Hallo Community,
ich bin ziemlich verunsichert, was denn nun richtig ist?
1. Die Meinungen gehen auseinander, ob es notwendig ist, eine Anzeige, dass man ein Grundstück geerbt hat, ans Finanzamt zu schicken, nachdem das Finanzamt vom Notar die Information erhält?
Nun, ich habe ein Schreiben ans Finanzamt geschickt, dass ich ein Grundstück geerbt habe.
Das Finanzamt hat mir ein Schreiben geschickt, dass ich bereits als Eigentümer berücksichtigt bin, nachdem ich die Grundsteuererklärung für das Grundstück gemacht habe. Das Schreiben ging vermutlich von der Grundsteuerabteilung /Finanzamt aus.
2. Gibt das die Grundsteuerabteilung der Erbschaftssteuerabteilung weiter oder wo wird meine Anzeige registriert?
3. Muss ich noch was tun oder genügt es, wenn ich die Anzeige ans Finanzamt geschickt habe und jetzt ein Antwortschreiben von der Grundsteuerabteilung erhalten habe?
Danke
Gruß
Steffi