Blöde Frage: Kann man in der GRV auch Versicherungszeit nachkaufen?

  • Wenn Du vor 65 in Rente gehst, dann ist das zwingend eine andere Rente als die für besonders langjährig Versicherte. Daher können Dir in dem Fall die 45 Jahre völlig gleichgültig sein. Ein Wechsel von einer Altersrente in die andere ist nicht möglich.

    Diesen Absatz verstehe ich nicht. Es gibt ja faktisch eine Kombination aus beidem:


    Ein besonders langjährig Versicherter, der mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen könnte, hat doch ebenfalls die Möglichkeit bereits mit 63 vorgezogen in Rente zu gehen. Mit dem Unterschied, dass man ihm die Rente eben nur um 7,2 % dauerhaft kürzt. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

  • Diesen Absatz verstehe ich nicht. Es gibt ja faktisch eine Kombination aus beidem:

    Nein, die gibt es eben nicht.

    Diesen Absatz verstehe ich nicht. Es gibt ja faktisch eine Kombination aus beidem:


    Ein besonders langjährig Versicherter, der mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen könnte, hat doch ebenfalls die Möglichkeit, bereits mit 63 vorgezogen in Rente zu gehen. Mit dem Unterschied, dass man ihm die Rente eben nur um 7,2 % dauerhaft kürzt. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

    Du bist da auf dem Holzweg.


    Wer eine "Rente für langjährig Versicherte" beantragt, bekommt sie (wenn er die Voraussetzungen erfüllt) und hat dann die bekannten Abschläge bis zu seinem etatmäßigen Rentenalter (im Maximum also 14,4%). Er kann dann aber nicht mehr mit Rentenzugangsalter - 2 Jahre umsatteln. Entweder, oder.

  • Eine kleine Ergänzung zu der Frage, ob es gänzlich unmöglich ist, Beitragszeiten im der GRV zu kaufen: So wie Ich diesen Artikel verstehe, ist es bis zum Alter von 45 Jahren durchaus möglich, ein paar Monate dazu zu kaufen, wenn man zwischen dem 16. und 18. Jahr zur Schule gegangen ist (bspw. Abi gemacht).


    Nachzahlung von Beiträgen für Schulzeiten
    Wer zusätzliche Beiträge bei der Deutsche Rentenversicherung einzahlen will, kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres von der wenig bekannten Möglichkeit…
    www.deutsche-rentenversicherung.de


    Da frage ich mich direkt, ob man sowas nicht generell mal Angehen sollte, solang man noch die Möglichkeit dazu hat.

  • Eine kleine Ergänzung zu der Frage, ob es gänzlich unmöglich ist, Beitragszeiten im der GRV zu kaufen: So wie Ich diesen Artikel verstehe, ist es bis zum Alter von 45 Jahren durchaus möglich, ein paar Monate dazu zu kaufen, wenn man zwischen dem 16. und 18. Jahr zur Schule gegangen ist (bspw. Abi gemacht).


    Da frage ich mich direkt, ob man sowas nicht generell mal Angehen sollte, solang man noch die Möglichkeit dazu hat.

    Kommt darauf an. Wenn man die 45 Jahre überhaupt erreichen kann, dann könnte das eine Überlegung wert sein.


    Wer lange zur Schule gegangen ist, studiert hat bzw. rein schulische Ausbildungen gemacht hat, wird regelmässig keine Chancen auf die 45 Jahre haben, die 35 Jahre aber über die "Anrechnungszeiten wegen Schule und Co." erreichen.


    Falls ich hier jetzt zur Diskussion stellen würde wie empfehlenswert es ist, ab dem 16. Lebensjahr freiwillige Beiträge zu zahlen, dann wäre wahrscheinlich eine deutliche Mehrheit (und nicht nur die Crypto-Bros) der Meinung, es sei nicht empfehlenswert, sondern man sollte lieber anders investieren.

  • Wenn man die 45 Jahre überhaupt erreichen kann, dann könnte das eine Überlegung wert sein.

    Ich bin im Thema Rente leider nicht so drin, daher zum Verständnis kurz die Frage, ob das implizit heißt „wenn man die 45 Jahre bis 63 überhaupt erreichen kann“?


    Habe mal meinen Verlauf raus gekramt, und wenn ich bis 67 rentenversicherungspflichtig Arbeiten würde, dann käme ich (ohne irgendwelche Schulzeiten) auf 523 Monate Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen.


    Da bringen 24 Monate Bonus Zeit (16. bis 18. Jahr) Nix, weil die 540 Monate müsste man bis 63 (nicht: 67) erreichen? … ok in meinem Fall kann ich mir da bestimmt schon mal eine 70 denken, aber wer weis.

  • Nein, die gibt es eben nicht.

    Du bist da auf dem Holzweg.


