Haussanierung steuerlich absetzbar wenn Eltern darin wohnen?

  • Hallo,


    wenn man ein selbst genutztes Eigenheim saniert, kann man einen Teil der Handwerkerkosten ja von der Einkommensteuer absetzen.


    Wie verhält es sich aber in dem folgenden Fall?


    Ehepaar X besitzt ein Haus. Im Obergeschoss leben (mietfrei) die (Schwieger-)Eltern. Aufgrund von Kindern wird es in dieser Konstellation zu eng. Ehepaar X erwirbt ein 2. Haus, in das die (Schwieger-)Eltern einziehen und ebenfalls mietfrei leben werden. Das Haus muss vorher umfangreich durch Handwerker renoviert werden.


    Kann Ehepaar X auch in diesem Fall die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen? Ehepaar X lebt ja nicht selbst darin, aber überlässt es den Eltern kostenfrei. Ist auch dieser Fall steuerlich begünstigt?


    Alternativ: falls stattdessen die Eltern die Rechnungen zahlen würden, könnten diese die Handwerkerleistungen steuerlich abziehen? Sie nutzen die Immobilie ja selbst, aber andererseits sie gehört ihnen nicht?


    Danke vorab!

  • Ehepaar X sollte sich steuerrechtliche Beratung suchen.


    Nicht nur im Hinblick auf Handwerkerrechnungen, sondern auch im Hinblick auf die Frage, ob in der Mietfreiheit möglicherweise eine steuerpflichtige Schenkung liegt. Der Schenkungssteuerfreibetrag von Eltern an Kinder ist hoch, umgekehrt von Kindern an (Schwieger)Eltern liegt er aber nur bei 20.000 EUR alle 10 Jahre. Schenkungssteuer: Rechner, Freibeträge mit Tabelle

  • Schon wieder so eine typische familiäre Situation, die wenig im Vorfeld durchdacht wurde.


    Ich selbst habe mich 2023 über die rechtliche Situation informiert, weil das im Familienkreise in Erwägung gezogen wurde.


    Eigentlich ganz einfache Situation:


    Das Eigentümerehepaar verzichtet freiwillig auf eine Miete. Damit entgehen Einnahmen und es fehlt an einer Gewinnerzielungsabsicht.

    Deshalb können keine Kosten für Sanierung, Handwerker etc. angesetzt werden.


    Was die theoretische Schenkung an die Eltern betrifft gibt es zur freigebigen Zuwendung (unter nahen Verwandten) wohl noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Erstinstanzliche Gerichte habe eine Schenkung bejaht.

    Das Web ist voll mit Fragen zu dieser Konstruktion von typischen „Normalos“.


    Schenkungssteuer durch mietfreies Wohnen der Mutter
    Bei einer unentgeltlichen Überlassung der Wohnung an Ihre Mutter könnte es sich um eine Schenkung handeln, die schenkungssteuerlich relevant ist
    www.frag-einen-anwalt.de


    Es empfiehlt sich immer im Verwandtenkreis Mietverträge wie unter Fremden aufzusetzen.

    Bekanntlich stellen die Finanzämter zur Miethöhe dann gewisse Anforderungen.

  • Na ja, wer geht schon durchs Leben und trägt dabei die ganze Zeit die Sorge vor sich her, welche steuerlichen Konsequenzen sein nächster Schritt wohl hat? :D


    Die skizzierte Aufteilung des Wohnraums macht für die Lebenssituation Sinn. Nun kommen eben ergänzende Fragestellungen auf, wie das Thema Steuern. Da das Haus erst dieses Jahr saniert wird, können die Eltern ohnehin erst Ende des Jahres oder Anfang 2026 einziehen. Bis dahin lassen sich die Weichen wie Mietvertrag ja/nein noch stellen.


    Auf die "freigiebige Zuwendung" bin ich nach dem obigen Hinweis auf die Schenkungssteuer auch vorhin gestoßen, aber da scheiden sich ja offenbar die Geister und es wird zum Glückspiel, ob das Finanzamt das auch so sieht. :(

  • Na ja, wer geht schon durchs Leben und trägt dabei die ganze Zeit die Sorge vor sich her, welche steuerlichen Konsequenzen sein nächster Schritt wohl hat? :D

    Also bei wesentlichen Entscheidungen / Weichenstellungen mache ich mir da schon drüber Gedanken.

