Private Altersvorsorge ohne ETF/Aktien

  • Zu klären wäre auch: Gibt es ausreichend Liquidität für Instandhaltung und unerwarteten Kosten der Immobilie? Bleibt überhaupt Geld für die Altersvorsorge übrig? Sonst spart man fleißig in ETF oder auch sonstwie und in 5 oder 10 Jahren steht man dann blöd da, weil notwendige Kosten nicht leistbar sind. Aus der Ferne und mit den Angaben ist das schlicht nicht zu sagen.

    Für mich wäre das auch der entscheidende Punkt. Ist hier nicht die Immobilie die primäre Altersvorsorge? Macht es hier überhaupt Sinn noch zusätzlich in ETFs zu gehen?

    Wenn das Paar nicht gerade Unmengen Geld jeden Monat übrig hat würde ich hier eher zu Sondertilgungen und Instandhaltungsrücklagen raten als zu einem ETF Investment.

  • Für mich wäre das auch der entscheidende Punkt. Ist hier nicht die Immobilie die primäre Altersvorsorge? Macht es hier überhaupt Sinn noch zusätzlich in ETFs zu gehen?

    Wenn das Paar nicht gerade Unmengen Geld jeden Monat übrig hat würde ich hier eher zu Sondertilgungen und Instandhaltungsrücklagen raten als zu einem ETF Investment.

    Das kann sein, dass das Paar die Immobilie als Altersvorsorge sieht. Aber auch da wäre ein Hinweis angebracht dieses Narrativ jetzt in jungen Jahren einmal kritisch zu hinterfragen.

    Gerade mit einer eigenen Immobilie brauche ich doch eine solide Altersvorsorge, wenn ich im Alter in meinem Haus wohnen bleiben will, oder nicht?!

    Selbst, wenn es sich um einen Neubau handelt, so ist dieser dann 35 Jahre alt, wenn ich in Rente gehe und wird immer älter. Eibe schon jetzt gebrauchte Immobilie noch älter. Wenn da kein Geld für ein neues Bad, Dach, Heizung, gesetzliche Auflagen, Fassade usw. da ist, lebe ich in der Rente einem verwohnten Haus mit Mängeln überall. Als Eigenheimbesitzer möchte ich es in der Regel aber doch gut und schön haben und den Garten pünktlich zur Rente aufhübschen, ein modernes barrierefreies Bad einbringen, die Fassade streichen, die Einfahrt neu pflastern usw.

    Als Rendite bleibt mir als Eigennutzer doch nur der Eigenmietvorteil, der auch noch geschmälert wird, da ich ja meist größer wohne, als ich bräuchte/möchte (Kinderzimmer). Dem gegenüber stehen nötige Instandsetzung und gewünschte Modernisierungen. Das ist dann eine ziemlich schlechte Rendite. Vermögensverzehr ist ja nur schwerlich möglich. Braucht es da nicht eine solide Altersvorsorge gerade, wenn ich im Eigenheim alt werden möchte? Mit der gesetzlichen Rente eines Durchschnittsverdiener kann das sonst ein tristess Dasein werden, oder sehe ich das falsch? Aber vieleicht werden ja noch Erbschaften erwartet?

  • Das kann sein, dass das Paar die Immobilie als Altersvorsorge sieht. Aber auch da wäre ein Hinweis angebracht dieses Narrativ jetzt in jungen Jahren einmal kritisch zu hinterfragen.

    Gerade mit einer eigenen Immobilie brauche ich doch eine solide Altersvorsorge, wenn ich im Alter in meinem Haus wohnen bleiben will, oder nicht?!

    Selbst, wenn es sich um einen Neubau handelt, so ist dieser dann 35 Jahre alt, wenn ich in Rente gehe und wird immer älter. Eibe schon jetzt gebrauchte Immobilie noch älter. Wenn da kein Geld für ein neues Bad, Dach, Heizung, gesetzliche Auflagen, Fassade usw. da ist, lebe ich in der Rente einem verwohnten Haus mit Mängeln überall. Als Eigenheimbesitzer möchte ich es in der Regel aber doch gut und schön haben und den Garten pünktlich zur Rente aufhübschen, ein modernes barrierefreies Bad einbringen, die Fassade streichen, die Einfahrt neu pflastern usw.

    Als Rendite bleibt mir als Eigennutzer doch nur der Eigenmietvorteil, der auch noch geschmälert wird, da ich ja meist größer wohne, als ich bräuchte/möchte (Kinderzimmer). Dem gegenüber stehen nötige Instandsetzung und gewünschte Modernisierungen. Das ist dann eine ziemlich schlechte Rendite. Vermögensverzehr ist ja nur schwerlich möglich. Braucht es da nicht eine solide Altersvorsorge gerade, wenn ich im Eigenheim alt werden möchte? Mit der gesetzlichen Rente eines Durchschnittsverdiener kann das sonst ein tristess Dasein werden, oder sehe ich das falsch? Aber vieleicht werden ja noch Erbschaften erwartet?

    Wie soll man mit durchschnittlicher Rente den mal komplett neue Türen und Fenster stemmen? Das erschließt sich mir nicht.

  • Darüber hinaus liessen sich auch Abschläge für eine vorgezogene Altersrente ausgleichen. Solange das Betriebsrentenstärkungsgesetz II noch nicht verabschiedet ist sind die 50 Jahre keine harte Grenze.

    Das ist interessant und war mir bislang unbekannt. Man liest überall (z.B. hier), dass solche Sonderzahlungen erst ab der Altersgrenze 50 möglich sind. Auf welcher Grundlage sind frühere Sonderzahlungen möglich? Danke für weiterführende Infos (Quelle), denn das wäre auch für mich interessant.

  • Das ist interessant und war mir bislang unbekannt. Man liest überall (z.B. hier), dass solche Sonderzahlungen erst ab der Altersgrenze 50 möglich sind. Auf welcher Grundlage sind frühere Sonderzahlungen möglich? Danke für weiterführende Infos (Quelle), denn das wäre auch für mich interessant.

    Die Grundlage ist in beiden Fällen gleich.

    Ab 50 wird ein berechtigtes Interesse an der notwendigen Auskunft unterstellt. Wenn man jünger ist, kann die Erstellung der Auskunft abgelehnt werden. Einen Versuch kann man aber unternehmen, aber ggf. sollte man sich beeilen. Im Entwurf zum "2. Betriebsrentenstärkungsgesetz", welches bereits vom Kabinett beschlossen wurde, ist konkretisiert worden, dass nur nach Vollendung des 50ten Lebensjahres von einem berechtigten Interesse auszugehen ist.

    Punkt 2.5:

    Literatursystem - §§ 176 - 200 - § 187a SGB VI: Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters

  • Ein besonderes Dankeschön an Referat Janders für den Hinweis mit der 50-Jahre-Geschichte. Das ist ja ganz bemerkenswert.

    Man hilft doch gerne.

    Vielleicht sollten wir erwägen alle unsere MdBs anzuschreiben, dass die 50 ggf. durch ein niedrigeres Alter (z. B. 45 ; 40 ; 27) ersetzt wird.

    Ich wüsste keinen Grund, warum man der Rentenversicherung verwehren sollte das Geld anzunehmen. Die konkrete Wirtschaftlichkeitsberechnung obliegt ohnehin der einzahlungswilligen Person, daher ist bei früherer Einzahlung die Wahrscheinlichkeit höher, dass ein Alternativinvestment (z. B. Aktien-ETF) ertragreicher sein würde.