Guten Tag,
nachdem ich eine Zeit lang stiller Mitleser hier im Forum war, habe ich mich nun selbst mal registriert, um mich mit einer bzw. zwei Fragen zum Thema Steuererklärung an euch zu wenden.
Kurz zum Hintergrund: Ich habe mich bis vor etwa zwei Jahren komplett vor dem Thema Finanzen gedrückt und habe u. a. auch noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Da ich nicht zur Abgabe verpflichtet bin und erst 2020 angefangen habe zu arbeiten, war dies bisher auch nicht zwingend notwendig.
Da das Jahr 2024 sich nun aber dem Ende zuneigt, ist dies meine letzte Chance, mir die zu viel gezahlte Lohnsteuer aus dem Jahr 2020 zurückzuholen, und dabei sind zwei Fragen aufgekommen, zu denen ich mir hier im Forum Hilfe erhoffe:
1. Ich habe im Oktober 2020 als dualer Student angefangen zu arbeiten und 2020 daher so wenig verdient, dass ich den Grundfreibetrag von damals 9.408 Euro als Single deutlich unterschritten habe. Habe ich Recht mit der Annahme, dass ich die knapp 130 Euro von meinem Arbeitgeber (bzw. Dienstherrn) einbehaltene Lohnsteuer allein über den Grundfreibetrag komplett zurückbekommen werde, und ich bis auf den Hauptvordruck und die Anlage N nichts weiter ausfüllen muss, ja nicht mal Werbungskosten geltend zu machen brauche?
2. Ich habe 2020 ein paar Cent Zinsen auf mein Girokonto erhalten, von denen aufgrund eines Freistellungsauftrags keine Kapitalertragsteuer abgeführt wurde. Muss ich der Vollständigkeit halber, quasi um das Finanzamt zu informieren, dennoch die Anlage KAP ausfüllen, obwohl es aufgrund des Freistellungsauftrags und der Unterschreitung des Sparer-Freibetrags weder zu einer Erstattung noch zu einer Nachzahlung der Kapitalertragsteuer kommen wird, oder ist das unnötig? Sonstige Zinsen oder Dividenden o. ä. hatte ich 2020 nicht zu verbuchen.
Für hilfreiche Antworten auf meine - zugegebenermaßen etwas banale - Fragen bedanke ich mich vorab und wünsche schon mal frohe Feiertage.