Wie läuft es der Kapitalertragssteuer, wenn ansonsten keine Steuern gezahlt werden?

  • Moin,

    meine Eltern haben seit Ihrem Rentenbeginn keine Steuererklärung mehr gemacht, da Sie mit Ihren Einkünften unterhalb des Grundfreibetrags lagen.

    Meine Mutter ist jetzt seit letztem Jahr steuerpflichtig, da nach dem Tod Ihre Mannes Renteneinkünfte deutlich oberhalb des Grundfreibetrags liegt.

    Wir haben kürzlich die Steuererklärung für 2023 gemacht und abgeschlossen. Wie zu erwarten hatte meine Mutter entsprechende Pflege- und Haushaltsaufwendungen, so dass Sie auch 2023 keinerlei Steuern zahlen musste.

    Nun stellt sich die Situation so dar, dass meine Mutter 2024 Kapitalerträge deutlich oberhalb des Freibetrags von 1.000€ erzielen wird. Die über 1.000€ hinaus gehenden Kapitalerträge werden ja direkt von der Bank abgeführt.

    Bekommt meine Mutter die Kapitalertragssteuer anschließend erstattet, wenn wir die Steuererklärung 2024 machen? Ihre Aufwendungen für Pflege- und Haushaltsführung machen allein einen mittleren 4-stelligen Betrag aus.

    Könnte meine Mutter sich z.B. per Günstigerprüfung zumindest für 3 Jahre davon befreien jährlich eine Steuererklärung abgeben zu müssen?

    Vielen Dank.

  • Diese Idee hatte ich auch schon, der Verlauf ist identisch mit dem deiner Eltern. Eine Nichtveranlagung wurde aber abgelehnt, dadurch bleibt nur die Steuererklärung mit Günstigerprüfung, ob das jedes Finanzamt gleich regelt entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

  • Es gibt zwei Möglichkeiten:

    Antrag auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) stellen
    Dieser Antrag ist möglich, wenn deine Mutter ausschließlich Einkünfte aus Renten und Kapitaleinkommen hat. Es funktioniert aber nur, wenn der (steuerpflichtige) Rentenanteil und die Kapitalerträge (abzüglich Sparerfreibetrag) zusammen genommen unterhalb des Grundfreibetrages (derzeit € 11.604,00) liegen.
    Versuch macht klug....

    Einkommensteuererklärung

    Für Kapitalerträge von über € 1.000,00 (Freistellungsauftrag) ziehen die Kreditinstitute Kapitalertragsteuer+Solidaritätszuschlag+Kirchensteuer ab.
    Über die Steuererklärung für das betreffende Jahr wird das Finanzamt zuviel gezahlte Steuern erstatten - ob das den Gesamtbetrag der Kapitalertragsteuern ausmacht, kann man pauschal nicht beantworten.

  • hans2204

    Danke,

    das hatte ich schon so befürchtet. Also wird es bei der Steuererklärung bleiben. Ist zwar letztlich auch nicht viel Arbeit gewesen, aber m.E. doch unnütze Zeitverschwendung (sowohl für mich als auch für das Finanzamt).

    Steuern zahlen wird meine Mutter wohl zu Ihren Lebzeiten nicht mehr müssen, da die anfallenden Kosten für Haushaltsunterstützung/Pflegeaufwendungen eher weiter steigen werden.

  • Oh, eine solch "banale" Frage von einem sonst so gut informierten User wie dir? ;)

    Aber ich denke auch, dass du um die Erklärung nicht herumkommen wirst. Aber so lange deine Mutter nicht plötzlich mit dem Tagesgeldhopping anfängt, sollte es dank Datenübernahme ja in den Folgejahren schnell gehen. Zumal du ja sowieso die Steuererklärung erstellen musst.