Instandhaltungsrücklage

  • Guten Tag,


    Mir und meinen Bruder gehört ein drei Familienhaus. Meine Mutter hat lebenslanges Wohnrecht in diesen Haus. Ich wohne mit meiner Familie im Erdgeschoß meine Mutter in der 1. Etage und mein Bruder in der 2. Etage. Mein Bruder und ich haben das Haus damals von unseren Eltern abgekauft. Damit sind mein Bruder und ich die Eigentümer.

    Mein Bruder wohnt momentan nicht im Haus. Wie sieht es aus mit den Kosten für das Haus die entstehen wie zb. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schlotfeger?

    Meines Erachtens trägt jeder die Hälfte oder?

    Muss man bei einen Eigenheim eine Instandhaltungsrücklage auf ein gemeinsames Konto zahlen oder reicht es wenn man es selber zurückhält?

  • Matthias P

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mir und meinen Bruder gehört ein Dreifamilienhaus. Meine Mutter hat lebenslanges Wohnrecht in diesen Haus. Ich wohne mit meiner Familie im Erdgeschoß, meine Mutter in der 1. Etage und mein Bruder in der 2. Etage. Mein Bruder und ich haben das Haus damals von unseren Eltern abgekauft. Damit sind mein Bruder und ich die Eigentümer.

    Mein Bruder wohnt momentan nicht im Haus. Wie sieht es aus mit den Kosten für das Haus die entstehen wie zb. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schlotfeger?

    Meines Erachtens trägt jeder die Hälfte, oder?

    Muss man bei einem Eigenheim eine Instandhaltungsrücklage auf ein gemeinsames Konto zahlen oder reicht es wenn man es selber zurückhält?

    Geschäfte innerhalb der Familie sind oftmals Murkelei, so auch hier.


    Ich würde das Haus rechnen, als ob es komplett fremdvermietet wäre. Typischerweise sind in solchen Häusern die Wohnungen im EG und 1. OG gleich groß, die Wohnung im DG ist meistens kleiner. Daß Dein Bruder die Wohnung tatsächlich nicht nutzt, ist unbedeutend. Man würde das rechnen, als ob er sie nutzen würde. Dennoch hat er von dem Haus (was Euch vermutlich je zur Hälfte gehört) weniger Nutzen als Du (Wohnung kleiner), wofür er eigentlich einen Ausgleich bekommen sollte.


    Eine Instandhaltungsrücklage ist eine Hilfskonstruktion in Wohneigentümergemeinschaften, damit Geld da ist, wenn wirklich am Haus etwas ist. Streng genommen braucht man die nicht, muß dann aber halt in der Lage sein, z.B. das neue Dach zu bezahlen, wenn es fällig wird.

  • Hallo zusammen,

    1,60 - 1,80 je Quadratmeter und Monat.

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