Wenn Du vor 65 in Rente gehst, dann ist das zwingend eine andere Rente als die für besonders langjährig Versicherte. Daher können Dir in dem Fall die 45 Jahre völlig gleichgültig sein. Ein Wechsel von einer Altersrente in die andere ist nicht möglich.
Diesen Absatz verstehe ich nicht. Es gibt ja faktisch eine Kombination aus beidem:
Ein besonders langjährig Versicherter, der mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen könnte, hat doch ebenfalls die Möglichkeit bereits mit 63 vorgezogen in Rente zu gehen. Mit dem Unterschied, dass man ihm die Rente eben nur um 7,2 % dauerhaft kürzt. Oder bin ich da auf dem Holzweg?