Moin,
meine Eltern haben seit Ihrem Rentenbeginn keine Steuererklärung mehr gemacht, da Sie mit Ihren Einkünften unterhalb des Grundfreibetrags lagen.
Meine Mutter ist jetzt seit letztem Jahr steuerpflichtig, da nach dem Tod Ihre Mannes Renteneinkünfte deutlich oberhalb des Grundfreibetrags liegt.
Wir haben kürzlich die Steuererklärung für 2023 gemacht und abgeschlossen. Wie zu erwarten hatte meine Mutter entsprechende Pflege- und Haushaltsaufwendungen, so dass Sie auch 2023 keinerlei Steuern zahlen musste.
Nun stellt sich die Situation so dar, dass meine Mutter 2024 Kapitalerträge deutlich oberhalb des Freibetrags von 1.000€ erzielen wird. Die über 1.000€ hinaus gehenden Kapitalerträge werden ja direkt von der Bank abgeführt.
Bekommt meine Mutter die Kapitalertragssteuer anschließend erstattet, wenn wir die Steuererklärung 2024 machen? Ihre Aufwendungen für Pflege- und Haushaltsführung machen allein einen mittleren 4-stelligen Betrag aus.
Könnte meine Mutter sich z.B. per Günstigerprüfung zumindest für 3 Jahre davon befreien jährlich eine Steuererklärung abgeben zu müssen?
Vielen Dank.