Fragen zur freiwilligen Einkommensteuererklärung für 2020

  • Guten Tag,


    nachdem ich eine Zeit lang stiller Mitleser hier im Forum war, habe ich mich nun selbst mal registriert, um mich mit einer bzw. zwei Fragen zum Thema Steuererklärung an euch zu wenden.


    Kurz zum Hintergrund: Ich habe mich bis vor etwa zwei Jahren komplett vor dem Thema Finanzen gedrückt und habe u. a. auch noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Da ich nicht zur Abgabe verpflichtet bin und erst 2020 angefangen habe zu arbeiten, war dies bisher auch nicht zwingend notwendig.

    Da das Jahr 2024 sich nun aber dem Ende zuneigt, ist dies meine letzte Chance, mir die zu viel gezahlte Lohnsteuer aus dem Jahr 2020 zurückzuholen, und dabei sind zwei Fragen aufgekommen, zu denen ich mir hier im Forum Hilfe erhoffe:


    1. Ich habe im Oktober 2020 als dualer Student angefangen zu arbeiten und 2020 daher so wenig verdient, dass ich den Grundfreibetrag von damals 9.408 Euro als Single deutlich unterschritten habe. Habe ich Recht mit der Annahme, dass ich die knapp 130 Euro von meinem Arbeitgeber (bzw. Dienstherrn) einbehaltene Lohnsteuer allein über den Grundfreibetrag komplett zurückbekommen werde, und ich bis auf den Hauptvordruck und die Anlage N nichts weiter ausfüllen muss, ja nicht mal Werbungskosten geltend zu machen brauche?


    2. Ich habe 2020 ein paar Cent Zinsen auf mein Girokonto erhalten, von denen aufgrund eines Freistellungsauftrags keine Kapitalertragsteuer abgeführt wurde. Muss ich der Vollständigkeit halber, quasi um das Finanzamt zu informieren, dennoch die Anlage KAP ausfüllen, obwohl es aufgrund des Freistellungsauftrags und der Unterschreitung des Sparer-Freibetrags weder zu einer Erstattung noch zu einer Nachzahlung der Kapitalertragsteuer kommen wird, oder ist das unnötig? Sonstige Zinsen oder Dividenden o. ä. hatte ich 2020 nicht zu verbuchen.


    Für hilfreiche Antworten auf meine - zugegebenermaßen etwas banale - Fragen bedanke ich mich vorab und wünsche schon mal frohe Feiertage.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • 1. Ja

    2. Nein

    3. Du hast noch bis zum Jahresende 2024 Zeit für die freiwillige Einkommensteuererklärung 2020.

    Vielen Dank für die rasche Antwort. Gut, also wie ich's mir gedacht habe. Dann lasse ich die Anlage KAP auch weg, weil unnötig.


    Ich habe bei ELSTER auch schon mal soweit alles eingegeben, und die dortige unverbindliche Steuerberechnung prognostiziert mir tatsächlich eine vollständige Erstattung.


    Die Anlage Vorsorgeaufwand kann ich dann ja eigentlich auch weglassen? Diese ist mit den Daten, die meine PKV dem Finanzamt meldete, vorausgefüllt.


    Dann ist mir jetzt aber noch eine weitere Frage eingefallen: Und zwar hatte ich mir im November 2020 einen Laptop im Wert von etwa 1.500 Euro für mein duales Studium angeschafft, den ich bis zum Ende des Studiums im Dezember 2023 auch fast ausschließlich für mein Studium genutzt habe. Somit könnte ich diesen ja ebenfalls von der Steuer absetzen. Da es sich um meine Erstausbildung handelte, müsste ich ihn als Sonderausgabe geltend machen, nicht als Werbungskosten, oder?

    Und da die Möglichkeit der Komplettabschreibung im Anschaffungsjahr erst 2021 eingeführt wurde, müsste ich ihn laut AfA-Tabelle über einen Zeitraum von drei Jahren (November 2020 bis Oktober 2023) linear abschreiben, korrekt?

    Da für das Jahr 2020 ja eh nichts mehr zu holen ist, würde ich ihn entsprechend erst in der Steuererklärung für 2021 als Sonderausgabe geltend machen. Oder muss ich ihn auch bei einer linearen Abschreibung über 36 Monate bereits in der Steuererklärung für 2020 angeben, da ich ihn ja auch bereits 2020 gekauft habe?

  • Die Anlage KAP kannst du deshalb weg lassen, weil durch deinen Freistellungsauftrag, deine (ohnehin geringen) Kapitalerträge steuerlich nicht relevant sind. Etwas anderes wäre es, wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hättest, und du dir dann einbehaltene Kapitalertragssteuer über die Steuererklärung wieder holen wollen würdest.


    Dass eine Anlage vorausgefüllt ist, heißt nicht zwingend, dass du sie auch gleich weg lassen kannst. Möchtest du deinen Vorsorgeaufwand geltend machen., dann fülle die entsprechende Anlage aus.


    Linear abschreiben heißt, linear abschreiben. D.h., wenn du z.B. den Laptop im Juli 2020 gekauft hast, würden 6 (von 36) Monate(n) auf 2020 entfallen und der Rest auf den Zeitraum 06/2023. Nur weil für 2020 "nichts zu holen ist", kannst du nicht einfach die Zeiträume verschieben. Du wirst im Zweifelsfall ohnehin eine Rechnung vorlegen müssen. Da wird ein Datum drauf stehen.

  • Die Anlage KAP kannst du deshalb weg lassen, weil durch deinen Freistellungsauftrag, deine (ohnehin geringen) Kapitalerträge steuerlich nicht relevant sind. Etwas anderes wäre es, wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hättest, und du dir dann einbehaltene Kapitalertragssteuer über die Steuererklärung wieder holen wollen würdest.


    Dass eine Anlage vorausgefüllt ist, heißt nicht zwingend, dass du sie auch gleich weg lassen kannst. Möchtest du deinen Vorsorgeaufwand geltend machen., dann fülle die entsprechende Anlage aus.


    Linear abschreiben heißt, linear abschreiben. D.h., wenn du z.B. den Laptop im Juli 2020 gekauft hast, würden 6 (von 36) Monate(n) auf 2020 entfallen und der Rest auf den Zeitraum 06/2023. Nur weil für 2020 "nichts zu holen ist", kannst du nicht einfach die Zeiträume verschieben. Du wirst im Zweifelsfall ohnehin eine Rechnung vorlegen müssen. Da wird ein Datum drauf stehen.

    Hallo Balu, auch Dir danke für die Rückmeldung.


    Dass es in meinem Fall nichts bringt, die Anlage KAP auszufüllen, war mir bewusst. Ich war mir bloß unsicher, ob ich nicht dennoch verpflichtet bin, das Finanzamt über etwaige Kapitalerträge und Inanspruchnahmen des Sparer-Pauschbetrags zu informieren.


    Die Anlage Vorsorgeaufwand möchte ich weglassen, weil es mir nichts weiter bringt, meinen Vorsorgeaufwand geltend zu machen, da ich allein aufgrund der Unterschreitung des Grundfreibetrags die von mir 2020 gezahlten 130 Euro Lohnsteuer komplett zurückerstattet bekomme. Oder hat die Geltendmachung des Vorsorgeaufwands abgesehen von der Reduzierung des zu versteuernden Einkommens noch einen anderen Vorteil?


    Bezüglich der Abschreibung habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich möchte die Zeiträume nicht verschieben. Ich habe den Laptop im November 2020 erworben, also wäre er von 11/20 bis 10/23 abzuschreiben.

    Meine Frage ist, ob ich, wenn ich darauf verzichte, die ersten beiden Monate in der Einkommensteuererklärung für 2020 geltend zu machen, das Recht verliere, die restlichen 34 Monate ab 01/21 geltend zu machen. Aber womöglich denke ich hier zu kompliziert.

    Wie ich gerade gelesen habe, ist es wohl sogar so, dass man infolge der 2022 geänderten Digital-AfA den Restwert von Computern, die man 2020 erworben hat, bereits 2021 vollständig abschreiben lassen kann. Ich müsste also gar nicht bis zur Steuererklärung für 2023 warten, sondern kann den Restwert von 34/36 bereits in der Steuererklärung für 2021 geltend machen?

  • Ich habe bei ELSTER auch schon mal soweit alles eingegeben, und die dortige unverbindliche Steuerberechnung prognostiziert mir tatsächlich eine vollständige Erstattung.

    Die Anlage Vorsorgeaufwand kann ich dann ja eigentlich auch weglassen? Diese ist mit den Daten, die meine PKV dem Finanzamt meldete, vorausgefüllt.

    Ja.

    [Ich hatte mir] im November 2020 einen Laptop im Wert von etwa 1.500 Euro für mein duales Studium angeschafft, den ich bis zum Ende des Studiums im Dezember 2023 auch fast ausschließlich für mein Studium genutzt habe.

    Oder für die Arbeit. Du hast als dualer Student ja Erwerbsentgelt bezogen.

    Somit könnte ich diesen ja ebenfalls von der Steuer absetzen. Da es sich um meine Erstausbildung handelte, müsste ich ihn als Sonderausgabe geltend machen, nicht als Werbungskosten, oder?

    Generell ist es in Steuerdingen günstig, daß man vorausschauend plant, spätestens im laufenden Jahr. In der Rückschau planen zu wollen, geht meistens daneben.


    Mal ganz anders an die Sache herangegangen: Du hast im Jahr 2020 130 € Steuer bezahlt, die Du im Verlauf des Jahres ganz unproblematisch hättest vom Finanzamt zurückerhalten können. Dazu hättest Du die Steuererklärung mit nicht viel mehr als Deinem Namen, der Steuernummer und der Kontonummer befüllen müssen und hättest das Geld zrurückbekommen.


    Du hast das nicht gemacht, was den Schluß zuläßt, daß Dir das Geld nicht wichtig genug war. Die Steuererklärung hätte vielleicht 15 Minuten genauert, 130 € Ertrag, also 520 € Stundenlohn.


    Ich finde, Du solltest jetzt erstmal sicherstellen, daß Du die Steuererklärung 2020 noch vor ihrer Verjährung einreichst. Über spätere Jahre können wir danach sprechen.

  • Wie gesagt, ich habe mich bis vor Kurzem komplett vor Finanzfragen gedrückt, und gerade das Thema Steuererklärung war für mich ein Buch mit sieben Siegeln, weshalb ich die für 2020 bis zum letzten Moment vor mir hergeschoben habe. Dass ich den kompletten Betrag tatsächlich so mir nichts dir nichts zurückbekommen kann, war mir nicht bewusst. Sicherlich wäre es sinnvoll gewesen, sich zeitnäher mit der Thematik auseinanderzusetzen, aber das kann ich jetzt nicht mehr ändern, sondern nur noch versuchen, das Beste herauszuholen, und es in Zukunft anders machen.


    Wie dem auch sei, die wenigen erforderlichen Daten habe ich nun in ELSTER eingegeben und ich muss nur noch auf "Einreichen" klicken. Und da das Jahr ja noch eine Woche hat, schadet es sicherlich nicht, zu versuchen, die eine oder andere offene Frage vorher noch zu klären.

  • Ich würde den PC, den Du 2020 gekauft hast, auch 2020 (anteilig) mit hereinnehmen. Auch wenn er Dir dort nichts bringt, vereinfacht er die Folgejahre.


    Ich würde auch den Vorsorgeaufwand drin lassen. Bringt Dir zwar finanziell nichts, aber Du bekommst einen sinnvollen Steuerbescheid. Betrachte es als Übung für die Folgejahre. Und es ist ja kein Mehraufwand für Dich.


    Dann starte gleich für die Folgejahre durch. Je eher Du Geld zurück bekommst, desto eher kannst Du das Geld anlegen.

  • Wie gesagt, ich habe mich bis vor Kurzem komplett vor Finanzfragen gedrückt, und gerade das Thema Steuererklärung war für mich ein Buch mit sieben Siegeln, weshalb ich die für 2020 bis zum letzten Moment vor mir hergeschoben habe.

    Jetzt willst Du Dich aber bessern, also steckst Du jetzt die 15 Minuten in die Steuererklärung und nicht in wortreiche Ausflüchte.


    Und wenn die Steuererklärung 2020 dann rechtzeitig abgegeben ist, kümmern wir uns um die Steuererklärung 2021.

  • Ich würde den PC, den Du 2020 gekauft hast, auch 2020 (anteilig) mit hereinnehmen. Auch wenn er Dir dort nichts bringt, vereinfacht er die Folgejahre.

