Hallo,
macht es für einem alten Menschen Sinn, seine Wertpapiere noch zu Lebzeiten zu verkaufen, so dass er selbst noch die Kapitalertragssteuer zahlt und sich dadurch sein Vermögen reduziert, was bei den Erben zu einer Erbschaftssteuerreduktion führt und diese dann keine Abgeltungssteuer zahlen müssen?
Konkretes Beispiel:
Meine Tante hat ein Wertpapiervermögen von ca. 250.000 €, von dem ich 15%, d.h. 37.500 € erben soll. Das liegt über dem Erbschaftssteuerfreibetrag von 20.000 €. Ich müsste also 17.500 € versteuern und wenn ich die Papiere dann verkaufe, auch noch Kapitalertragssteuer zahlen. Oder fallen für mich als Erbin gar keine Kapitalertragssteuern an?
Wer weiß Rat?