Geerbten Immofonds halten oder verkaufen?

  • Die UI argumentiert nämlich bei zwei 2003 (!) gekauften offenen Immobilienfonds genauso, dass durch den Gläubigerwechsel 2016 jetzt die 12 monatige Kündigungsfrist gilt.

    Die 12-monatige Kündigungsfrist gilt aber doch sowieso für alle Anteilseigner. Und 2016 ist schon so lange her, dass die 24-monatige Haltedauer bei dir erfüllt ist. Wenn du jetzt weniger als 30t€ umsetzen möchtest, verstehe ich dein Problem nicht.

    Im Verkaufsprospekt steht nichts von Erbfall, Wenn die UI das anders sieht, soll sie dir die entsprechende Bestimmung nennen.

  • Die 12-monatige Kündigungsfrist gilt aber doch sowieso für alle Anteilseigner.

    Aber doch nur für "Neubestand", also nach dem Stichtag von 2013 erworbene Anteile. Alles davor kann sofort verkauft werden ohne Frist.

    Da die Anteile bereits 2003 (!) erworben wurde, ist es jetzt ärgerlich, dass die als Neubestand gelten sollen und 1 Jahr Risiko besteht.