Steuerklasse 2,verwitwet, aber Einzug beim pflegebedürftigen Vater

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Guten Morgen,

    ich bin Maria und habe eine Frage zur Steuerklasse 2. Nachdem meine Mann verstorben ist, bin ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Ich habe nicht wirklich eine neue Wohnung gefunden und bin deshalb zu meinem Vater gezogen, der pflegebdürftig ist und Pflegestufe 4 hat.


    Die Pflege übernimmt seine jüngere Schwester. Ich habe dann beim Finanzamt die Steuerklasse 2 beantragt und mitgeteilt, dass eine pflegebedürftige Person in der Wohnung lebt. Die Steuerklasse 2 habe ich dann auch erhalten. Ich wirschafte nur für mich und meine 5 jährige Tochter, meine Tante kümmert sich komplett um meinen Vater (Ernährung,Medikamente,Ärzte,Termine,Reinigung etc).


    Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, ich soll das Einzugsdatum mitteilen, wann die volljährige Person eingezogen ist, damit man den Steuerklassenwechsel überprüfen kann. Meine Arbeitgeber sagt, solang wir keine Haushaltsgemeinschaft haben, sollte ich die Steuerklasse 2 bekommen. Deshlab frage ich hier, ob ich etwas falsch gemacht habe? Vollmächte und Pfelegstufebestätigungen liegen vor. Danke. LG Maria

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich kann Dir inhaltlich nicht viel sagen, aber ich würde meinen, dass hier der Punkt ist ob eine "pflegebedürftige Person im Haushalt" lebt (hier nicht) und nicht ob sie "in der Wohnung lebt" (hier ja).

    Aber ich würde ganz einfach mal beim bearbeitenden Finanzamt-Mitarbeiter anrufen.

    Das war für mich überraschend, aber die sind hilfreich UND freundlich UND zu erreichen.

    Das wird sicher die einfachste und beste Art sein, dass zu klären.

    • Hilfreichste Antwort

    Ich ... habe eine Frage zur Steuerklasse 2.

    Steuerklassen sind in der Bevölkerung massiv überbewertet, letztlich aber wenig relevant.

    Sie beziehen sich auf den Steuerabzug vom Lohn und nur darauf. Der Steuerabzug vom Lohn soll möglichst so sein, daß die Steuer am Jahresende komplett und korrekt bezahlt ist - nicht zu viel, nicht zu wenig.


    Wieviel Steuer insgesamt zu bezahlen ist, ergibt sich aus dem Steuerbescheid (nach Steuererklärung). Das ist von der Steuerklasse unabhängig.


    Als Alleinerziehende steht Dir ein zusätzlicher Steuerfreibetrag zu, weil Du allein teurer lebst als mit Partner. Dieser Steuerfreibetrag wird auf Monatsbasis berechnet.

    Nun bist Du mit Deinem pflegebedürftigen Vater zusammengezogen, mit dem Du weiter möglicherweise nichts zu tun hast. Die Pflege übernimmt Deine Tante - aber immerhin nutzt Du die Wohnung mit, hast somit eine günstigere Miete (wenn Du überhaupt Miete zahlst).


    Angenommen, Du würdest unverheiratet mit dem Vater des Kindes in häuslicher Gemeinschaft leben (Das trifft bei Dir nicht zu, ist aber eine häufige Konstellation), dann stünde Dir dieser Freibetrag für Alleinerziehende nicht zu. Formal reicht für die Versagung des Freibetrags das Zusammenleben mit einer anderen erwachsenen Person aus, und das ist bei Dir gegeben. Die Pflegebedürftigkeit spielt dabei keine Rolle.


    Die entscheidende Frage ist, ob ihr zusammen wirtschaftet oder nicht. Teilst Du Dir beispielsweise (aus Kostengründen) eine Wohnung mit einer fremden volljährigen Person, so wirst du diesen Freibetrag geltend machen können. Ist die andere volljährige Person aber Dein Lebenspartner, nimmt das Finanzamt an, daß eine Hausgemeinschaft vorliegt.


    Ob das Zusammenleben mit Deinem pflegebedürftigen Vater steuerlich als Hausgemeinschaft gilt oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Wildfremd ist Dein Vater nicht, der zählt ja zur Familie. Hast Du denn einen Mietvertrag für die von Dir genutzten Räume? Zahlst Du auch regelmäßig offiziell Miete oder beteiligst Du Dich nur (wie üblich) an den Kosten (oder überhaupt nicht)?


    Der Freibetrag beträgt 4.260 € im Jahr. Rechne Dir mit Deinem Einkommen aus, was das steuerlich für Dich bedeuten würde. Dein Arbeitgeber ist hier jedenfalls draußen, der entscheidet nicht, ob Du den Freibetrag bekommst oder nicht.


