Grundstück geerbt + Formlose Anzeige ans Finanzamt

  • Hallo Community,

    ich bin ziemlich verunsichert, was denn nun richtig ist? :/

    1. Die Meinungen gehen auseinander, ob es notwendig ist, eine Anzeige, dass man ein Grundstück geerbt hat, ans Finanzamt zu schicken, nachdem das Finanzamt vom Notar die Information erhält?

    Nun, ich habe ein Schreiben ans Finanzamt geschickt, dass ich ein Grundstück geerbt habe.

    Das Finanzamt hat mir ein Schreiben geschickt, dass ich bereits als Eigentümer berücksichtigt bin, nachdem ich die Grundsteuererklärung für das Grundstück gemacht habe. Das Schreiben ging vermutlich von der Grundsteuerabteilung /Finanzamt aus.

    2. Gibt das die Grundsteuerabteilung der Erbschaftssteuerabteilung weiter oder wo wird meine Anzeige registriert?

    3. Muss ich noch was tun oder genügt es, wenn ich die Anzeige ans Finanzamt geschickt habe und jetzt ein Antwortschreiben von der Grundsteuerabteilung erhalten habe?

    Danke

    Gruß

    Steffi

  • Du musst eigentlich gar nichts (mehr) machen, irgendwann kommt vom Amtsgericht (Grundbuchamt) ein neuer Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass du als Eigentümer eingetragen worden bist.

    Je nach dem, wie der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen war, wird sich das Erbschaftsteuerfinanzamt bei dir melden und eventuell Erbschaftsteuer fordern. Hier solltest du darauf achten, ob der angegebene Wert einigermaßen der Realität entspricht. Das Finanzamt nimmt diesen Wert als Grundlage für eine mögliche Erbschaftsteuer.

    Von der Gemeinde bekommst du dann den Grundsteuerbescheid, der dich informiert, welche Grundsteuern du zu zahlen hast.