Verlustbescheinigung

  • Hallo,

    habe zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

    Bei Bank A habe ich in den beiden Töpfen Verluste.

    Bei Bank B habe ich Gewinne.

    Zunächst das, was ich glaube, zu wissen:

    Es bietet sich also an, bei Bank A in diesem Jahr eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Frist 15. Dezember

    Es gilt bei der Verrechnung der Gewinne der Grundsatz: Zuerst werden die Verluste ausgeglichen, dann der Freibetrag (2.000).

    Zur Konkretisierung ein Zahlenbeispiel:

    Bank A: Aktientopf -5000, Sonstige -2.500

    Bank B: Aktientopf +500, Sonstige +4000

    Die Verlustbescheinigung Aktientopf hat nach der Verrechnung noch einen Verlust von 4.500 (5.000-500) und kann in den folgenden Jahre mit Gewinnen verrechnet werden.

    Die Verlustbescheinigung Topf Sonstige wird vollkommen ausgeglichen und die verbleibenden 1.500 € werden mit dem Freibetrag verrechnet, da sonstige Gewinne mit Aktiengewinne nicht verrechnet werden dürfen. Dadurch können 500 € des Freibetrags nicht genutzt werden und gehen verloren.

    Für Korrekturen bin ich dankbar. Natürlich auch für die Zustimmung.

    Danke im voraus.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hmm macht ja nur Sinn wenn du die Gewinne bei Bank B realisierst, heißt Dividende ausgezahlt bekommen oder Anteile verkaufen. Bei den genannten Beträgen wird die Vorabpauschale keine große Rolle spielen.