Vollstreckungsbeischeid, wie errechnet man die Gesamtsumme?

  • Guten Morgen,


    ich bin inzwischen komplett verzweifelt und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

    Ich habe einen Vollstreckungsbescheid vorliegen, welchen ich gerne zahlen möchte:


    Allerdings ist mir unklar, wie ich auf die Gesamtsumme + Zinsen kommen soll. Das verwirrt mich komplett.


    Ich habe im Amtsgericht angerufen mit der bitte die Gesamtsumme auszurechnen und die meinten, dass die das nicht machen. Ich solle mich an den Prozessbevollmächtigten wenden oder eine Bank, die würden das auch tun.

    Der Prozessbevollmächtigte möchte nicht mit mir reden und meine beiden Banken ING und Sparkasse haben keine Ahnung was das Gericht meint.


    Ich wäre um Hilfestellung sehr dankbar das ganze Thema lässt mich komplett verzweilfen.


    Vielen Dank und einen schönes Wochenende.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin inzwischen komplett verzweifelt und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

    Daß Dir ein Forum diesbezüglich helfen kann, ist ziemlich unwahrscheinlich.

    Ich habe einen Vollstreckungsbescheid vorliegen, welchen ich gerne zahlen möchte:

    Vor fast 2 Jahren hat Dir irgendjemand eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen (Raubkopie? Unrechtmäßige Verwendung eines fremden Photos auf Deiner Webseite?). Das hast Du einfach auf die lange Bank geschoben, statt gleich zum Rechtanwalt zu gehen.


    Jetzt liegt das Kind nicht nur im Brunnen, sondern ist bereits untergegangen.


    Husch, husch zum Anwalt! Der holt Dich zwar nun nicht mehr heraus, weiß aber, wie die Sache geordnet zu Ende geht.

  • Der Vollstreckungsbescheid ist vom 18.09.2024, deshalb sind die Zinsen nur bis zu dem Tag berechnet. Solange, bis Du gezahlt hast, laufen aber weitere Zinsen auf, das ist dann der Absatz unter IV.


    Hiermit kannst Du die Zinsen ausrechnen: Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins


    Du kannst den ersten Punkt anklicken "Verbrauchergeschäft" (weil laut Vollstreckungsbescheid 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz geschuldet sind).


    Dann rechnest Du für folgende Beträge und Zeiträume die Zinsen aus:

    - 131,32 EUR ab 19.09.2024 bis heute: 2,16 EUR Zinsen

    EDIT: Ich hab's für Dich eingegeben:


    - 1.350 EUR ab 19.09.2024 bis heute: 22,29 EUR Zinsen


    - 177,28 EUR ab 08.09.2023 bis heute: 18,30 EUR Zinsen


    Diese drei Rechenergebnisse = weitere Zinsen (2,16 EUR + 22,29 EUR + 18,30 EUR = 42,75 EUR) rechnest Du auf die Gesamtsumme von 1.954,02 EUR drauf, und das ist dann der Gesamtbetrag (= 1.996,77 EUR), den Du Stand heute zahlen musst (vorausgesetzt, die Forderung an sich ist unstreitig, aber Du schreibst ja selbst, Du möchtest zahlen).

  • Guten Abend,


    ich möchte mich herzlichst für eure Unterstützung bedanken.


    Gesamtbetrag (= 1.996,77 EUR)

    Ich habe nun 2000€ glatt überwiesen und hoffe, dass die Sache hiermit aus der Welt ist.


    Das hast Du einfach auf die lange Bank geschoben, statt gleich zum Rechtanwalt zu gehen.

    Ich finde es unangebracht direkt mit Anschuldigungen um die Ecke zu kommen.

    Ich habe mir sehr wohl einen Anwalt geholt und seit dem nichts mehr von der Sache gehört. Der erste Mahnbescheid ging in der Buchhaltung unter. Ich ärgere mich selber tierischst und sehe das nun als Lehrgeld an.


    Ich wünsche euch allen einen schönen ersten Advent,

    schnauzbart

  • Vor fast 2 Jahren hat Dir irgendjemand eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen (Raubkopie? Unrechtmäßige Verwendung eines fremden Photos auf Deiner Webseite?). Das hast Du einfach auf die lange Bank geschoben, statt gleich zum Rechtanwalt zu gehen.

    Ich finde es unangebracht, direkt mit Anschuldigungen um die Ecke zu kommen.

    Das Kleid der Schwindelei ist erheblich schöner als das Kleid der Wahrheit, auch weiß sie ihre Worte viel geschmeidiger zu setzen. Aber wenn man dann konkret Hilfe braucht, ist sie nicht erreichbar.


    Die Sache läuft fast zwei Jahre.


    Spätestens beim Eintreffen eines Mahnbescheid reagiert man sinnvollerweise, wenn man kein Lehrgeld bezahlen möchte. Du wolltest das aber offensichtlich oder hast den Mahnbescheid halt einfach verschlampert. Das sollte man nicht machen, das kostet Geld.

    Ich habe mir sehr wohl einen Anwalt geholt und seit dem nichts mehr von der Sache gehört.

    Dann war es offensichtlich ein schlechter Anwalt, der Dich unnötig Geld gekostet hat.


    Die verlangten Zinsbeträge auszurechnen, ist für jeden Juristen ein Kinderspiel. Eigentlich hätte das Dein Anwalt für Dich tun müssen, kostet ihn keine zwei Minuten. Zum Glück für Dich hast Du hier im Forum eine nette Anwältin gefunden, die Dir diese Dienstleistung geschenkt hat.

    Der Mahnbescheid ging in der Buchhaltung unter.

    In wessen Nicht-Buchhaltung? In Deiner?

    Ich ärgere mich selber tierischst und sehe das nun als Lehrgeld an.

    Dein Selbstbewußtsein hat immerhin nicht unter der Sache gelitten, und das ist ja auch schon erfreulich.