechungszeit begonnen hat. -> ?


    Kann ich zumindest die Unterbrechung durchführen oder gibt es hier auch einen großen Haken?

  • - „Aus einer eingeschlossenen BUZ … besteht Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Rente bzw. beitragsfreien Versicherungssumme, wenn die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der entsprechenden Zusatzversicherung festgelegte beitragsfreie jährliche Mindestrente bzw. beitragsfreie Mindestversicherungssumme erreicht wird.“ -> was heißt das bzw. was ist die beitragsfreie jährliche Mindestrente?

    Damit unterbrichst du meines Erachtens auch die BU und das solltest du demnach auf keinen Fall tun! Hast du dir die beitragsfreie Versicherungssumme mal ausweisen lassen? Das sind Peanuts dadurch, dass ein Teil der BU durch bisherige Beiträge abgedeckt wurde, das schätz ich bei dir auf vll. runde 100€! Bin grad unterwegs, aber so wie ich das auf die Schnelle sehe, verlierst du dabei den restlichen Versicherungsschutz und müsstest für eine erneute Erhöhung aller Wahrscheinlichkeit nach eine Gesundheits-/Risikoprüfung machen und würdest dann wahrscheinlich auch älter/teurer eingestuft, ggf. auch mit gesundheitsbedingten Ablehungen oder Aufschlägen!


    Hast du das mal erfragt bzw. versucht, verbindlich zu klären mit deinem Vertreter?


    Weil wenn dem so ist, dann kannst du den Vertrag m.E. eigentlich auch ganz kündigen und dich später woanders versichern. Tut dir dir die Gesamtrate aktuell so weh? Ich würde gerade mit dieser Unterbrechung sehr genau aufpassen und sicherstellen, dass du den BU/DU-Schutz nicht riskierst bzw. aufgibst…

  • Damit unterbrichst du meines Erachtens auch die BU und das solltest du demnach auf keinen Fall tun! Hast du dir die beitragsfreie Versicherungssumme mal ausweisen lassen? Das sind Peanuts dadurch, dass ein Teil der BU durch bisherige Beiträge abgedeckt wurde, das schätz ich bei dir auf gut 100€! Bin grad unterwegs, aber so wie ich das auf die Schnelle sehe, verlierst du dabei den restlichen Versicherungsschutz und müsstest für eine erneute Erhöhung aller Wahrscheinlichkeit nach eine Gesundheits-/Risikoprüfung machen und würdest dann wahrscheinlich auch älter/teurer eingestuft, ggf. auch mit gesundheitsbedingten Ablehungen oder Aufschlägen!


    Hast du das mal erfragt bzw. versucht, verbindlich zu klären mit deinem Vertreter?


    Weil wenn dem so ist, dann kannst du den Vertrag m.E. eigentlich auch ganz kündigen und dich später woanders versichern. Tut dir dir die Gesamtrate aktuell so weh? Ich würde gerade mit dieser Unterbrechung sehr genau aufpassen und sicherstellen, dass du den BU/DU-Schutz nicht riskierst bzw. aufgibst…

    Ich war mir nicht sicher, ob das wirklich so zu verstehen ist, dass die BU auch unterbrochen wird. Aber richtig, genau das will ich nicht. Ich finde es verrückt, dass das nur in so einem Nebensatz erwähnt wird. Dann werde ich wohl persönlich mal mit dem Debeka-Vertreter Kontakt aufnehmen …


    Ist die beitragsfreie Versicherungssumme die Summe die ich bisher eingezahlt habe? Also wollen die damit sagen, dass ich im Falle einer BU nur diese Summe herausbekomme? Das wäre ja sehr unverschämt.


    Die Rate sind ca. 60€ pro Monat.


    Nicht wundern, ich habe mal einen extra Beitrag zu der Unterbrechung erstellt.

  • Um nochmal hier im Thread weiterzumachen hier die Zitate aus diesem und aus dem anderen Thread (RE: BU + Rente: Unterbrechung der Rente ein Problem?) :


    Ist die beitragsfreie Versicherungssumme die Summe die ich bisher eingezahlt habe? Also wollen die damit sagen, dass ich im Falle einer BU nur diese Summe herausbekomme? Das wäre ja sehr unverschämt.


    Die Rate sind ca. 60€ pro Monat.

