Nebenkostenabrechnung Frage

  • Hallo Zusammen,

    Ich wohne in München in einer 53qm Wohnung.

    Ich habe heute die Nebenkostenabrechnung bekommen und ich verstehe etwas nicht.

    Grundsteuer war 168eur letztes Jahr und dieses Jahr ist 324euro. Ist es möglich, dass so hochgestiegen ist?

    Ich frage das weil ich letztes Jahr auch Probleme mit dem Vermieter hatte. Z.b letztes Jahr waren Heizkosten 1451 eur plus andere Kosten. Er hat 1541eur geschrieben usw. Kann Fehler sein aber ich weiß es nicht … dieses Jahr sind Heizkosten 981 eur, er hat geschrieben 1030 eur. Und jetzt auch das Problem mit Grundsteuer.

    Ich hoffe es, dass jemand mir helfen kann.

  • Elena H. 22. Dezember 2024 um 20:30

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die mutmaßlich steigende Grundsteuer ist schon seit Monaten Thema in den Medien. Es dürfte sehr stark von der jeweiligen Region/Gemeinde abhängen.

    Lass dir doch von deinem Vermieter den Grundsteuerbescheid der Stadt schicken. Wie ist denn bei dir das Abrechnungsjahr für die NKA? An sich werden die neuen Grundsteuerbescheide erst im Januar 2025 verschickt. Somit müssten sich die von dir genannten Grundsteuern auf die Änderung von 2022 auf 2023 beziehen? 2024 ist ja noch nicht rum.

    1451 <=> 1541 sieht nach einem "typischen" Zahlendreher aus. Sollte natürlich nicht passieren. Aber davon ab, woher sind dir denn "andere" Heizkosten bekannt, als dass was dir dein Vermieter in Rechnung stellt? Auch hier, lass dir vom Vermieter die Originalrechnung von Stadtwerken, Gas-/Öl-Lieferanten (wer auch immer für die Energieversorgung zuständig ist) zusenden.

  • Hallo Amar87

    zunächst einmal, die NKA bezieht sich auf welchen Abrechnungszeitraum?

    Die Grundsteuerhebesätze haben sich an meinem Wohnort von 2023 auf 2024 um 10 Punkte erhöht, in 2025 werden wegen der Neuordnung der Grundsteuer sogar 150 Punkte aufgeschlagen.

    Du siehst also, da ist Bewegung drin, ebenso aber beim ebenfalls zur Berechnung der Steuer erforderlichen Messbetrag - hier m.E. aber erst ab 2025.

    Zur Prüfung der NKA hast Du einen Anspruch auf Einsicht aller der NKA zugrundeliegenden Belege beim Vermieter, solltest Du also grundsätzliche Zweifel haben, wäre das ein guter Weg.

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup: