Wertpapiere steueroptimiert vererben

  • Hallo,


    macht es für einem alten Menschen Sinn, seine Wertpapiere noch zu Lebzeiten zu verkaufen, so dass er selbst noch die Kapitalertragssteuer zahlt und sich dadurch sein Vermögen reduziert, was bei den Erben zu einer Erbschaftssteuerreduktion führt und diese dann keine Abgeltungssteuer zahlen müssen?


    Konkretes Beispiel:

    Meine Tante hat ein Wertpapiervermögen von ca. 250.000 €, von dem ich 15%, d.h. 37.500 € erben soll. Das liegt über dem Erbschaftssteuerfreibetrag von 20.000 €. Ich müsste also 17.500 € versteuern und wenn ich die Papiere dann verkaufe, auch noch Kapitalertragssteuer zahlen. Oder fallen für mich als Erbin gar keine Kapitalertragssteuern an?


    Wer weiß Rat?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Macht es für einem alten Menschen Sinn, seine Wertpapiere noch zu Lebzeiten zu verkaufen, so dass er selbst noch die Kapitalertragssteuer zahlt und sich dadurch sein Vermögen reduziert, was bei den Erben zu einer Erbschaftssteuerreduktion führt und diese dann keine Abgeltungssteuer zahlen müssen?

    Man muß in solchen Dingen immer den Einzelfall betrachten.

    Meine Tante hat ein Wertpapiervermögen von ca. 250.000 €, von dem ich 15%, d.h. 37.500 € erben soll. Das liegt über dem Erbschaftssteuerfreibetrag von 20.000 €. Ich müsste also 17.500 € versteuern und wenn ich die Papiere dann verkaufe, auch noch Kapitalertragssteuer zahlen. Oder fallen für mich als Erbin gar keine Kapitalertragssteuern an?

    Wie gesagt: Man muß den Einzelfall betrachten. Wenn es sich bei den Wertpapieren um Altbestände handelt, sind die steuerfrei nach einem Jahr Haltezeit, und diese Eigenschaft wird auch vererbt. Bei denen wäre das Umsetzen ungünstig. Wenn Papiere kapitalertragsteuerpflichtig sind, wäre ein Umsetzen zu überlegen.


    Es ist halt immer so die Sache: Aktuell gehören diese Papiere Deiner Tante. Ich könnte mir vorstellen, daß sie es nicht so gern sieht, wenn die prospektiven Erben sich schon zu ihren Lebzeiten ums Erbe balgen.


    Ich bin hier nicht der Moralapostel, möchte aber dennoch anmerken, daß man die Erbschaft ja auch so sehen könnte, daß Dir ohne eigene Arbeit eine Menge Geld in den Schoß fällt. Die SPD nennt das "leistungsloses Einkommen". Ob Du nun z.B. 50.000 € geschenkt bekommst oder nach Steuer 30.000 € - beides ist ein Geschenk an Dich.


    Wenn die Tante selbst auf den Trichter kommt, soll es recht sein. Wenn Du als prospektive Erbin sie auf den Trichter bringen mußt, hat das ein Geschmäckle.

  • Zusammenfassung: Ich möchte mehr Geld vom Erbe.

    Stellst du die Frage im Namen der Tante oder für DICH? Wenn für DICH: Dann stelle sie nicht. Du bekommst letzten endes Geld geschenkt und gut is. Stellt sie sich deiner Tante, dann können wir drüber reden, denn dann ist es ihr anliegen.

    Sorry. Wie bei Achim hat für mich die Fragestellung ein deutliches Geschmäckle.

    Wenn du in ihrem Namen fragst, kannst ihr eine Schenkung zu Lebzeiten nahe legen, denn dann wäre ein Teil der Erbmasse schon raus aus der Besteuerung. Aber dann wird es evtl. im Nachgang kompliziert, da dein Anteil am Rest prozentual gleich bleibt.

  • Der Nießbrauch wäre für euch eine mögliche Lösung, allerdings ist die Zahl der Anbieter von Nießbrauchdepots sehr gering. Je jünger deine Tante ist desto höher ist der Erbschaftsteuerfreie Wertpapierübertrag möglich.


    Wenn deine Tante schon deutlich über 80 ist lohnt sich das in dem Verwandtschaftlichen Verhältnis wahrscheinlich nicht mehr.


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