Ich habe für meinen Hausbau mehrere Darlehen aufgenommen.
Ein Darlehen war von der KfW, welches vertraglich von meiner Hausbank an mich übergeben wurde (Weiterleitungsdarlehen) und derzeit noch läuft.
Für das "KfW-Weiterleitungsdarlehen" habe ich einen Vertrag mit meiner Hausbank abgeschlossen, bei der die Widerrufserklärung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Als ich bei meiner Hausbank eine schriftlichen Widerruf eingereicht habe, wurde mir folgendes gesagt:
Da die Hausbank und die KfW beides Unternehmungen sind, gibt es zwischen Unternehmungen keine Widerrufsmöglichkeit.
Widerrufsmöglichkeiten gibt es nur zwischen Bank und private Darlehensnehmer.
Auf meinen Hinweis, dass ich ein privater Darlehensnehmer bin und der Darlehensvertrag zwischen der Bank und mir lautet, muß doch eine Widerrufsmöglichkeit möglich sein.
Die Antwort war:
Ich habe schon recht, aber wenn der Darlehensvertrag widerrufen wird, dann müßte die Hausbank Vorfälligkeitskosten an die KfW zahlen und könnte diese nicht an mich weitergeben. Die Hausbank würde auf den Vorfälligkeitskosten sitzen bleiben. Das macht die Hausbank nicht.
Meine Frage:
Ich habe einen Darlehensvertrag mit der Hausbank abgeschlossen in dem der Widerruf nicht rechtlich in Ordnung ist.
Kann ich darauf bestehen, dass der Darlehensvertrag rückabgewickelt wird, ohne das ich Vorfälligkeitskosten tragen muß?