    Ich plädiere dagegen und zwar deswegen, weil es ihn von seinem primären Ziel, nämlich die Einreichung der Steuererklärung zum fast letztmöglichen Termin abhält. Mit Deinem Hinweis regst Du ihn nur dazu an, die Sache weiter zu prokrastinieren. Das ist aber keine Idee, wenn ein naher Termin droht. Er sollte jetzt die Steuererklärung 2020 einreichen. Ich würde Mantelbogen und Anlage N einreichen. Ob er es per Elster machen kann, ist unklar, weil er dafür ja den Zugang braucht. Wenn er den jetzt noch nicht hat, bekommt er ihn vor Jahresende nicht mehr.


    Damit sich Werbungskosten auswirkten, brauchte er 2020 1000 €, die bekommt er mit dem Rechner allein nicht voll, und Belege dürfte er nicht gesammelt haben. Nach 4 Jahren Ausgaben zusammenzustellen, ist aber eine Sysiphos-Arbeit. Interessant wäre diese Arbeit dann, wenn er seine gesamten Einkünfte wegbeamen könnte, so daß er letztlich einen Verlustvortrag hätte. Das dürfte er aber vermutlich nicht schaffen.


    Davon abgesehen: Wenn er jetzt seine Steuererklärung 2020 einreicht (und sei es fragmentarisch), hat er den Termin eingehalten. Die großen Abschreibungen kann er dann in aller Ruhe nachreichen. Er hat Zeit dazu, bis der Steuerbescheid rechtskräftig wird, und das dauert vermutlich noch ein Vierteljahr.


    Ich würde mich vermutlich auf die Steuererklärungen der Folgejahre konzentrieren, das bringt wohl mehr.

  • Den ELSTER-Zugang habe ich bereits, und wie oben geschrieben auch schon die mindestens erforderlichen Daten eingegeben und das Ganze als Entwurf gespeichert. Ich muss also nur noch auf "Versenden" klicken.


    Belege habe ich gesammelt, da ich ja durchaus vorhatte, irgendwann die Steuererklärung zu machen. Da ich 2020 nur drei Monate gearbeitet hatte, komme ich allerdings selbst unter Einbeziehung von Entfernungspauschale etc. nicht über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Ich werde also wie von Hornie vorgeschlagen die eh schon vorausgefüllte Anlage Vorsorgeaufwand drin lassen und den Laptop noch anteilig mit rein nehmen.


    Allerdings noch eine grundsätzliche Verständnisfrage: Habe ich es richtig verstanden, dass ich als dualer Student (bzw. in meinem Fall genauer: Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst / Beamter auf Widerruf) meine Ausbildungskosten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen kann, da ein sogenanntes Ausbildungsdienstverhältnis vorliegt, obwohl die Kosten für eine Erstausbildung ja eigentlich als Sonderausgaben geltend zu machen sind?


    Und wo Du es ansprichst, noch eine Frage zum Verlustvortrag: Wenn die (Werbungs-)Kosten die Einkünfte übersteigen, also ein Verlust vorliegt, hat man ja im Rahmen eines Verlustvortrags die Möglichkeit, die Werbungskosten ins nächste Jahr zu "übertragen" und sie auf die dann für dieses nächste Jahr anfallende Einkommensteuer anzurechnen.

    Gibt es eine ähnliche Möglichkeit für den Fall, dass zwar kein Verlust vorliegt, man aber wie in meinem Fall die entstandenen Werbungskosten aufgrund der Unterschreitung des Grundfreibetrags nicht geltend machen kann (bzw. die Geltendmachung nichts bringt)?

    Konkret: Dass ich meine Werbungskosten aus 2020 analog einem Verlustvortrag ins Jahr 2021 "vortragen" kann, da sie sonst "verpuffen" würden?

    Ich kann mir die Antwort zwar schon denken, aber fragen kostet ja nichts.

  • Allerdings noch eine grundsätzliche Verständnisfrage:

    Wie lange beabsichtigst Du Dich noch zu drücken? Als ich Hornies Hinweis las, schoß es mir durch den Kopf: Um Himmels Willen, was machst Du da? Das nimmt unser TE doch garantiert zum Anlaß, seine Steuererklärung weiter zu verzögern! Und so ist es auch.


    Reich Deine Steuererklärung ein! All das, was Du fragst, hat auf diese Steuererklärung keinen Einfluß. Welchen Einfluß es theoretisch haben könnte, können wir dann diskutieren, wenn Du Deine Steuererklärung eingereicht hast. Letztmöglicher Termin: 31.12.2024.

  • So, Achim Weiss, ich kann Dich beruhigen: Ich habe meine Steuererklärung soeben eingereicht.


