Hallo,kann man wohnrecht auf Lebenszeit für Eigenbedarf kündigen? Habe einen nicht Verwandten Onkel,im Haus meiner Mutter wohnen. Mutter ist jetzt im pflegeheim,und ich kann für das 2 Familienhaus nicht aufkommen,da ich woanders wohne. Was kann ich tun,um das Haus zuverkaufen? Soweit bekannt,ist Onkel nur im Grundbuch eingetragen. MfG Sonic58
Wohnrecht
- Sonic58
- Erledigt
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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Elena H.
Hat das Thema freigeschaltet. -
Kann man Wohnrecht auf Lebenszeit für Eigenbedarf kündigen?
Nein.
Wolltest Du denn in das Haus einziehen?
Habe einen nicht verwandten Onkel im Haus meiner Mutter wohnen. Mutter ist jetzt im Pflegeheim und ich kann für das Zweifamilienhaus nicht aufkommen, da ich woanders wohne.
Was heißt das: Ich kann für das Zweifamilienhaus nicht aufkommen?
Was kann ich tun,um das Haus zu verkaufen? Soweit bekannt, ist Onkel nur im Grundbuch eingetragen.
Die erste Tat dürfte sein, daß Du Dich über die rechtliche Lage schlau fragst, sinnvollerweise bei einem passenden Rechtsanwalt. Der wird von Dir dann auch die notwendigen Informationen erfragen, die Du uns hier bisher noch nicht bereitstellst.
Nur im Grundbuch ist gut. Wo sonst sollte ein Wohnrecht eingetragen sein? Wem gehört dieses Haus eigentlich? Bist Du schon Eigentümer? Oder gehört das Haus noch Deiner Mutter?
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Das Wohnrecht hindert rechtlich den Verkauf nicht. Wenn der Berechtigte nicht zur Löschung bereit ist, dürfte das natürlich nicht gerade den möglichen Kaufpreis erhöhen…
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Mutter ist jetzt im Pflegeheim….aha….
Und jetzt gibt es hier überhaupt keine sinnvollen Fakten.
In der Grundschule gibt es diese W/Fragen, die man lernen soll..,
Wir üben mal.
Wem gehört das Haus?
Wie bezahlt Mutter das Pflegeheim?
Warum kann wer nicht für das Haus aufkommen?
Wo liegt das Problem?
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Ich kann nicht etw u Haus bedienen,da ich nicht in dem Haus wohne. Stand alles geschrieben. Und da Mama mit Demenz im pflegeheim ist,muß ich entscheiden,da ich einziger Sohn bin...
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Hallo Sonic58,
so wie Sie sich hier darstellen habe ich einen wirklich wohlmeinenden Rat. Regen Sie beim Betreuungsgericht eine Vermögensbetreuung für Ihre Mutter an und sagen Sie standhaft nein, wenn man Sie fragt, ob Sie diese Betreuung übernehmen wollen und können. Das Gericht wird dann einen Berufsbetreuer einsetzen, der genau weiß, wie das Haus zu verkaufen ist und wie mit dem Wohnrecht umgegangen werden muss.
Gruß Pumphut
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Der Berechtigte kann natürlich auf das Wohnrecht verzichten.
Zunächst würde ich aber mal prüfen was beim Notar vereinbart wurde zu dem Wohnrecht. Nicht selten ist ein solcher Fall bereits geregelt.
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