    1.2 = Was ist mit der Anwartschaft gemeint? Außerdem ist mir ist wichtig, dass die Unterbrechung der Rente keine Auswirkungen auf meine BU hat (kann ja schnell passieren, weil alles 1 Vertrag ist). Außerdem steht da, dass für die BU Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Rente bzw. beitragsfreien Versicherungssumme besteht, wenn die in den allg. Versicherungsbedingungen der entsprechenden Zusatzvereinbarung festgelegten beitragsfreie jährliche Mindestrente bzw. beitragsfreie Mindestversicherungssumme erreicht wird. Diesen Satz verstehe ich gar nicht. Was meinen sie damit?


    Die beitragsfreie Versicherungssumme ist praktisch die Leistung, die du bisher durch deine Beiträge erworben hast und die auch erhalten bleiben würden, wenn du den Vertrag komplett beitragsfrei stellst. Erwartungsgemäß sind die nach 8 Jahren in der Rentenversicherung schon nicht hoch und in der BU/DU-Versicherung noch niedriger, da diese ja nicht großartig anspart, sondern eben überwiegend eine Risikoversicherung ist. Monatlich 60 Euro beitragsfreie BU/DU-Leistung kommt etwa hin wenn man bedenkt, dass du nur 8 Jahre in den Gesamtvertrag einbezahlt hast und die BU/DU-Summe nur 735 Euro beträgt.


    Anwartschaft ist grundsätzlich das Recht, die Versicherung dann wieder aufleben zu lassen bzw. auf die ursprünglichen Summen zu erhöhen. Die Auswirkung für die Zeit der Unterbrechung ist in 1.2 dann ja relativ klar formuliert, was auch durch 2.5 nochmal konkretisiert wird:


    "Aus einer eingeschlossenen [...] BUZ [...] besteht Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Rente bzw. beitragsfreien Versicherungssumme, wenn die in der entsprechenden Zusatzvereinbarung festgelegte beitragsfreie jährliche Mindestrente bzw. beitragsfreie Mindestversicherungssumme erreicht wird."


    Bis auf einen geringen bereits erworbenen beitragsfreien Anteil (sehr wahrscheinlich die von dir genannten 60€!) hast du dann eben keinen BU/DU-Schutz mehr in dieser Zeit! Prüfen solltest du außerdem, ob du damit diese Mindestbeträge laut der Zusatzvereinbarung (liegt die dir vor?!) überhaupt erreicht hast, weil ansonsten gäbe es ja gar keine Leistungspflicht der Versicherung.


    2.5 = Wenn eine BU im Vertrag mit eingeschlossen ist (so wie bei mir), dann können Ansprüche im Umfang des wiederhergestellten Versicherungsschutzes nicht auf eine Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit gestützt werden, die in der Unterbrechungszeit begonnen hat. Was meinen die mit dem „wiederhergestellten Versicherungsschutz“. Oder ist gemeint, dass die BU nicht aktiv ist, solange der Vertrag unterbrochen ist? Das will ich ja unbedingt vermeiden …

    Genau das ist damit gemeint: Nämlich dass die BU/DU so lange "nicht aktiv ist, so lange der Vertrag unterbrochen" ist. Während der Zeit der Unterbrechung ruht praktisch die Gesamtversicherung, d.h. die Rentenversicherung und die BU/DU-Versicherung bis auf ganz geringe bereits anteilig erworbene Ansprüche (vermutlich in der BU/DU die von dir genannten 60€ pro Monat), die du dann im Leistungsfall in dieser Zeit bekommen würdest. Das dürfte dann wie gesagt auch der Wert sein, den du bei einer kompletten Beitragsfreistellung behalten würdest, also wenn du ab sofort gar nichts mehr in den Gesamtvertrag einzahlst.


    Für mein Verständnis geht auch aus 2.5 hervor, dass du das Recht hast, die Versicherung danach zwar wieder zu erhöhen (siehe 1.2), du aber wie gesagt in dieser Zeit des Ruhens keinen Anspruch mehr auf die bisherige BU/DU-Rente (735€) hast. Du verlierst also für diese Zeit des Ruhens fast deine gesamte BU/DU-Versicherung, wenn du in dieser Zeit zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit Berufs-/Dienstunfähig würdest. Und das kannst du ja zeitlich nicht unbedingt steuern bzw. beeinflussen.


