Allgemeine Fragen zum Restnutzungsdauer Gutachten

  • Hallo,

    mache mir Gedanken über den Kauf von zwei älteren Wohneinheiten aus den 80er Jahren welche ich preiswert erwerben könnte.Diese wären vorerst bewohnbar und müssten dann die kommenden Jahre renoviert werden was ja sowieso steuerlich absetzbar wäre.Nun habe ich durch Zufall das erste mal über ein Restnutzungsdauer Gutachten gelesen was die AFA und den Kauf vermutlich deutlich interessanter machen würde.

    Hat hier schon jemand Erfahrungen mit dem Thema gemacht?Mit welcher AFA kann man denn in meinem Fall ungefähr rechnen?Wie gesagt bei den Wohnungen wurden 40 Jahre lang nichts renoviert und sind in dementsprechendem Zustand.

    Die Substanz ist aber ok und die Lage Top.

    Danke vorab!!!

  • Die Finanzgerichte und Finanzverwaltung wollen die aktuellen Regelungen hinsichtlich RNG stark einschränken und der Bundesrat wollte die Verschärfungen in das Jahressteuergesetz 2024 einbringen. Mangels funktionierender Bundesregierung ist es fraglich, ob das der Bundesrat noch durchbringt (wegen möglichem Vermittlungsausschuss) oder die Verschärfung noch ein Jahr auf sich warten lässt. Der Vorschlag der Finanzverwaltung/Bundesrat sieht auch negative Auswirkungen auf "aktuell genutzte" RNGs vor, so dass AfAs über 2% wieder kassiert werden.

  • M.W. ist das unverändert (noch) möglich. Ich meine, die üblichen Anbieter "garantieren" auch die Anerkennung der Gutachten.

    Generell würde ich die Überlegungen aber nicht zu abhängig von steuerlichen Wirkungen machen. Ein Objekt, dass sich ohne Gutachten nicht lohnt, würde ich auch mit Gutachten nicht kaufen. Wenn es sich ohne Gutachten lohnt, ist das Gutachten das Sahnehäubchen dazu.

    Im Gutachten wird in erster Linie das Haus bewertet. Wenn die Wände feucht und das Dach undicht ist, ist das nicht förderlich für die restliche Nutzungsdauer.

    Wenn nur die Wohnung abgewohnt ist, ist ja auch oft eine Renovierung mit begrenztem Aufwand möglich.

    Eine erste Abschätzung kannst Du oft auf den Homepages der Anbieter erhalten.

  • Ich habe noch nicht gehört, dass die AfA-Sätze durch eine Sanierung verändert wurden.

    Ich würde sicherlich kein neues Gutachten beauftragen, um eine erhöhte Restnutzungszeit zu bestimmen.

    Ok.

    Es war die Antwort meines Steuerberaters welche mich ehrlich gesagt auch verwundert hat.Scheint nicht sein Fachgebiet zu sein.🤦🏽

    Hätte mir höchstens vorstellen können das die AfA wieder automatisch gekürzt wird sobald die Renovierungskosten beim Finanzamt eingereicht wurden….