    Wer eine "Rente für langjährig Versicherte" beantragt, bekommt sie (wenn er die Voraussetzungen erfüllt) und hat dann die bekannten Abschläge bis zu seinem etatmäßigen Rentenalter (im Maximum also 14,4%). Er kann dann aber nicht mehr mit Rentenzugangsalter - 2 Jahre umsatteln. Entweder, oder.

    Irgendwie verstehe ich das nicht. Wenn sich jemand das Recht erarbeitet hat (45 Jahre Rente UND Mindestalter 65), dann kann er doch ganz regulär ohne Abschläge in Rente gehen. Faktisch reduziert sich sein Eintrittsalter in die Regelrente auf 65 Jahre. Wenn diese Person nun aber bereits mit 63 die 45 Beitragsjahre voll hat, muss sie doch die Möglichkeit haben bereits mit 63 in Rente zu gehen, natürlich unter dauerhaftem Verlust der 7,2 % Abzug (0,3 % x 24 Monate). Alles andere wäre doch ungerecht.

  • Ich bin im Thema Rente leider nicht so drin, daher zum Verständnis kurz die Frage, ob das implizit heißt „wenn man die 45 Jahre bis 63 überhaupt erreichen kann“?


    Habe mal meinen Verlauf raus gekramt, und wenn ich bis 67 rentenversicherungspflichtig Arbeiten würde, dann käme ich (ohne irgendwelche Schulzeiten) auf 523 Monate Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen.


    Da bringen 24 Monate Bonus Zeit (16. bis 18. Jahr) Nix, weil die 540 Monate müsste man bis 63 (nicht: 67) erreichen? … ok in meinem Fall kann ich mir da bestimmt schon mal eine 70 denken, aber wer weis.

    Um überhaupt einen Vorteil durch die 45 Jahre zu haben, müssen diese erreicht werden, bevor man ohnehin abschlagsfrei in Rente gehen kann. Jahrgang 1964 und jünger kann mit 67 abschlagsfrei in Rente (60 Monate an anrechenbaren Zeiten vorausgesetzt).


    Platt gesagt kann man für Zeiten nachzahlen, die "früher" als Anrechnungszeiten anerkannt wurden, es aber heute nicht mehr werden.


    Das sind die 12 Monate zwischen 16 und 17. (Ab 17 können Schulzeiten anerkannt werden.) Weiter sind es Schul- bzw. Studienzeiten "oberhalb" von 8 Jahren.

    Wenn man 8 Jahre an Schul- bzw. Studienzeiten zurückgelegt hat, dann wird man in den allermeisten Fällen die 45 Jahre nicht erreichen bevor man 67 ist.

  • Irgendwie verstehe ich das nicht. Wenn sich jemand das Recht erarbeitet hat (45 Jahre Rente UND Mindestalter 65), dann kann er doch ganz regulär ohne Abschläge in Rente gehen. Faktisch reduziert sich sein Eintrittsalter in die Regelrente auf 65 Jahre. Wenn diese Person nun aber bereits mit 63 die 45 Beitragsjahre voll hat, muss sie doch die Möglichkeit haben bereits mit 63 in Rente zu gehen, natürlich unter dauerhaftem Verlust der 7,2 % Abzug (0,3 % x 24 Monate). Alles andere wäre doch ungerecht.

    Die 45 Jahre ändern nichts am Erreichen der Regelaltersgrenze.


    Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.


    Wenn man vor 65 in Rente geht (gilt für Jahrgang 1964 und jünger), dann ist es zwingend eine andere Altersrente, z. B. die Altersrente für langjährige Versicherte (Voraussetzungen: 35 Versicherungsjahre und Mindestalter 63), welche bei einem Rentenbeginn mit 63 einen Abschlag von 14,4% haben wird.


    Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hätte bei einem Rentenbeginn mit 63 einen Abschlag von 7,2%, hätte aber als zusätzliche Voraussetzung das Vorliegen eines GdB von mindestens 50.


    Das ist geltendes Recht, losgelöst vom individuellen Gerechtigkeitsempfinden.

  • Ich bin im Thema Rente leider nicht so drin, daher zum Verständnis kurz die Frage, ob das implizit heißt „wenn man die 45 Jahre bis 63 überhaupt erreichen kann“?


    Habe mal meinen Verlauf rausgekramt, und wenn ich bis 67 rentenversicherungspflichtig arbeiten würde, dann käme ich (ohne irgendwelche Schulzeiten) auf 523 Monate Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen.


    Da bringen 24 Monate Bonus Zeit (16. bis 18. Jahr) Nix, weil die 540 Monate müsste man bis 63 (nicht: 67) erreichen? … ok in meinem Fall kann ich mir da bestimmt schon mal eine 70 denken, aber wer weis.

    Es geht in diesem Thread um einen 57jährigen TE,der gern mit 63 in Rente gehen möchte. Dafür braucht er 35 Versicherungsjahre, und die bringt er nicht zusammen, bis er 63 ist. Man kann zwar Versicherungsmonate nachkaufen, aber eben nur unter ganz bestimmten Bedingungen, namentlich vor dem 45. Lebensjahr ein Jahr (12 Monate) Schulzeit. Das kommt für den TE aber nicht mehr in Betracht, also wird er mit seinem Rentenbezug wohl bis zu seinem 64. Lebensjahr warten müssen.


    Lehre für alle anderen: Wer sich die Option auf eine frühzeitige gesetzliche Rente erhalten will, tut gut daran, als Selbständiger zumindest einen Mindestbeitrag einzubezahlen (aktuell um die 100 €/m). Es gibt auch andere Möglichkeiten, etwa einen Minijob (ok: den vermutlich nicht für einen Selbständigen).


    Dem TE hilft das jetzt aber nicht weiter, der wird vermutlich sein Ziel (vorzeitiger Rentenbezug mit 63/0) nicht erreichen.

  • [Warum kann man nicht mit 63/0 vorzeitig eine "Rente für langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen und dann mit 65/0 auf eine "Rente für besonders langjährig Versicherte" umschalten?]

    Irgendwie verstehe ich das nicht. Wenn sich jemand das Recht erarbeitet hat (45 Jahre Rente UND Mindestalter 65), dann kann er doch ganz regulär ohne Abschläge in Rente gehen. Faktisch reduziert sich sein Eintrittsalter in die Regelrente auf 65 Jahre. Wenn diese Person nun aber bereits mit 63 die 45 Beitragsjahre voll hat, muss sie doch die Möglichkeit haben bereits mit 63 in Rente zu gehen, natürlich unter dauerhaftem Verlust der 7,2 % Abzug (0,3 % x 24 Monate). Alles andere wäre doch ungerecht.

    Du bringst da was durcheinander: Für die "Rente für besonders langjährig Versicherte" braucht man 45 Versicherungsjahre. Man kann dann 2 Jahre vor der Zeit ohne Abschläge in Rente gehen. Die "Zeit" gleitet mit dem üblichen Rentenzugangsalter von 65 bis 67; 2 Jahre früher sind dann also 63 bis 65 Lebensjahre. Im Jahr 2024 hat der Geburtsjahrgang 1958 seine Zeit erfüllt (nämlich 66/0 Jahre). Die "Rente für besonders langjährig Versicherte" kommt aktuell für den Geburtsjahrgang 1960 in Betracht. Der geht standardmäßig mit 66/4 in Rente, also wirkt die fälschlich als "Rente mit 63" bezeichnete "Rente für besonders langjährug Versicherte" im Jahr 2024 für den Geburtsjahrgang 1960 ab 64/4. Sie ist übrigens eine Ungerechtigkeit den anderen Versicherten gegenüber, die sie nicht in Anspruch nehmen können. Aus Gerechtigkeitsgründen gehörte dieses SPD-Wahlkampfgeschenk eigentlich abgeschafft.


    Selbstverständlich kann jemand, der zwei Jahr vor dem üblichen Zugangsalter seine 45 Jahre voll haben wird, bereits mit 63/0 mit den entsprechenden Abschlägen in Rente gehen. Er kann dann aber nicht etwa 2 Jahre später sagen: "So, jetzt habe ich die 45 Jahre voll, jetzt möchte ich die Abschläge weghaben!" Wer die "Rente für langjährig Versicherte" in Anspruch nimmt, kann hinterher nicht mehr wechseln.

  • Eine kleine Ergänzung zu der Frage, ob es gänzlich unmöglich ist, Beitragszeiten im der GRV zu kaufen: So wie Ich diesen Artikel verstehe, ist es bis zum Alter von 45 Jahren durchaus möglich, ein paar Monate dazu zu kaufen, wenn man zwischen dem 16. und 18. Jahr zur Schule gegangen ist (bspw. Abi gemacht).


    https://www.deutsche-rentenver…eitraege_schulzeiten.html


    Da frage ich mich direkt, ob man sowas nicht generell mal Angehen sollte, solang man noch die Möglichkeit dazu hat.

    Habe ich gemacht, ob's was bringt kann ich dir in >25 Jahren sagen. Es wird auch unterschieden zwischen freiwilligen Beiträgen und Plichtbeiträgen hinsichtlich der 45 o. 35 Jahre. Ich glaube du brauchst für irgendwas (meine die 45 Jahre) min. 18 Jahre gesetzliche Plichtbeiträge (d.h. Arbeitnehmertätigkeit)

  • Bei der GRV mal 12 Monate zum Mindestbeitrag nachzukaufen wär ja an sich ein klares Ding, wenn man dafür 1 Jahr früher Rentenzahlungen bekommen kann. Aber so wie es scheint, ist das (nahezu?) unmöglich, wenn man studiert hat. Selbst mit Regelstudienzeit und ab dem Bachelor beitragspflichtigen Nebenjob scheint das ja keinesfalls erfüllbar zu sein. Die 18 Jahre knacke ich easy, aber 540 Monate bis 63 … 65 wohl keine Chancen wenn man max. 12 dazu kaufen kann. Höchstens von Interesse, falls das Eintrittsalter für die Rente angehoben wird (durchaus vorstellbar.)


    Daher so bisschen die Frage ob man sich die 12 Monate Bonus einfach mal gönnt. wie du schon schreibst, obs am Ende was bringt sieht man erst in >25 Jahren.

  • Wieso denn? Für die 35 Jahre zählen doch Studium + Schulzeit ab 17 Jahren bis insgesamt 8 Jahre Höchstzeit.

    Bei Master/Diplom sind das 5 Jahre+2-3 Jahre Abi.


    Nachkaufen kannst du dann noch 12 Monate vor 17. Lebensjahr + alles was für Ausbildung die 8 Jahre überschritten hat.

    Ich hab deutlich mehr als 12 Monate nach gekauft und die 35 Jahre vorraussichtlich mit 50/51 voll.

    Und wie viel man dann in >20 Jahren wirklich braucht weiß man erst dann, daher hab ich's nicht liegen lassen. (außerdem Diversifikation)

  • Ich war thematisch grade bei „Abschlagsfrei in Rente vor 67“. Da hatte ich 45 Jahre aufgeschnappt und mich gewundert wie man das bitte schaffen soll.


    Habe den Bachelor in Regelstudienzeit gemacht, und neben der BA und seit dem lückenlos Pflichtzeiten im der GRV. Im Prinzip kam daher die Frage auf ob mir die 12 Monate in der Schule irgendwas bringen. Motiviert durch die Frage ob es eben generell absolut unmöglich sei, sich überhaupt GRV Zeiten zu kaufen.


    Die 35 Jahre für die normale Rente sind locker drin. Ich schätze in einem Beitrag weiter oben habe ich die 63 Jahre für Rente mit Abschlag durcheinander gebracht. Das ist ja die, wo nach aktuellem Stand ohnehin alle sagen, mach das und arbeite dann weiter, die Abschläge werden durchs doppelte Gehalt mehr als aufgewogen. Aber meine Frage oben ging zum Thema „Rente nach 45 Jahren“. Da hab ich keine Ahnung von, und hab nur festgestellt dass ich da knapp dran vorbei schramme. Was die Frage motivierte ob da 12 Bonus Monate für irgendwas zu gebrauchen wären?

  • Na für 45 Jahre versichert zählen nur Beitragsjahre d.h. bei dir dann 3 Jahre Bachelor + 2-3 Jahre Abi nicht. D.h. quasi 16 + 5 (Beitragsfreistellung) + 45 = 66 wäre das frühst mögliche die 45 voll zubekommen.


    Aber niemand kennt aktuell das Regeleintrittsalter sowie Wartezeit (aktuell 35 Jahre) und entsprechende Regelungen (mit Abschlägen) in 20-30 Jahren.

  • Jo, bei mir ist der Fail wohl 3 Jahre Oberstufe (Abi in der 13. Klasse), weswegen das nicht aufgeht. Ich bau mir mal ein Excel mit den genauen Monaten, dann hat man mal belastbare Zahlen. Einen noch lückenloseren Verlauf kriegst du halt nur hin, wenn du entweder nicht studierst oder halt schon während des Bachelor richtig arbeitest (Sozialversicherungspflichtig).

  • Du kennst halt die dann geltenden Regelungen nicht. Für die 12 Monate müsstest du aktuell gut 1200€ investieren. Bessert die Rente natürlich nur unwesentlich auf.

    Das letzte Hemd hat keine Taschen und 6 Fuß tief bringt einem das Depot auch nix mehr. Und kaum jemand weiß wann er in die Kiste fällt. D.h. du kannst natürlich auch mehr investieren.

    Oder du nimmst dir erstmal was man so an Beitragsjahren bekommen kann mit Minimalbeitrag und verrentest erst mit >50 aus deinem Depot. Solange du nicht Berufsunfähigkeitsrente beziehen wirst dürfte das keine Nachteile geben.



    Die Optionen Beitragszeiten zu kaufen sind nach 45 weg (außer 12 Monate zurück, wenn nix eingezahlt wurde).


    Gibt halt viele Überlegungen die man anstellen kann. Glaskugel hat keiner wie beim Aktienmarkt auch nicht.