Krankenversicherungspflicht für Rentner mit Gewerbe

  • Ich (72 Jahre) bin Rentner mit angemeldetem Gewerbe (Kleinunternehmen), und zahle nun zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Rente monatlich über 220 € an die R+V BKK nur für das Gewerbe.

    Als Arbeitnehmer mit Gewerbe, Pensionär, Rentner mit entsprechenden Kapitalerträgen oder auch als Rentner mit entsprechenden Mieteinkünften entstehen diese Zusatzkosten für die Krankenversicherung nicht.

    Das ist doch mehr wie ungerecht, oder sehe ich das falsch?

    Gibt es mehr Betroffene und wie können wir dagegen angehen?

  • Elena H. 9. Januar 2025 um 14:14

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Sie könnten eine freiwillige Vorrauszahlung der Krankenkassenbeiträge bis zu mehreren Jahren im Vorraus machen. Dann können Sie z.B. alle Haftpflichtversicherungen in diesem Jahr steuerlich geltend machen die sonst einfach verpuffen weil die KV Beiträge bereits hoch genug sind. Die werden dann nämlich nicht mehr auf ihr zu versteuerndes Einkommen negativ angerechnet.

  • Hallo DausN,

    Das ist doch mehr wie ungerecht, oder sehe ich das falsch?

    Gibt es mehr Betroffene und wie können wir dagegen angehen?

    Das kann man schon ungerecht nennen, es ist derzeit aber Rechtslage.

    Dagegen angehen können Sie z.B., wenn Sie sich bei den demnächst anstehenden Wahlen an die Frage erinnern.

    Ich habe das Problem übrigens so gelöst, dass ich mit Renteneintritt meine Nebentätigkeit aufgegeben habe. Es rechnete sich nicht mehr.

    Gruß Pumphut

  • Sie könnten eine freiwillige Vorrauszahlung der Krankenkassenbeiträge bis zu mehreren Jahren im Vorraus machen.

    Voraus. 1 r.

    Dann können Sie z.B. alle Haftpflichtversicherungen in diesem Jahr steuerlich geltend machen, die sonst einfach verpuffen weil die KV-Beiträge bereits hoch genug sind.

    Das stimmt, dürfte aber letztlich die zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge auf die Nebentätigkeit nicht kompensieren.