Änderungsangebot Bank "Neues Gebührenmodell"

  • Hallo in die Runde,

    Erbengemeinschaft ( drei Erben ) ist der Rechtsnachfolger des Nachlass-Kontos der Erblasserin.

    Bank verlangt für alle Verfügungen drei Unterschriften gem. AGB. Wie sieht es nun bei einer Gebührenerhöhung aus.

    Kann hier ggf. ein Mehrheitsbeschluss ( im Rahmen der ordentlichen Verwaltung gem. §2038 BGB ) der Erben zum Tragen kommen, wenn ein Erbe der marginalen Gebührenerhöhungen

    durch Schweigen nicht zustimmt und in Folge das Konto gekündigt wird.

    Gruß

    aramis

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Erbengemeinschaft (drei Erben) ist Rechtsnachfolger des Nachlass-Kontos der Erblasserin.

    Bank verlangt für alle Verfügungen drei Unterschriften gem. AGB. Wie sieht es nun bei einer Gebührenerhöhung aus?

    Es spart oftmans Streit in der Familie, wenn man Erbengemeinschaften möglichst schnell auflöst.

  • Hallo aramis,


    lesen Sie sich bitte den Kommentar zum §2038 BGB https://bgb.kommentar.de/Buch-…Verwaltung-des-Nachlasses durch.


    Besonders schön finde ich dieses Zitat: „§ 2038 BGB und das Verhältnis der Erbengemeinschaft ist gesetzlich unzureichend geregelt, unvollständig und selbst für Experten kaum nachvollziehbar und schwer verständlich. Viel ist mittlerweile durch eine sich stetig fortentwickelnde Rechtsprechung geprägt.“


    Nach dem weiteren Kommentar müssten Sie mit 2/3- Mehrheit den geänderten Bedingungen der Bank zustimmen dürfen. Ob die Bank das auch akzeptieren muss, steht auf einem anderen Blatt.


    Gruß Pumphut

  • Es spart oftmans Streit in der Familie, wenn man Erbengemeinschaften möglichst schnell auflöst.

    Oder bei den hier geschilderten „marginalen“ Gebühren dem Erben, der die Zustimmung verweigert, anbieten dass man seinen Anteil an den Gebühren übernimmt, wenn er doch zustimmt. Wenn wir da über sowas wie 5-10 EUR monatliche Kontoführungsgebühren geteilt durch 3 Erben reden, wäre es mir den ganzen Stress nicht wert und ich würde sagen „komm, ich übernehme Deine 3,50“.