    Daher nochmal der Ratschlag, dir diese (ggf. überstürzte) "Unterbrechung" des Vertrages gut zu überlegen! Zumindest falls du finanziell gerade nicht wirklich völlig unter Wasser bist und dir den monatlichen Beitrag aktuell überhaupt nicht mehr leisten kannst.


    Und nochmal der Tipp bzw. die Frage:

    Hast du die Tarifbedingungen inkl. der oben genannten Zusatzvereinbarung des kompletten Vertrages (Rentenversicherung UND der BUZ/DUZ) passend zu deinem Vertrag vorliegen? Bei mir sollten sie auf einer gebrannten CD drauf sein, waren sie aber letztlich nicht. Falls sie bei dir auch fehlen bzw. dir nicht vorliegen sollten: Fordere Sie auf jeden Fall von deinem Betreuer oder der Zentrale in Koblenz schriftlich ein! In den Tarifbedingungen stehen nämlich die wichtigen Details des Vertrages und alle Rechte/Optionen, die du als Versicherungsnehmer hast. Da kann dann eben auch mehr drinstehen, wie zum Beispiel das Recht auf eine "Herauslösung" bzw. die eigenständige Weiterführung der BU/DU-Police als eigenständiger Vertrag, auf die du ja letztlich raus willst. Ohne die eigenen Tarifbedingungen zu kennen, kannst du da kaum argumentieren und/oder eine vernünftige Entscheidung treffen...

  • Wahrscheinlich lasse ich das mit der Unterbrechung sein und gehe direkt die Kündigung an. Die Unterbrechung ist mir zu heikel 👍

  • Wahrscheinlich lasse ich das mit der Unterbrechung sein und gehe direkt die Kündigung an. Die Unterbrechung ist mir zu heikel 👍

    Aber bitte erst kündigen, wenn Du von einer neuen (selbständigen) BU-Versicherung die Aufnahmebestätigung bzw. den Versicherungsschein erhalten hast.


    Denn, wenn es bei dem Neuantrag Probleme gibt (zB Gesundheitsprüfung, riskante Hobbys etc.) und Du die alte Versicherung schon gekündigt hast, stehst Du sonst plötzlich ganz ohne BU-Versicherung da.

  • Aber bitte erst kündigen, wenn Du von einer neuen (selbständigen) BU-Versicherung die Aufnahmebestätigung bzw. den Versicherungsschein erhalten hast.


    Denn, wenn es bei dem Neuantrag Probleme gibt (zB Gesundheitsprüfung, riskante Hobbys etc.) und Du die alte Versicherung schon gekündigt hast, stehst Du sonst plötzlich ganz ohne BU-Versicherung da.

    Das vor allem, wenn du die Versicherung bzw. den Versicherer wechseln solltest. Da wäre der Ablauf so sinnvoll! Ansonsten schätze ich wirds wie bei mir bei der Debeka von den Optionen her auf eine der beiden Umstellungen (in einem Aufwasch bzw. Änderungsantrag) rauslaufen:


    a) Beitragsfreistellen des Vertrages und beibehalten der rund 60€ bestehenden BU-Ansprüche und Versicherung des Restbetrages bis zu den 735€ in einem eigenständigen Vertrag. Oder


    b) Heraustrennen der BU/DU-Versicherung in einem eigenständigen Vertrag (komplett über die ganzen 735€) und dann (und wirklich erst dann, d.h. anschließend) Kündigung des restlichen Versicherungsvertrages und Auszahlung des Rückkaufwertes.


    Hoqqa : Ich vermute du tendierst zu b), aber das solltest du für dich selbst anhand der Optionen aus deinen Versicherungsbedingungen entscheiden und dann je nach Entscheidung bei der Debeka durchsetzen…

  • Musstest du bei Variante b einen “neuen“ Vertrag abschließen, also wieder Makler-/Abschlussgebühren bezahlen? Also kann ich mir nicht vorstellen, aber muss man ja trotzdem fragen.


    Aber ja, ich bevorzuge Variante b, einfach weil man dann auch einen Teil vom ausgezahlten Geld zurückbekommt und der „überflüssige“ Teil dann auch wirklich weg ist. Bei mir liegt der Rückkaufswert der Rente bei ca. 3000€.