    Ich habe mir doch noch die Mühe gemacht, sämtliche Werbungskosten etc. anzugeben, auch wenn mir dies für das Steuerjahr 2020 nichts bringt, um immerhin schon mal für die nächste Steuererklärung zu üben.

    Von anderer Seite erhielt ich allerdings noch den Hinweis, dass man auch geringwertige Wirtschaftsgüter über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben darf. Ich war bisher davon ausgegangen, dass diese zwingend im Anschaffungsjahr komplett abzusetzen sind. So kann ich dann doch noch zumindest einen Teil meiner Werbungskosten (neben dem Laptop nämlich PC-Zubehör und v. a. Fachliteratur) ins nächste Jahr retten - so denn das Finanzamt tatsächlich mitspielt.


    Ich bedanke mich nochmals bei allen für die Hilfe und wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr.


    Sobald ich meinen Steuerbescheid erhalten habe, werde ich noch mal Rückmeldung geben und mich an die Steuererklärung für 2021 setzen - bzw. kann ich mit dieser ja auch vorher schon mal anfangen. Nicht, dass es wieder Dezember wird. ;)

  • So, Achim Weiss, ich kann Dich beruhigen: Ich habe meine Steuererklärung soeben eingereicht.

    Jetzt schon? Da wäre ja noch eine Menge Zeit gewesen! Das hättest Du ja auch übermorgen noch machen können.


    Deine Steuerrückerstattung übrigens, nicht meine.

    Ich habe mir doch noch die Mühe gemacht, sämtliche Werbungskosten etc. anzugeben, auch wenn mir dies für das Steuerjahr 2020 nichts bringt, um immerhin schon mal für die nächste Steuererklärung zu üben.

    Und? Wieviel hast Du zusammengebracht? Hättest Du über dem Grundfreibetrag verdient (was ja anno 2020 nicht der Fall war) hättest Du anno 2020 über 1000 € zusammenbringen müssen, bevor es überhaupt einen Effekt gehabt hätte.


    Für 2021 müssen es über 1200 € sein.


    Es soll übrigens möglich sein, die freiwillige Steuererklärung für 2021 gleich mit einzureichen, obwohl der Toresschluß für diese ja erst der 31.12.2025 ist. Wenn Du die möglichen Steuererklärungen gleich jetzt angehst, hast Du einen Rationalisierungseffekt.

    Sobald ich meinen Steuerbescheid erhalten habe, werde ich noch mal Rückmeldung geben.

    Das mach mal!

  • Ich würde in der Tat jetzt dranbleiben und alle offenen Steuererklärungen abgeben. Je eher Du die abgibst, desto eher bekommst Du Geld (zum Anlegen?). Falls Du irgendwo einen Fehler haben solltest, macht das nichts. Du kannst das ja bis 1 Monat nach Erhalt des Bescheids jederzeit korrigieren.


    Der Bescheid für 2020 wird Dir keinen großen Erkenntnisgewinn liefern, da Du sowieso alles zurück bekommst. Der Bescheid entspricht der Vorausberechnung von Elster. Rückfragen o.ä. vom Finanzamt sind nicht zu erwarten.

  • So, der Steuerbescheid ist heute bereits eingetrudelt, nach gerade mal drei Wochen. Und wie wohl nicht anders zu erwarten war, habe ich tatsächlich die kompletten 133 Euro erstattet bekommen.


    Und? Wieviel hast Du zusammengebracht?

    685 Euro an Werbungskosten. Allerdings hatte ich den PC und die weiteren Aufwendungen für Arbeitsmittel nur anteilig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Restwerte habe ich dann in der Steuererklärung für 2021 als Restabschreibungen mit rein genommen (Mal schauen, ob das Finanzamt da mitspielt.). Die Steuererklärung für 2021 habe ich nämlich tatsächlich gestern bereits eingereicht, nachdem ihr mir ja empfohlen hattet, nicht auf den Bescheid für 2020 zu warten. (Dass dieser einen Tag später bei mir eingeht, war Zufall.)


    Ich werde mich jetzt gleich an die Erklärung für 2022 setzen. Denn es ist ja tatsächlich gar kein Hexenwerk, wenn man sich einmal damit auseinandergesetzt hat. Selbst ELSTER ist nicht annähernd so unübersichtlich, wie es mir im ersten Moment vorkam.