    Das Finanzamt entscheidet, und Du könntest dort auch anfragen. Ein Steuerberater könnte (wenn die Bedingungen passen) den Freibetrag für Dich durchsetzen. Der Buchstaben des Gesetzes spricht erstmal gegen Dich, aber es hat gerade neuerlich Entscheidungen gegeben, daß jemand, der einen Ukraineflüchtling in seiner Wohnung aufgenommen hat (mit dem er sicherlich zusammen gewirtschaftet hat) den Freibetrag zugestanden bekommen hat.


    Keine bessere Auskunft von mir. :(

  • mcr1977

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Als Alleinerziehende steht Dir ein zusätzlicher Steuerfreibetrag zu, weil Du allein teurer lebst als mit Partner. Dieser Steuerfreibetrag wird auf Monatsbasis berechnet.

    Nun bist Du mit Deinem pflegebedürftigen Vater zusammengezogen, mit dem Du weiter möglicherweise nichts zu tun hast. Die Pflege übernimmt Deine Tante - aber immerhin nutzt Du die Wohnung mit, hast somit eine günstigere Miete (wenn Du überhaupt Miete zahlst).

    Das eine (Steuerklasse) und das andere (Freibetrag für Alleinerziehende) hängen zusammen.

    Mit der Rückfrage will das Finanzamt doch genau klären, ob die TE alleinerziehend ist oder nicht.

  • Ob das Zusammenleben mit Deinem pflegebedürftigen Vater steuerlich als Hausgemeinschaft gilt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.


    Hast Du denn einen Mietvertrag für die von Dir genutzten Räume? Zahlst Du auch regelmäßig offiziell Miete oder beteiligst Du Dich nur (wie üblich) an den Kosten (oder überhaupt nicht)?

    Ich habe einen Untermietvertrag. Die Wohnung hat 4 Zimmer, davon sind 2 Zimmer an mich vermietet, ich zahle Miete und Nebenkosten. Eine Haushaltgemeinschaft kommt in diesem Moment natürlich in den Kopf, ich verstehe das Finanzamt da auch.


    Ich werde wahrheitsgemäß mitteilen, was Stand der Dinge ist und schaue wie entschieden wird. Im nächsten Jahr möchte ich wieder eine Wohnung haben, sollte ich also auf Steuerklasse 1 zurückgesetzt werden und nachzahlen, würde ich dann spätestens neu beantragen.

    Vorweg: Was der Vorredner geschrieben hat, steht im Zitat. Was man selbst antwortet, steht unter dem Zitat und nicht im Zitat mit drin.


    Du kannst in einem Forum um Rat fragen und bekommst dann eine Antwort, die stimmen kann oder auch nicht. Eine Entscheidung trifft ein Forum nicht. Ich erlebe hier immer wieder Leute, die engagiert für ihren Standpunkt streiten. Das ist vergebliche Liebesmüh! Ob Du hier die Leute überzeugst oder nicht, ist Deinem Finanzamt egal.


    Der Durchschnittsdeutsche starrt auf seine Steuerklasse wie das Kaninchen auf die Schlange.


    Ich sage es Dir nochmal: Die Steuerklasse selbst ist ziemlich irrelevant, es zählt, was im Zuge der Steuererklärung beim Steuerbescheid herauskommt.


    Das Finanzamt möchte prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende vorliegen. Was dabei herauskommt, ahne ich als Steuerlaie nicht. Rein formal sind die Voraussetzungen meines Erachtens nicht gegeben. Du müßtest dem Finanzamt dazu klarmachen, daß Du völlig unabhängig von den Mitbewohnern dieser Wohnung wirtschaftest, also keine Hausgemeinschaft mit ihnen bildest.


    Sollte es sich um eine echte Wohngemeinschaft sonst fremder Leute handeln, scheint mir das möglich zu sein. Wenn es sich aber um eine Familie handelt wie bei Dir, spricht der erste Anschein dagegen.


    Aber ich entscheide das nicht, sondern der Finanzbeamte. Generell ist es sicher eine gute Idee, daß man die Wahrheit sagt. Die Wahrheit mag manchmal unvollständig sein, aber sie ist immer plausibel.

  • Das eine (Steuerklasse) und das andere (Freibetrag für Alleinerziehende) hängen zusammen

    Die Steuerklasse will den Deutschen einfach nicht aus dem Kopf.


    Ein Vielschreiber vergißt nie zu erwähnen, daß er in Steuerklasse I eingestuft ist, womit er suggerieren will, daß er seiner Ansicht nach zuviel Steuer zahlt. Der Mann ist diesbezüglich unbelehrbar, deswegen unterlasse ich die Rückfrage: Welche Steuerklasse sollte es für Dich denn am liebsten sein?


    Auch in der Geschlechterdebatte spielt die Steuerklasse eine überdominierende Rolle. Das Etikett ist den meisten Leuten wichtiger als der Inhalt.