    Wenn man die beiden Varianten gegenüberstellt spricht aus meiner Sicht auch mehr für b. Verbessert mich wenn ich falsch liege.


    Du hast aber Recht, letztlich liegt es an dem was man angeboten bekommt oder herausverhandelt.


    Die BU will ich ungern wechseln. Wirklich gut begründen kann ich es aber nicht. Die BU habe ich vor ca. 7 Jahren abgeschlossen. Ich denke einfach, dass es sich nicht mehr lohnt eine neue BU abzuschließen.

  • Musstest du bei Variante b einen “neuen“ Vertrag abschließen, also wieder Makler-/Abschlussgebühren bezahlen? Also kann ich mir nicht vorstellen, aber muss man ja trotzdem fragen.

    Das musste ich in meinem Fall, ja. Aber ich wollte auch eine spezifische Vertragsumstellung, die nur so möglich war, sodass ich diese Kröte inkl. weiterer Nachteile letztlich geschluckt habe. Das war gewissermaßen Kulanz auf beiden Seiten und für mich letztlich OK. Der Punkt bei dir scheint ja aber zu sein: Du willst exakt die gleiche BU/DU-Versicherung mit vermutlich den exakt gleichen Spezifikationen und der bisherigen Laufzeit in einem eigenen Vertrag erhalten. Das sollte meinem Verständnis nach je nach Formulierung aus deinen Vertragsbedingungen gehen. Aber spannend wird eben, wie genau: Mit ursprünglichem Eintrittsalter oder dem neuen? Mit oder ohne neuer Abschlussgebühr? Das macht von den Kosten her einen gewaltigen Unterschied und ist m.E. in den Vertragsbedingungen eben nicht genau spezifiziert…


    Aber ja, ich bevorzuge Variante b, einfach weil man dann auch einen Teil vom ausgezahlten Geld zurückbekommt und der „überflüssige“ Teil dann auch wirklich weg ist. Bei mir liegt der Rückkaufswert der Rente bei ca. 3000€.

    Das leuchtet ein, aber mach dir klar: 3000€ Rückkaufswert einmalig bei einer Rentenversicherung und 60€ bestehende BU/DU-Versicherung sind bei Vertragslaufzeiten von über 30 Jahren echt Peanuts, gerade für gut verdienende Beamte. Wertvoll an dem Kombinationsvertrag für dich ist die BU/DU-Komponente, auch weil du die bei Bedarf noch erhöhen könntest. Angenommen, du würdest den Vertrag auf runde 1.300€ erhöhen, die oft bei Beamten als sinnvoll im Gespräch sind. Wenn du die dann über 20 Jahre als BU/DU-Rente bekommen würdest, dann reden wir selbst ohne mögliche Erhöhungen durch Überschüsse über 312.000€! Das sind dann schon keine Peanuts mehr und solche Summen könnten im Fall der Fälle bis zum Alter von 67 Jahren auch ohne Kids und sonstige Verpflichtungen deinen Lebensstandard wirklich weitgehend erhalten.


    Mir wären in Anbetracht dieser Zahlen die 3.000€ aus Lösung a) oder b) ehrlich gesagt völlig egal. Du würdest über die Jahre sehr viel mehr als diese 3.000€ zahlen, wenn du bei der Umstellung z.B. 8 Jahre älter eingestuft würdest oder erneut Abschlussgebühr zahlen musst. Da gehts über Jahrzehnte auch schnell um 5-stellige Beträge…


    Du hast aber Recht, letztlich liegt es an dem was man angeboten bekommt oder herausverhandelt.

    Und eben an dem, was man in den Verträgen unterschrieben hat und was einem laut der Versicherungsbedingungen auch zusteht. Deshalb sind die genauen Regelungen bzw. Formulierungen darin so entscheidend und du hast da glaube ich gute Karten, da du neben der Herauslösung der BU/DU-Versicherung keine Änderungen möchtest.


    Mit etwas Glück sollte demnach alles beim alten bleiben (altes Eintrittsalter, keine neue Abschlussgebühr, gleicher monatlicher Beitrag bei gleicher Vertragslaufzeit). Aber das musst du dann halt unter Verweis auf die exakte Regelung deiner Vertragsbedingungen durchboxen! ;)