Ich bin kein Rechtsanwalt. Als juristischer Laie würde ich in einer vergleichbaren Situation dem §574 BGB erhöhte Aufmerksamkeit schenken -- aber nur zusammen mit einem kundigen Rechtsanwalt! Die Themenstellerin möge sich einen Anwalt zur Seite stellen.
Brauche dringend Hilfe
- Nicky291274
- Erledigt
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Hallo zusammen
Da bin ich noch einmal
Ich war selbst jahrzehntelang Inhaber einer Immobilien und Hausverwaltung Firma in Stuttgart und habe in dieser Zeit so ziemlich alles erlebt, was man sich im Mietrecht so vorstellen kann
Ich habe auch festgestellt, dass gerade bei Streit zwischen Vermietern und Mietern die alte Weisheit nach wie vor gilt:
„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“
D.h., alle hier gemachten Vorschläge sind möglich und können hilfreich sein, es kann aber auch genau das Gegenteil der Fall sein.
Ob ein Gericht, eine Kündigung wegen Eigenbedarf ablehnt, hängt am Ende oft nur an wenigen Kleinigkeiten
Es gibt auch andere Lösungen.
Zum Beispiel verlängerte Kündigungsfrist, Außergerichtliche Einigung auf einen späteren Auszug gegen Zahlung einer Abfindung und vieles mehr.
Jeder Fall ist anders, es geht leider nicht ohne einen Anwalt.
Es gibt aber die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, wenn man unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt.
Das weiß der Mieterverein oder das Sozialamt oder auch ein Anwalt im Erstgespräch.
Viel Erfolg wünscht mit McProfit
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Wenn die Mittel begrenzt sind (plus Pflegest. 3), besteht möglicherweise Anspruch auf einen Beratungsschein für (kostenlose) anwaltliche Beratung (beim Amtsgericht nachfragen) plus ggfs. später Prozesskostenhilfe.
Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich ausloten, wie aussichtsreich in diesem (Härte)fall eine Eigenbedarfskündigung ist, und vor allem, wie lange die Verfahren derzeit dort vor dem Amtsgericht dauern (plus evtl. Oberverwaltungsgericht). Solche Verfahren können sich mit anwaltlicher Unterstützung auch schon mal, je nach Sachlage und Auslastung des/der Gerichts/Gerichte über Jahre hinziehen.
Empfehlenswert wäre auch, bei der örtlichen Wohngeldbehörde oder im Bürgerbüro nach einem Wohnberechtigungsschein für günstigere öffentlich geförderte Wohnungen zu fragen. Die Einkommensgrenzen sind relativ hoch, hinzu käme ein hoher Freibetrag Pflege.
Jede Kommune führt ein Wohnungskataster über die öffentlich geförderten Wohnungen. Der Berechtigungsschein gilt für das gesamte Bundesland.
Recht gute Erfolge gibts auch, wenn man sich einem Online-Forum des Ortes anschließt, z.B. FB, dort evtl. auf die Situation aufmerksam macht und um Tipps für freie Wohnungen bittet. Solche Gruppen sind recht gut vernetzt, und es gibt oft Tipps. Vlt gelangt ihr so ohne langes Verfahren an einen netten Vermieter - die gibt es tatsächlich, häufiger als man denkt.
Viel Erfolg.