Erbausschlagung und Folgen

  • Moin,

    ich habe 2022 das Erbe meiner verstorbenen Mutter wegen ihrer Überschuldung 40.000 € abgelehnt.

    Mit einem RA.

    Jetzt ist ihr Bruder 2024 gestorben und hat meine ja schon verstorbene Mutter - seine Schwester- und ihre noch lebende Schwester

    als Erben in seinem handgeschriebenen Testament eingesetzt.

    Ich habe noch einen Bruder, der noch lebt.

    Ich bin wegen der damaligen Ausschlagung des Erbes meiner Mutter nun nicht mehr erbberechtigt. So hat es mir eine Anwältin für Erbrecht erläutert.

    Gibt es das juristische Grundlagen.

    Vielen herzlichen Dank für Hilfe

  • Elena H. 9. Januar 2025 um 14:18

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Moin tippua , willkommen im Forum.

    Die Antwort der Anwältin für Erbrecht gefällt dir verständlicher weise nicht.

    Was jetzt hier im Forum dazu gesagt wird ist eigentlich völlig egal, da dir nur eine Aussage mit Rechtssicherheit weiterhilft. Diese kann dir hier keiner Geben.

    Frag mal die KI zu diesem Bezug. Da bekommst du auch die Antwort der Anwältin.

    Du hast wahrscheinlich 2022 etwas kurzsichtig gehandelt oder hattest nicht alle Informationen vorliegen um die für dich Beste Entscheidung zu treffen.

    Das passiert öfter im Leben und ob du deine Entscheidung mit Juristischen Winkelzügen neutralisieren kannst vermag ich nicht zu beurteilen.

    Viel Erfolg bei deinen zukünftigen Finanzentscheidungen

  • Anfechtung der damaligen Ausschlagung dürfte schwierig sein. Ich kann mich an einen Professor im Studium erinnern, der hier den Unterschied zwischen Irrtum über den Inhalt der Erklärung und einem unbeachtlichen Motivirtum durchkaute.

    Bei der damaligen Ausschlagung hatte die Rechtsanwältin hoffentlich umfassend beraten.

  • Ich möchte nicht juristisch dagegen vorgehen, sondern vielleicht ein Paragraphen den es gibt.

    Weil 2 Nachlaßverwalter gesagt haben, die seit 20 Jahren im Beruf sind das es so nicht stimmt.

    Mir hilft die Grundlage um es für mich nachvollziehbar zu machen.

    Nicht anfechten oder sonstiges

  • Ich hätte eher mal geschaut, ob in dem Testament des 2024 verstorbenen Bruders etwas für den Fall geregelt ist, dass ein eingesetzter Erbe vorverstorben ist. Mit der Erbausschlagung aus 2022 hat das meines Erachtens voraussichtlich wenig zu tun. Sie betraf ja einen einen ganz anderen Erbfall.

    Fehlt es an einer ausdrücklichen Einsetzung eines Ersatzerben, wird es kompliziert, auch weil die gesetzliche Auslegungsregel des § 2069 BGB hier nicht greift. Deine Mutter war kein Abkömmling Deines Onkels.

  • Hallo tippua,

    Mit der Erbausschlagung aus 2022 hat das meines Erachtens voraussichtlich wenig zu tun. Sie betraf ja einen einen ganz anderen Erbfall.

    Eben. Sie sind nicht Erbe geworden (und Ihr Bruder auch nicht) weil nach den Formulierungen des Testaments (zumindest nach Meinung der Anwältin, die ihre Auskunft hoffentlich in Kenntnis des Testaments gegeben hat) nur Ihre Mutter und die Tante Erbinen werden sollten. Da Ihre Mutter leider vorverstorben ist und nur lebende Personen (und gezeugte) erben können, erbt nur noch die überlebende Schwester des verstorbenen Onkels.

    Mit der Ausschlagung des Erbes nach Ihrer Mutter hat das nichts zu tun. Hätte Ihr Onkel z.B. im Testament Ersatzerben benannt – z.B. wenn meine Schwestern vorversterben, erben deren Kinder, o.ä. – wären Sie Erbin geworden.

    Gruß Pumphut

  • Ich habe 2022 das Erbe meiner... Mutter wegen ... Überschuldung ... abgelehnt.

    Jetzt ist ihr Bruder 2024 gestorben und hat meine ja schon verstorbene Mutter - seine Schwester- und ihre noch lebende Schwester als Erben ... eingesetzt.

    Ich habe noch einen Bruder, der noch lebt.

    Ich bin wegen der damaligen Ausschlagung des Erbes meiner Mutter nun nicht mehr erbberechtigt. So hat es mir eine Anwältin für Erbrecht erläutert.

    Gibt es dafür juristische Grundlagen?

    §1853 BGB Wirkung der Ausschlagung

    Hat Dein Bruder damals denn das Erbe Deiner Mutter angenommen?