Hallo liebe Community,
meine Mutter möchte meinem Kind größere fünfstellige Beträge schenken, es hat schon einen MSCI World ETF im Kinderdepot (derzeit mit ~10.000€). Im Zuge des Jahresendes habe ich schon einmal Gewinne abverkauft bis zum Freibetrag (also ~1400€ da wegen Teilfreistellung ja nur 70% steuerlich relevant sind). Das Depot wird aber noch 10+ Jahre laufen, so dass der Freibetrag sicherlich überschritten wird bei den Gewinnen. Meine Recherche bisher hat mich auf die Nichtveranlagung aufmerksam gemacht, so dass ja prinzipiell bis zum Grundfreibetrag nicht veranlagt werden könnte und ich entsprechend Gewinne abverkaufen und anschließend wieder anlegen kann.
Allerdings bin ich gesetzlich versichert und das Kind entsprechend in der Familienversicherung. Die für mich wichtige Frage ist: gilt die Teilfreistellung auch für die Gesamteinkünfte der Familienversicherung? Die Lektüre der "Grundsätzlichen Hinweise" ist nur bedingt hilfreich. Nach meinem Verständnis steht im Steuerbescheid ja auch nur der teilfreigestellte Betrag und die Krankenkasse will als Nachweis üblicherweise ja den Bescheid.
Lange Rede, kurzer Sinn: kann ich im Jahr 2025 Gewinne (wenn sie denn so hoch sind) in Höhe von 6420€ (535€ für 12 Monate) oder in Höhe von 9171€ (6420/0,7) abverkaufen, ohne dass ich das Kind selbst versichern muss?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ben