Grenzen für Abverkauf Depot Kinder

  • Hallo liebe Community,

    meine Mutter möchte meinem Kind größere fünfstellige Beträge schenken, es hat schon einen MSCI World ETF im Kinderdepot (derzeit mit ~10.000€). Im Zuge des Jahresendes habe ich schon einmal Gewinne abverkauft bis zum Freibetrag (also ~1400€ da wegen Teilfreistellung ja nur 70% steuerlich relevant sind). Das Depot wird aber noch 10+ Jahre laufen, so dass der Freibetrag sicherlich überschritten wird bei den Gewinnen. Meine Recherche bisher hat mich auf die Nichtveranlagung aufmerksam gemacht, so dass ja prinzipiell bis zum Grundfreibetrag nicht veranlagt werden könnte und ich entsprechend Gewinne abverkaufen und anschließend wieder anlegen kann.

    Allerdings bin ich gesetzlich versichert und das Kind entsprechend in der Familienversicherung. Die für mich wichtige Frage ist: gilt die Teilfreistellung auch für die Gesamteinkünfte der Familienversicherung? Die Lektüre der "Grundsätzlichen Hinweise" ist nur bedingt hilfreich. Nach meinem Verständnis steht im Steuerbescheid ja auch nur der teilfreigestellte Betrag und die Krankenkasse will als Nachweis üblicherweise ja den Bescheid.

    Lange Rede, kurzer Sinn: kann ich im Jahr 2025 Gewinne (wenn sie denn so hoch sind) in Höhe von 6420€ (535€ für 12 Monate) oder in Höhe von 9171€ (6420/0,7) abverkaufen, ohne dass ich das Kind selbst versichern muss?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Ben

  • Matthias P 2. Januar 2025 um 18:24

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Mutter möchte meinem Kind größere fünfstellige Beträge schenken, es hat schon einen MSCI World ETF im Kinderdepot (derzeit mit ~10.000€).

    Im Zuge des Jahresendes habe ich schon einmal Gewinne abverkauft bis zum Freibetrag (also ~1400€, da wegen Teilfreistellung ja nur 70% steuerlich relevant sind).

    Meine Recherche bisher hat mich auf die Nichtveranlagung aufmerksam gemacht,

    Die solltest Du bei Eurem Finanzamt beantragen. Sie gilt 3 Jahre. Die schickst Du der Depotbank, dann behält sie gleich gar keine Abgeltungsteuer ein, Du sparst Dir die Steuererklärung für Dein Kind (wenn sonst nichts ist) und die Rückerstattung der Steuer ein Jahr später.

    Allerdings bin ich gesetzlich versichert und das Kind entsprechend in der Familienversicherung.

    Kann ich im Jahr 2025 Gewinne (wenn sie denn so hoch sind) in Höhe von 6420€ (535€ für 12 Monate) oder in Höhe von 9171€ (6420/0,7) abverkaufen, ohne dass ich das Kind selbst versichern muss?

    Prinzipiell ja. Es darf noch etwas mehr sein, weil auch Deinem Kind der Sparerfreibetrag zusteht, der extra geht.

    Also (6420 € + 1000 €)/0,7 = 10.600 €.

    Von der Bank wirst Du in jedem Fall eine Steuerbescheinigung für Dein Kind bekommen, die für die Krankenkasse hinreichend Beleg sein sollte, sofern sie das überhaupt sehen will.

    Vergiß bei Deiner Rollaktion bitte nicht die Vorabpauschale, die Deinem Kind zwar nicht ausdrücklich zufließt, aber eben doch steuerlich als Kapitalertrag gilt. Sie wird früh im Januar für das vergangene Jahr berechnet, sie gilt aber steuerlich ins neue Jahr. Sie ist somit vermutlich der erste Kapitalertrag des Jahres, der Deinem Kind angerechnet wird.

  • Vielen Dank euch allen für die Antworten!

