Freistellungsauftrag

  • Hier wolltest du doch ganz sicher sinnlos schreiben in diesem Kontext!?

    Irren soll menschlich sein, heißt es. :)


    Korrektur:

    Der Freistellungsauftrag ist keineswegs sinnvoll sinnlos und ist von einer Günstigerprüfung unabhängig. Vielen Kleinsparern spart der Freistellungsauftrag die Erklärung ihrer Kapitalerträge, spart bei der Steuererklärung mindestens die Anlage KAP, eventuell auch die Steuererklärung an sich. Das ist sehr wohl ein Vorteil.

  • Also zuerst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Eine Diskussion wollte ich natürlich nicht auslösen, aber das zeigt mir, dass es vielleicht doch nicht ganz so einfach ist mit dem FA.


    Einige Dinge wußte ich dann doch schon, wie das der FA auf mehrere Geldinstitute verteilt werden kann und bei Ledigen die 1000 Euro nicht überschreiten darf.


    Bei mir ist es so, dass ich die 1000 Euro schon versuche optimal einzusetzen. Tagesgeld, Fonds, BSV.

    Aber ich habe es verstanden. Vielen Dank nochmal.

  • Also zuerst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Eine Diskussion wollte ich natürlich nicht auslösen, aber das zeigt mir, dass es vielleicht doch nicht ganz so einfach ist mit dem FA.

    Das kann ich nur vollen Herzens bestätigen. Mit dem FA (vermutlich ist mit der Abk. das Finanzamt gemeint) ist es wahrlich nicht ganz so einfach. Jedenfalls bei mir.


    Mit einem Freistellungsauftrag (den manche Leute unsinnigerweise mit FSA abkürzen) ist es bei mir hingegen total einfach. Den habe ich vor Ewigkeiten der Bank geschickt, bei der ich die meisten Kapitalerträge bekomme. Seitdem läuft das. Aber ich spiele zugegebenermaßen damit auch kein Bingo.

  • Für diese "unsinnige" Abkürzung kannst du dich beim Bundeszentralamt für Steuern beschweren 😉

    Abk. sind regelmäßig unsinnig: Ein Minimum an Tastendruckersparnis sorgt für ein Maximum an Mißverständnis. Das siehst Du am Vorposting, in dem der Poster den Freistellungsauftrag mit FA abkürzt, eine Abk., die in finanziellem Umfeld üblicherweise Finanzamt bedeutet.


    Hätte der Vorposter die paar Tasten mehr gedrückt, wäre auch dieser Subthread nicht nötig.


    Ich versuche Abk. generell zu vermeiden (die allergängigsten wie z.B. ausgenommen und natürlich die Abk. Abk., die ich bewußt pointiert abk.).

  • Deswegen hatte ich aber extra Freistellungsauftrag (FA) angegeben. Ist ja schon ein langes Wort und zugegebenermaßen bin ich zu faul das jedes Mal auszuschreiben.

    Gibt es für Freistellungsauftrag überhaupt eine korrekte Abkürzung ?