Bei Bodenarbeiten ist unserem Malermeister ein Gegenstand in die Haustür gefallen und hat einen Kratzer verursacht. Seitens unseres Generalunternehmers wurde eine Firma, die sich mit Holz- und Lackschäden auskennt zu uns geschickt. Der Kratzer konnte zwar mit Lack aufgefüllt werden, dennoch ist ein sichtbarer Fleck, der dunkler als das Türblatt ist, zurück geblieben.
Nun soll das ganze Türblatt, das quasi neu ist, da wir im Erdgeschoß Voll-saniert haben, komplett ausgetauscht werden. Der "Fleck" ist gerade mal Münzgroß ca. 1-1,5 cm Durchmesser. Das beschädigte Element würde entsorgt werden.
Dies sehen wir als totale Verschwendung an und würden mit dem "leicht beschädigten" Türblatt leben.
Welche Rechte haben wir als Geschädigte?
Der Versuch der Nachbesserung hat ja keinen Erfolg gebracht.
Können wir die Erstattung der vollen Kosten, der Haustür bei der Berufshaftpflichtversicherung der Malerfirma einfordern, wenn wir von einem Austausch des Türblattes absehen?
Oder ist der Austausch, also somit ein ganz neues Türblatt die einzige Möglichkeit?
Vielen Dank für Hilfe und Aufklärung!