    Prinzipiell ja. Es darf noch etwas mehr sein, weil auch Deinem Kind der Sparerfreibetrag zusteht, der extra geht.

    Stimmt, danke für die Erinnerung.

    Vergiß bei Deiner Rollaktion bitte nicht die Vorabpauschale, die Deinem Kind zwar nicht ausdrücklich zufließt, aber eben doch steuerlich als Kapitalertrag gilt.

    Danke für den Hinweis. Das ist mir jetzt schon so halb aufgefallen beim Abverkauf Ende 2024, weil die besitzanteilige Vorabpauschale vorab runter ging. Solange ich in einem Jahr die gesamten Gewinne abverkaufen kann, sollte sich das dann ja aufheben, oder?

    Bei der ING sehe ich zumindest derzeit ja auch, welcher Freibetrag noch übrig ist. Wie das nach einer NV dann aussieht, werde ich noch feststellen - ansonsten ist Excel mein Freund; den brauche ich aber hier sicherlich so oder so, alleine um noch nachzuvollziehen, wie viel Gewinn der Verkauf welcher Anteile überhaupt abwerfen wird. So oder so lass ich mir mal ein paar Prozent Luft. Lohnt sich nicht wirklich, wegen scheinbar gesparter Steuer am Ende 220€/Monat nachzuzahlen.

    Danke auch an Horst und Alex; den Finanztip-Post zum Thema kannte ich schon (wobei da noch 505€ steht in den Bulletpoints, im Text schon 535€), der aus dem Wertpapier Forum ist aber auch sehr hilfreich.

  • Vergiß bei Deiner Rollaktion bitte nicht die Vorabpauschale, die Deinem Kind zwar nicht ausdrücklich zufließt, aber eben doch steuerlich als Kapitalertrag gilt.

    Danke für den Hinweis. Das ist mir jetzt schon so halb aufgefallen beim Abverkauf Ende 2024, weil die besitzanteilige Vorabpauschale vorab runterging.

    Ich weiß nicht, was eine besitzanteilige Vorabpauschale sein soll.

    Ich ahne, was Du mit Abverkauf und abverkaufen meinst. Diese Begriffe sind im Einzelhandel im Zusammenhang mit (gewünschten) Lagerräumungen üblich, in der Finanzwirtschaft aber eigentlich nicht. Es ist immer Glatteis, wenn eine Einzelperson eigene Begriffe verwendet oder gängige Begriffe anders als üblich. Gerade in der schriftlichen Kommunikation führt das schnell zu Mißverständnissen und Fehlern.

    Bei der ING sehe ich zumindest derzeit ja auch, welcher Freibetrag noch übrig ist. Wie das nach einer [Nichtveranlagungsbescheinigung] dann aussieht, werde ich noch feststellen - ansonsten ist Excel mein Freund; den brauche ich aber hier sicherlich so oder so, alleine um noch nachzuvollziehen, wie viel Gewinn der Verkauf welcher Anteile überhaupt abwerfen wird. So oder so lass ich mir mal ein paar Prozent Luft. Lohnt sich nicht wirklich, wegen scheinbar gesparter Steuer am Ende 220€/Monat nachzuzahlen.

    Klar. Wenn Du Dich an die Grenze heranrobbst, solltest Du im Rechenverfahren sicher sein. Ein Euro drüber, zweieinhalb Mille weniger wg. Krankenkassenbeitrag. Der Unterschied rechtfertigt eine sorgfältige Vorgehensweise.

  • Ich weiß nicht, was eine besitzanteilige Vorabpauschale sein soll.

    Der Begriff stammt aus der Abrechnung der ING bei der Realisierung der Gewinne Ende 2024, wo sie zunächst vom Veräußerungsgewinn abgezogen wird, bevor dann die Teilfreistellung runterkommt. Ich schätze, es ist lediglich die Verrechnung der vorab bezahlten Pauschale.

    Ansonsten meinte ich mit Abverkauf natürlich die Realisierung der Gewinne, danke für den Hinweis.