Die UI argumentiert nämlich bei zwei 2003 (!) gekauften offenen Immobilienfonds genauso, dass durch den Gläubigerwechsel 2016 jetzt die 12 monatige Kündigungsfrist gilt.
Die 12-monatige Kündigungsfrist gilt aber doch sowieso für alle Anteilseigner. Und 2016 ist schon so lange her, dass die 24-monatige Haltedauer bei dir erfüllt ist. Wenn du jetzt weniger als 30t€ umsetzen möchtest, verstehe ich dein Problem nicht.
Im Verkaufsprospekt steht nichts von Erbfall, Wenn die UI das anders sieht, soll sie dir die entsprechende Bestimmung nennen.