    Die skizzierte Aufteilung des Wohnraums macht für die Lebenssituation Sinn.

    Das ist ja auch okay. Es wäre dann eben nur sinnvoll, sich vorher zu überlegen (und steuerlich beraten lassen!), wie man das am sinnvollsten aufsetzt. Oder man lässt es auf sich zukommen und macht einfach. Dann kann es aber finanziell am Ende nachteilig sein.

    Da das Haus erst dieses Jahr saniert wird, können die Eltern ohnehin erst Ende des Jahres oder Anfang 2026 einziehen. Bis dahin lassen sich die Weichen wie Mietvertrag ja/nein noch stellen.

    Das ist doch gut, dann habt ihr ja noch ausreichend Zeit, euch dazu Gedanken zu machen.

  • So, ein Update...


    1) Also eine Miete zu verlangen, scheint im vorliegenden Fall ungünstig zu sein:


    Die Renovierung fällt noch in den Dreijahreszeitraum nach Immobilienerwerb, die Kosten ließen sich nur über 50 Jahre abschreiben, da anschaffungsnahe Herstellkosten.


    Auch sonst fallen nur wenig Werbungskosten (niedrige Darlehenszinsen, usw.) an.


    Aufgrund des örtlichen Mietspiegels würde der Mietzins auch bei Anwendung der 66% Regel als Einnahme die Ausgaben übersteigen, d.h. positive Einkünfte aus Vermietung und das Finanzamt freut sich.


    2) Das mit der "Schenkung" bei unentgeltlicher Überlassung des Hauses scheint umstritten bzw. Auslegungssache zu sein. Lässt sich nicht final beantworten. Ansatz wäre, bei Rückfragen von Leihe statt Miete zu sprechen, was nunmal unentgeltlich sei.


    3) Nun treibt uns die Frage um, ob die Eltern die Sanierung bezahlen und die Kosten von der Steuer absetzen könnten. Strittig ist wohl, ob das "künftige Haus" bereits zum Haushalt zählt, auch wenn sie erst später einziehen. Bewohnbar ist es ja bisher gewesen, nur wird jetzt allerlei erneuert, weshalb es - außer ggf. steuerrechtlich - keinen Grund gibt für die Eltern, jetzt schon dort einzuziehen.

  • 3) Nun treibt uns die Frage um, ob die Eltern die Sanierung bezahlen und die Kosten von der Steuer absetzen könnten. Strittig ist wohl, ob das "künftige Haus" bereits zum Haushalt zählt, auch wenn sie erst später einziehen. Bewohnbar ist es ja bisher gewesen, nur wird jetzt allerlei erneuert, weshalb es - außer ggf. steuerrechtlich - keinen Grund gibt für die Eltern, jetzt schon dort einzuziehen.

    Was wäre, wenn die Eltern jetzt bereits einen (Zweit)Wohnsitz dort anmelden?

    Es bleibt ja dann den Eltern überlassen, wo sie tatsächlich übernachten :/

  • Welche Kosten von Handwerkern können Eigentümer in der Steuererklärung angeben?

    Wenn ein Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie als Privatperson einen Auftrag an einen Handwerksbetrieb für das Wohneigentum vergibt, dann kann der Eigentümer die Kosten bei der Steuer als haushaltnahe Aufwendung geltend machen, so wie Mieter auch. Dies gilt auch für den Zweitwohnsitz, den Wochenendwohnsitz sowie den Urlaubswohnsitz. Dabei müssen das Haus oder die Wohnung nicht dauerhaft vom Wohnungseigentümer oder Hauseigentümer bewohnt werden. Auch wenn die eigenen Kinder die Immobilie bewohnen, können Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden.

    So wie sich das liest, könntest du als Eigentümer aber vielleicht auch die Handwerkerkosten einreichen - was für die "eigenen Kinder" gilt, gilt vielleicht auch für die "eigenen Eltern" ;)


    Ich vermute aber, dass der Zweitwohnsitz der Eltern dann troztdem gemeldet sein müsste.